So wie ich das bei meiner Mutter (Rechtsanwältin) mitbekommen habe, wird man vor Gericht immer nur für den speziellen Gerichtsauftritt vereidigt.
Das ist ein Schritt, der getan wird, wenn bei einem Zeugen oder Sachverständigen von einer der Prozessparteien angenommen wird, diese könnte eventuell die Unwahrheit sagen.
Mehr als eine Versicherung ist das allerdings auch nicht, denn natürlich ist es technisch möglich, auch unter Eid zu lügen .... das kann dann nur eben gerichtliche Konsequenzen haben.
Vor Gericht ist mit Ausnahme der Beschuldigten und dessen Verteidigern in einem Strafrechtsprozess restlos JEDER geladene Zeuge dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen (und nichts als die Wahrheit).
Der Eid dient lediglich der Strafbewehrung einer Falschaussage vor Gericht.
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass Gutachter prinzipiell vereidigt werden.
Einen Grundstatus "vereidigt" gibt es aber vor Gericht nicht, denn der Eid ist etwas, das vor Gericht passieren muss.
Wer das nicht möchte, der gibt Eidesstattliche Erklärungen ab.
Einen Gutachter, der bei der beklagten Firma auf der Gehaltsliste steht (ihr "interner" Klavierbauer), kann man auch einfach so ablehnen ... denn das ist beinahe die Definition von "befangen". Gutachter sollen "unabhängig" sein ... und ein Mitarbeiter der beklagten Firma ist das genauso wenig, wie der beste Freund des Klagenden.