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nils1
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Wenn man das verstanden hat, kommt sowas nicht heraus:
@nils1
Die Fragen sind nun:
1) Wieviel willst Du investieren, um das Klavier wieder schön spielbereit zu machen?
2) inwiefern sind hier rechtliche Schritte möglich? (Wobei ich persönlich diesen Weg nicht gehen würde, denn dann müsste man auch dem Klavierbauer - ist er wirklich einer oder ein Hobbybastler? - Möglichkeit zur Mängelbeseitigung geben, und Du hast ja leider offiziell auch zugestimmt, China-Hammerköpfe einbauen zu lassen.)
Mehrere "Neins". Ich habe niemals zugestimmt, billige Köpfe zu verbauen. Ich wurde danach nicht gefragt. Ich wusste nicht, dass es verschiedene Qualitäten gibt. Ich ging davon aus, einen seriösen Klavierbauer im Haus zu haben. Für mich war es selbstverständlich 1. einem Handwerker zu Vertrauen und 2. dass dieser Handwerker selbstverständlich genau die Qualitäten verbaut, die vorher auch verbaut waren. Die Qualität des Instrumentes sollte ja verbessert werden, nicht verschlechtert.
Zur Mängelbeseitigung: nein, ich muss ihm keine Gelegenheit geben. Mein Anwalt ist informiert und bereitet das gerichtliche beweissicherungsverfahren vor. Diesen Typen lasse ich nie wieder an mein Klavier.
Zu deiner 1. Frage: ich investiere, was notwendig ist, um dieses Klavier in seiner ursprünglichen Qualität wieder herzustellen. Und gerne auch mehr. Es müssen nun zum Teil neue Hammerköpfe rauf. Und zwar gute! Und diese müssen abgezogen und intoniert werden.