Ne, Hoehue; da gebe ich Chiarina recht. Wer Unterricht gibt, sollte dies auf einer Vertragsbasis tun. Alles andere würde ich im übrigen als unprofessionell empfinden, ja fast schon als Aufforderung, beliebig zu kommen oder zu gehen (und entsprechend zu zahlen).
Dann kann man im Streitfall immer noch nachgeben, aber erst mal ist durch den Vertrag ein Prozedere vorgegeben. Ein Vertrag ist nicht zum Streiten da, sondern um die Regeln festzulegen. Allein das, die schriftliche Fixierung, verhindert bereits viel Ärger und Missverständnisse.
Ich arbeite übrigens seit fast 30 Jahren ohne jegliche vertragliche Absicherung, habe aber extrem guten Einblick in Charakter und Finanzlage meiner Kunden. Das (nicht wenige) Geld, das ich durch diese "Blauäugigkeit" verloren (ohne Streit aufgegeben) habe (Charaktere können täuschen
), habe ich aber längst durch eingesparte Zeit und Wert einer Vertrauensbildung (Vertrauensvorschuss schafft meist Vertrauen) vielfach wieder hereingeholt (deshalb, weil in meinem Fall ein Vertrag extrem individuell und sehr umfassend und vorausschauend sein müsste - also xx+ Seiten...).
Einem Klavierlehrer würde ich dennoch immer zum Vertrag raten. Die Bereitschaft, einen ungefährlichen Klavierlehrer mal eben um ein paar Monatsgebühren zu prellen, ist ungleich höher, als jemanden, der aufgrund seines Wissens gefährlich werden kann, um eine hohe Summe zu betrügen.