Ist Dir eigentlich klar, wie egoistisch Deine Haltung ist?
Was sollen denn die Musiklehrer machen, hm? Ich flüster Dir mal was: Die verdienen ihren Lebensunterhalt mit dem Unterrichten! Und Musikschulen können pleite gehen, wenn ihnen über Wochen oder gar Monate die Einnahmen fehlen!
Das geht mir nicht anders, ich muß auch sehen, wo ich bleibe. Es geht auch gar nicht ums Geld. Die Unterrichtung in klassischer/romantischer Literatur ist unter den gegebenen Umständen nicht (mehr) möglich. Sie fand auch nur deswegen statt, weil kein anderer Unterrichtsplatz frei war und die Musikschule entsprechend passend ausgerüstet war (Räumlichkeiten, Instrumente, passend ausgebildete KL).
Für einen properen Fernunterricht bspw. in "Liedbegleitung Digitalpiano/Keyboard", der mit meinem Equipment möglich wäre, fehlt der Musikschule sowohl die passende Lehrkraft als auch die technische Ausrüstung - mit welcher z. B. der KL übers Internet auf meinem Instrument spielen kann.
Generell ich möchte nicht einfach was aufgedrückt bekommen, was ich nicht bestellt habe. Für mich würde es bspw. prima passen, die fehlenden Unterrichtsstunden an das Ende des Semesters dranzuhängen. Im September hätte mein Klavierunterricht eh geendet, dann ginge er eben noch ein paar Wochen länger.
Sollte Fernunterricht hingegen zum Dauerzustand werden, ist die Sache natürlich hinfällig und ich orientiere mich gleich neu (Gitarre).
Deshalb KÖNNEN die Musikschulen und Lehrer in der gegenwärtigen Situation gar nichts anderes machen als so weit es irgend geht "Fernleistungen" anzubieten und auf die Solidarität der Schüler/Schülereltern zu hoffen, indem diese weiterzahlen, auch wenn die gebotene Leistung notgedrungen geringer ist!
Dass da immer ein paar egoistische, unsolidarische Ekelpakete dabei sind, die das nicht mitmachen wollen, lässt sich leider nicht vermeiden...
Tja, von "Solidarität" war im Schriftstück der Musikschule nicht die Rede, dort wird auf § 227 Abgabenordnung verwiesen, wo es um Steuerschulden geht. Bei solcher Paragraphenschinderei muß ich leider sofort an "Verwaltungsgericht" denken. Zumal die Instanz, die gerade die Gebühren (leistungsbezogene Abgaben) weiter einfordert, zufälligerweise genau dieselbe ist, die sämtlichen Musikschulbetrieb untersagt hat.