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@Marlene, es ist wird ein Unterschied zwischen Beglaubigung eines Unterschrift und Beurkundung gemacht. Eine Beglaubigung einer Unterschrift kann auch durch die Staatskanzlei/Notariat bezeichnete Mitarbeiter durführen. Dagegen bei Beurkundung wird es etwas heikel .... da geht es um den Inhalt der Urkunde. Eine Beglaubigung muss nicht unbedingt der Anwalt selbst durchführen. Selbstverständlich die Verantwortung für den Mitarbeiter muss die Kanzlei übernehmen.
So ist es in CH geregelt wird in DE wahrscheinlich nicht viel anders.
P.S. meine Frau arbeitete in einem Patentanwalt-Büro, nur ein war davon ausgebildete Anwalt und der Rest Angestellte ohne irgendwelchen speziellen Titel. Du darfst zweimal fragen, wer da die Knochenarbeit gemacht hat.
So ist es in CH geregelt wird in DE wahrscheinlich nicht viel anders.
P.S. meine Frau arbeitete in einem Patentanwalt-Büro, nur ein war davon ausgebildete Anwalt und der Rest Angestellte ohne irgendwelchen speziellen Titel. Du darfst zweimal fragen, wer da die Knochenarbeit gemacht hat.
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