I
Inaki
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Ich habe mir hier nicht alles durchgelesen, leider keine Zeit.
Kurze Anmerkung aber:
Ihr habt einen Vertrag. Sogar schriftlich. Dort ist offenbar eine Kündigungsfrist festgelegt.
Mit deiner Angabe "dreimal im Jahr" kann man jedoch wenig anfangen. Wie lautet die genaue Formulierung? Kündigungsfristen müssen ANGEMESSEN und für beide Parteien klar verständlich gefasst sein. Wenn das nicht vorliegt, sind die Fristen des § 621 BGB anzuwenden.
Es handelt sich beim Klavierunterricht um einen klassischen Dienstvertrag. Da es also kein Werkvertrag ist, hat der Klavierschüler KEIN jederzeitiges Kündigungsrecht.
Der Klavierschüler bzw. sein Anwalt wird folglich versuchen, einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB "aus dem Hut zu zaubern"/zu behaupten, um vom Vertag sofort loszukommen. Das würde für ihn aber schwer werden. Denn wenn der Klavierschüler der Kläger ist, kann er nicht gleichzeitig Zeuge sein (und z.B. aussagen, der Unterricht sei aus irgendewelchen Gründen "unzumutbar" gewesen etc.). Es ist aber nicht auszuschließen, dass er irgendwelche Zeugen (z.B. Eltern, Angehörige) findet, die ihm Entsprechendes bestätigen. Vor Gericht wird viel gelogen.
Mein Tipp: Tu dir den Stress nicht an und lass ihn gehen.
Kurze Anmerkung aber:
Ihr habt einen Vertrag. Sogar schriftlich. Dort ist offenbar eine Kündigungsfrist festgelegt.
Mit deiner Angabe "dreimal im Jahr" kann man jedoch wenig anfangen. Wie lautet die genaue Formulierung? Kündigungsfristen müssen ANGEMESSEN und für beide Parteien klar verständlich gefasst sein. Wenn das nicht vorliegt, sind die Fristen des § 621 BGB anzuwenden.
Es handelt sich beim Klavierunterricht um einen klassischen Dienstvertrag. Da es also kein Werkvertrag ist, hat der Klavierschüler KEIN jederzeitiges Kündigungsrecht.
Der Klavierschüler bzw. sein Anwalt wird folglich versuchen, einen außerordentlichen Kündigungsgrund nach § 626 BGB "aus dem Hut zu zaubern"/zu behaupten, um vom Vertag sofort loszukommen. Das würde für ihn aber schwer werden. Denn wenn der Klavierschüler der Kläger ist, kann er nicht gleichzeitig Zeuge sein (und z.B. aussagen, der Unterricht sei aus irgendewelchen Gründen "unzumutbar" gewesen etc.). Es ist aber nicht auszuschließen, dass er irgendwelche Zeugen (z.B. Eltern, Angehörige) findet, die ihm Entsprechendes bestätigen. Vor Gericht wird viel gelogen.
Mein Tipp: Tu dir den Stress nicht an und lass ihn gehen.