Ein nichtgewolltes Kind kann man völlig straffrei der Obhut des Jugendamtes anvertrauen und muß keine Sorge haben daß man von diesem je wieder was hört. Es muß also kein überlebensfähiges Ungeborenes getötet werden.
Das ist ein
richtiger Weg.
Das Thema ist so leidvoll und ernst, daß es sehr schwer ist , angemessen zu berichten und zu erklären.
Die Pille danach oder die unmittelbare +30Tage post conceptionem durchgeführte Unterbrechung ist für Extremfälle zu gestatten.
Danach wird es spätestens mit der ersichtlichen Menschengestalt des Embryos oder gar Fetus unhaltbar eine Unterbrechung durchzuführen, wenn das Leben der Schwangeren nicht unmittelbar gefährdet ist und nicht anders rettbar.
Würde wie in seltensten Fällen das Leben der Schwangeren gegen das Leben des Fetus abzuwägen sein, wegen schicksalhafter Kausalverläufe, so muss an Nothilfe gedacht werden, zugunsten des mit hoher Wahrscheinlichkeit Überlebenden, der allermeistens die Mutter sein wird. Dort werden dann schlimmste Gewissensentscheidungen abverlangt, wobei wir es verantworten müssen, die Nothilfe nach Überlebebswshrscheinlichkeitsprognose zu erteilen.
Schwangerschaftsunterbrechungen sind KEIN menschliches Mittel der Geburtenregelung und somit grundsätzlich abzulehnen.
Die extrem jungen Mütter, die mir bekannt sind, auch aus sozial-problematischen Verhältnissen, haben sich tadellos um die "zufällig" entstandenen Kinder gekümmert.
Die Jugendämter leisten hier beste Unterstützung.
Fragt jemand eigentlich nach dem seelischen Schaden, der den Frauenärzten, Anästhesisten und Krankenpflegern aufgezwungen wird?
Im Grunde wird von den Medizinern verlangt, zu töten, weil jemand seine Lebensgestaltung durchkreuzt sieht.
Wäre es in der Binnenlogik der forensischen Abtreibungsbefürwortern nicht konsequenter, den Täter des Sexualverbrechens umzubringen?
Wenn aber schon der verschont wird und mit einer zeitlichen Haftstrafe davon kommt, um wie viel mehr hat das unschuldige neue Leben dann alles Recht der Welt weiterzuleben?
So gesehen müssen wir nicht einmal christliche Anschauungen bemühen.
(Fälle zufälliger oder unüberlegter geschlechtlicher Kontakte sind ethisch unerheblich, denn bei einvernehmlichen Handlungen kann nicht einmal ansatzweise eine Unterbrechung zur Geburtenkontrolle vertretbar erwogen werden.
Fazit: Die Geburtenregelungsindustrie muss menschlicherem Handeln weichen.