Lockdown Klavierunterricht privat erlaubt?

ich werde das TEY-Feld erobern, mich in der Reduktion harmonischer und melodischer Spannungsbögen üben, fleissig Durterzen verdoppeln und Motive so oft wiederholen, bis COVID 19 ausstirbt, das alles streamen und mich stolz als Kulturträger rülpsend vor den Fernseher hocken und "Bauer sucht Frau" zu meinem neuen cineastischen Vergnügen machen.
Und natürlich werde ich jede schöne Natur meiden, denn ich bin schon lange kein Teil mehr von ihr und adipös mit unrhythmisch schlagendem Herzen meinem Ende entgegensitzen... :008:
wow - und du fühlst dich dieser titanischen Aufgabe gewachsen? Meine Hochachtung ist dir gewiß!! (aber bitte nicht heimlich und leise, sondern laut und mit Video!)
:-D :-D
 
Sollte man dem Robert Koch- Institut mal vorschlagen: alle spielen TEY, und das Virus geht entweder laufen oder fällt vorher schon tot um...;-)
 
@rolf : (kleinlaut)...ich hoffe.... :musik024:...uppps...falsches Instrument, na, egal, geht auch...Klavier wird eh überschätzt und nimmt zuviel Platz ein... Fliegt also auch raus.
Aber....dann müsste ich auch dieses Forum hier verlassen...:cry2:
Vielleicht lasse ich zum Schein ein kleines Aldi-keyboard auf dem Tisch liegen...
 
Also, hier in Bremen ist wohl nach wie vor Unterricht in Präsenzform gestattet. Lege es meinen Schülern zwar nahe, aber wer kommen will, kommt.
Insgesamt sind es so 80 %, die online Unterricht bekommen, die anderen kommen.
 
Ich habe gestern alle Schüler bzw die Eltern angeschrieben, ihnen mitgeteilt, dass Präsenzunterricht in den nächsten Wochen verboten ist und ihnen Online Unterricht angeboten. Zwei haben bis jetzt zugesagt, zwei wollen erst wieder Unterricht haben, wenn sie zu mir kommen können, und bei den anderen warte ich noch auf Antwort...

Selbst wenn hier Präsenzunterricht erlaubt wäre, fände ich das doch etwas riskant - ich bin derzeit sehr geschockt, weil mein Lungenfacharzt, zu dem ich seit vielen Jahren gehe wegen meines Asthmas, zu Weihnachten an Corona gestorben ist. Er war so alt wie ich und eigentlich hätte ich im März den nächsten Termin bei ihm gehabt...
 
Sorry....bin zu faul, den ganzen Thread zu lesen. Ist in NRW Präsenz-Unterricht untersagt? Ich habe gehört, dass die Proben unter Musikern erlaubt sind. Wenn ich es als Probe mache, heisst es, es ist erlaubt oder? Ich verstehe Bahnhof in diesen jeden Tag veränderten Regeln. Ich blicke nicht mehr durch.

Mache, natürlich, alles online.... aber einige machen es trotzdem Präsenz
 
Ich lebe in NRW und nach der derzeit geltenden Coronaschutzverordnung ist Präsenzunterricht verboten. Ich unterrichte deshalb online mit Skype.
 
Ist in NRW Präsenz-Unterricht untersagt? Ich habe gehört, dass die Proben unter Musikern erlaubt sind. Wenn ich es als Probe mache, heisst es, es ist erlaubt oder?
§ 7 Abs. 1 CoronaSchVO NRW in der derzeit (noch) gültigen Fassung untersagt „musikalischen Unterricht in Präsenz“


Wenn Musiker zusammen proben, zahlt üblicherweise der eine nichts an den anderen... also (bezahlten) Unterricht als Probe anzusehen, dürfte schwierig werden.
 

@mick
Ich möchte keinesfalls @sorell ‘s Tricks und Ideen unterstützen. Aber ich habe bereits zweimal Anfragen von (Hobby-)Sängern gehabt, die mich regelmäßig als bezahlte Begleitung buchen wollten, ohne auftreten zu wollen. So abwegig ist das also nicht.
 
