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BerndB
Guest
Ich denke, es ist schon möglich, einen schrottigen nichtrestaurierten Steinway oder Bechstein oder andere Markenflügel, 100 Jahre alt oder jünger, für 10-15T€ zu erstehen. Um danach die Restaurierung selber einzufädeln.
Wobei ich gerade bei ebay nachgeschaut hatte, und verblüfft war bei folgendem Angebot (keine Seriennummer angegeben, nur dass es Ende des 19.Jhds ist):
http://cgi.ebay.de/STEINWAY-GRAND-M...0518?pt=Tasteninstrumente&hash=item1e5e101296
Immerhin ein Steinway-B, "the holy grail", ..., für Sofortkauf 16.500€.
Selbst wenn mglw. bei der Restaurierung gepfuscht wurde, sollte man das hinbiegen können. Das Angebot liest sich für mich wie ein Schnäppchen.
It's too good to be OK..
Bilder alter Steinway lassen sich beschaffen. Es sind konkret zum Instrument keinerlei brauchbare Infos gegeben. Der Artikelstandort ist Ausland, Italien.
Ich will dem Verkäufer nichts, aber das Ding stinkt, zB nach Scam: uU Anzahlungsbetrug. Man soll bei einer solchen Masche einen hohen Geldbetrag überweisen, um den Kauf sicherzustellen, da wahrscheinlich - angeblich schon andere Interessenten Schlange stehen.
Um den Schnapp nicht zu verpassen, lässt sich einer uU darauf ein.. Überweist einen hohen Geldbetrag irgendwohin, uU Western Union, oder "Geben Sie ihre Anzahlung dem Restaurantbesitzer Tino, ein Cousin von mir", aber der Besitzer steht unter Clan-Dauerbeobachtung..
Nicht nachvollziehbare Zahlungswege, und man hat später extreme Probleme, den Weg des Geldes nachzuvollziehen. Wird es niemals wiedersehen. Und den Flügel aus den 90er Jahren des vorvergangenen Jahrhunderts schon mal gar nicht.
Bei solchen Dingen wäre ich extremst (!!!) vorsichtig. Niemals vorweg irgendwelche Geldbeträge aus der Hand geben. Denn ab da hat der behauptende Verkäufer Oberwasser, SEINE Tour zu machen, da der Käufer nun brav an der Leimrute klebt..
Mit Geld und Anhänger nach Italien fahren, aber mit min. zwei Zeugen, Gestalten von ausgebildet eckigen Schultern., dass einem nicht das Geld abgenomen werde, ohne die Ware ausgehändigt zu bekommen.
Selbst wenn man dann denkt, "Bares ist Wahres", so ist man nicht sicher davor, dass der Verkäufer einen an der Grenze nicht noch von der Polizei oder dem Zoll abfangen, aufhalten lässt, weil angeblich Rechte Dritter an dem Instrument bestünden und es zur Sicherheit eines Kredites gedient habe - kein Problem, das zu "beweisen": ein weiterer Cousin legt der Kripo dementsprechende Papiere vor.
Dann müsste ein um sein Geld geprellter, gelinkter Käufer sich seine Rechte in Italien einklagen.. ?.. Veil Vergnügen.. Hierzulande bereits heißt es unter Juristen: "Ohne Schuss kein Jus.." - Vorschuss an Anwaltskosten. Unabhängig vom späteren Verfahrensausgang.
Ein professioneller Aufkäufer würde wohl erst beim Verlassen Italiens mit dem Instrument in seinem Auto an der Grenze bar zahlen: wenn Durchstechereien, Linkeleien zum Schaden gutwilliger Erwerber nicht mehr möglich sind.
Mag sein, dass ich das viel zu schwarz sehe, dass das alles glatt ging. Dass der Verkäufer ehrlich ist. Nur - ich glaube vorweg erstmal nicht daran.