Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Hinweis: This feature may not be available in some browsers.
Hallo Fips,
Mein Beitrag mit dem Nichtbezahlen war eigentlich auch nur darauf bezogen, für den Fall, dass sie sich quer stellt und das Geld sofort verlangt und wir im Streit auseinander gehen,
LG Syrina
Hallo Ihr Lieben,
Meine moralische Frage: Mir ist es finanziell nicht möglich, die restlichen 500 € weiter monatlich abzuzahlen. Solange das Klavier die nächsten Wochen noch bei mir steht, verstehe ich das, aber ab dem Zeitpunkt, wo ich es in Ankauf gebe und es mir nicht mehr gehört, finde ich es doch sehr unlogisch, ihr weiterhin Geld für etwas zu geben, auf dem ich doch gar nicht mehr spielen kann bzw. was ich doch gar nicht mehr besitze, nur weil wir mal irgendwann mündlich ausgemacht haben, dass ich ihr 1500 € abbezahle. Damals konnte ich die Finanzen auch noch tragen und dachte natürlich, ich hab es für immer, aber harte Situationen erfordern natürlich harte Entscheidungen und Konsequenzen.
Syrina
Mal ganz abgesehen von den zwischenmenschlichen, vertragsrechtlichen und sonstigen Aspekten, über die meine Vorredner genügend Relevantes geschrieben haben: Wie soll man hier den Gutachter (den man ansonsten auch bezahlen müsste) abgeben für ein Gebrauchtinstrument, das man weder sehen noch selbst anspielen kann? Immerhin hängt der Zeitwert eines Instruments nicht nur vom Neupreis und Alter ab, sondern auch vom Erhaltungszustand.Ich wollte lediglich auch wissen, wie hoch der Gebrauchswert von einem ehemals 2600 € und 10 Jahre altem Kastenklavier mit bereits beschriebenen Merkmalen hat. Aber es ist natürlich auch nicht klar, welchen Hersteller es hatte, somit könnt ihr mir natürlich auch nur geringfügig helfen, was ich ja auch verstehe. Mir ging es nur darum, ob ich sie dann nicht vielleicht überzeugen kann, dass wir es bei 1000 € belassen können für den Fall, dass es diesen Gebrauchswert hätte (Viele 2500 € Neukauf-Klaviere in dem Format, werden nämlich schon ab 1000€ gebraucht angeboten, wie ich gesehen habe), angesichts der Situationen.
Ich glaube ich muss das nächste Mal in der Schweiz ein paar Flügel mitnehmen. Einen 21 Jahre alten Mittelklasseflügel für 10% des Neupreises, bei 30 Jahren gar nur noch 5%.:D
Schon klar: So eine Abschreibungstabelle für Klaviere und Flügel ist für Personen von Relevanz, die mit diesen Gegenständen für den beruflichen Gebrauch im weitesten Sinne ihren Lebensunterhalt bestreiten. Freilich ist der Buchwert (steuerliche Abschreibung der Anschaffungskosten) in der Unternehmensbilanz z.B. eines Betreibers einer privaten Musikschule nicht identisch mit dem Zeitwert bzw. mit dem erzielbaren Verkaufserlös für ein intaktes und gepflegtes Instrument. Demnach gibt es Klaviere und Flügel weder in der Schweiz noch hierzulande geschenkt zu haben - das wäre wirklich zu schön...!:D:D:DIch glaube ich muss das nächste Mal in der Schweiz ein paar Flügel mitnehmen. Einen 21 Jahre alten Mittelklasseflügel für 10% des Neupreises, bei 30 Jahren gar nur noch 5%.:D
Besitzer? Von wegen! Solange die zwischen Erstnutzer und Zweitnutzer (da, wo das Klavier z.Zt. steht) vereinbarte Summe in Höhe von 1.500 € nicht komplett beglichen ist, bleibt das Instrument Eigentum der Gegenseite, die sogar bei Zahlungsverzug die Rückgabe des noch nicht bezahlten Gegenstands verlangen könnte. Inwieweit dann die schon bereits gezahlten 1.000 € erstattungsfähig wären, vermögen in vertragsrechtlichen Belangen besser informierte Personen besser zu beurteilen.Du reitest immer wieder darauf herum, das sie nichts schriftlich hat.