@mick
Ich möchte keinesfalls @sorell ‘s Tricks und Ideen unterstützen. Aber ich habe bereits zweimal Anfragen von (Hobby-)Sängern gehabt, die mich regelmäßig als bezahlte Begleitung buchen wollten, ohne auftreten zu wollen. So abwegig ist das also nicht.
Ja, der Fall dürfte unter Proben fallen.
Aber am selben Instrument nicht ganz glaubhaft.

Was ich sagen wollte: es kommt nicht drauf an, wie man es nennt, sondern was es ist.
 
Danke! Alles klar.... das heißt, bei den Proben steckt man sich mit Corona nicht, bei Unterricht schon. OK, ich verstehe es schon, dass diese ganzen Verordnungen ad absurdum führen und keiner kann die eine oder andere nachvollziehen. Egal.... Wollte nur wissen.
 
Danke! Alles klar.... das heißt, bei den Proben steckt man sich mit Corona nicht, bei Unterricht schon. OK, ich verstehe es schon, dass diese ganzen Verordnungen ad absurdum führen und keiner kann die eine oder andere nachvollziehen. Egal.... Wollte nur wissen.
Nein, das heißt es nicht. Das Gegenteil könnte aber der Fall sein. Beim Unterricht steckt man sich auf keinen Fall an, wenn man ihn regelkonform online abhält. Bei Proben ist es natürlich möglich sich anzustecken, falls der andere oder einer der anderen krank ist.
 
das heißt, bei den Proben steckt man sich mit Corona nicht, bei Unterricht schon. OK,

Diese ganze Vorgaben sind sehr grob gestrickt, ist auch wohl schwer anders machbar.

Aber ... proben darf man derzeit nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt.

Also typischerweise immer mit der gleichen Person.

Währen der normale Klavierlehrer pro Tag mehrere Schüler unterrichtet und so das Virus von einem Haushalt zum anderen trägt.

Dazu kommt, dass es schwer vermittelbar ist, wenn der Musikunterricht als Präsenzunterricht stattfindet, während Mathe nur Online erlaubt ist. (Und sobald wieder normaler Schulunterricht in halben Klassen erlaubt ist, sagen die ersten... ja wenn sie sich in der Schule zu zwölft treffen dürfen, dann können wir auch 4 Kinder gleichzeitig einladen).

So kommt man immer vom Hölzchen auf's Stöckchen.
 
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Danke! Alles klar.... das heißt, bei den Proben steckt man sich mit Corona nicht, bei Unterricht schon. OK, ich verstehe es schon, dass diese ganzen Verordnungen ad absurdum führen und keiner kann die eine oder andere nachvollziehen. Egal.... Wollte nur wissen.
Niemand hat behauptet, dass diese Vorschriften in sich stimmig sind. :007:Aber die Vorschrift zum Musikunterricht ist in der NRW-Verordnung noch das kleinste Problem.

Es beginnt schon bei den völlig missglückten Regelungen zur Kontaktbeschränkung in § 2, der in der ersten Fassung des Novemberlockdowns gar keine (!) Kontaktbeschränkung sondern nur eine 1,5 Meter Abstandsregel enthielt. Ob es das laute Gelächter der Juristen in NRW war oder Merkel ein paar Tage später bei Laschet angerufen hat, lässt sich nicht sagen, aber dann wurden da aus einem Absatz 1, erst zwei Absätze 1, und zuletzt vor Weihnachten drei Absätze 1 mit dem legendären Verbot von „Partys und vergleichbare Feiern“. Und mit dem unscheinbaren § 1 Abs. 5 und der weitgehenden Beschränkung des Kontaktverbots in § 2 auf den „öffentlichen Raum“ führt NRW das Bestreben nach Kontaktvermeidung ad absurdum. Regelrecht unjuristisch ist die Formulierung in § 17 Abs. 2.

Aber lassen wir das.
 
Zuletzt bearbeitet:
...seit November kann ich unsere Maßnahmenregeluntersagungsunterlassungsersteller nicht mehr ernst nehmen.
Ich verhalte mich so, wie es mein gesunder (?) Menschenverstand sagt.
Nur mal eben gefragt: Darf man jetzt draußen - also, da, wo das Virus am meisten wohnt und als obdachloses Individuum schnellstmöglich nach Behausung sucht - also nur eine fremde Person treffen und drinnen - weil ja geschützter Raum, da kommen keine Erreger nicht rein - soviele, wie man will?
 

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