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Stefan379
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Dein Bechstein wurde vor 1947 erbaut und gilt somit als Antiquität, die davon ausgenommen ist.Laut seiner Aussage müsste jeder Klavierbauer z.B. von meinem Bechstein die Finger lassen. Es sei denn, ich ließe den Belag gegen Kunststoff ersetzen? Aber welcher Klavierbauer ließe sich darauf ein, wenn er sich mit dem illegalen Elfenbein die Finger verbrennen würde?
Allfällige Wartungen und Reparaturen dürften auch bei jüngeren Instrumenten kein Problem darstellen, es geht ja um den Handel.
Hier ist zu lesen:
Die nicht mehr genehmigungsfähigen Klaviaturen nach 1976 haben wir u.a. bei der Firma Kluge (Steinway & Sons) neu belegen lassen. Somit können Sie bei uns sicher sein, dass Sie mit dem Erwerb eines gebrauchten Flügels mit Elfenbein die notwendige Genehmigung oder aber ein hochwertiges Ersatzmaterial erhalten, welches den Wert des Flügels hält oder sogar erhöht.
Demnach dürfen die Elfenbeinbeläge von Instrumenten nach 1976 doch ersetzt werden.
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