Mache dir mal bewusst, dass du nichts schriftliches hast, mit dem du nachweisen kannst, dass das Klavier dir gehört.
Es steht zwar bei dir und du bist der Besitzer, aber du kannst im Bedarfsfall nicht nachweisen, das du auch der Eigentümer bist.
Sie hat einen Eigentumsnachweis in Form der Rechnung vom Neukauf.
Und du?
Ein herrliches Spielfeld für Juristen.:D:D:D
Besitzer? Von wegen! Solange die zwischen Erstnutzer und Zweitnutzer (da, wo das Klavier z.Zt. steht) vereinbarte Summe in Höhe von 1.500 € nicht komplett beglichen ist, bleibt das Instrument Eigentum der Gegenseite,
Wenn beide das jetzt als wertvolle Lebenserfahrung verbuchen, wars auch nicht umsonst.
Vergebens oder umsonst?;););)Hier haben sich zwei (irgendwie verplante ) Freundinnen in bester Absicht ein fettes Ei gelegt und die gegenseitigen Forderungen und Erwartungen stehen sich in punkto Weltfremdheit nichts nach. Wenn beide das jetzt als wertvolle Lebenserfahrung verbuchen, wars auch nicht umsonst.
Rudolf Virchow wurde zu einem wohlhabenden Mann ans Krankenbett gerufen.
Er kam zu spät. Der Mann war schon tot. "Es tut mir leid, Sie umsonst bemüht zu haben", sagte die Witwe. Virchow erwiderte: "Umsonst nicht, gnädige Frau, nur vergebens."
Du erkennst Deine Fehler also nicht an und bist jemand, der sich überall versucht rauszuwinden und letztendlich nicht klarkommt. Da passt es gut ins Bild, dass Du auch bei Ämtern Schulden hast, die Du nicht zu zahlen weißt. Hasenbein hat also den Nagel (wieder) voll auf den Kopf getroffen.
In einem solchen Fall, wie er sich hier darstellt, ist dringend geraten, wegen der Schulden professionelle Hilfe (Schuldnerberatung) in Anspruch zu nehmen. Die würden Dir auch Dein unmögliches Verhalten gegenüber der Freundin bestätigen, das Du in Scham erkennen und nicht verleugnen solltest!
Viel Erfolg
BP
Auch solche Zeitgenoss(inn)en, die wohl in einer anderen Welt leben, haben ein klares, aber eben falsches Weltbild: Es beruht auf der grundlegenden Annahme, dass immer nur die anderen an allem schuld sind - man selber hat ja für alles irgendeine plausible Ausrede.Genau deswegen - Fehler nicht anerkennen - denke ich, dass wir von der Dame hier nichts mehr hören werden. Ich habe das Phänomen selbst schon im Bekanntenkreis erlebt, in dem Fall wurde ein noch nicht abgezahltes Fahrzeug kaputtgefahren und die Betreffende sah dann auch keinen logischen Grund mehr, weiter für das Fahrzeug zu zahlen, wo es doch Schrott war und sie es nicht mehr nutzen konnte.
Eingesehen hat sie es nie, Konsequenzen gab es keine, da die Abzahlung an die Eltern erfolgen sollte, die die Kosten vorgestreckt hatten.
Es gibt so Leute... da hilft es auch nichts, wenn man ihnen zu erklären versucht, was sie da tun. Die winden sich nur raus und behaupten am Ende noch sie werden gemobbt und das sie keine Chance hatten das Richtige zu tun, weil alle gegen sie sind.