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johannes2012
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Hallo,
in den Unterrichtsverträgen, auch vom Tonkünstlerverband, sind die Kündigungsfristen meistens 6 Wochen.
Ist das juristisch und "richterlich" zwingend notwendig oder kann man die Kündigungsfristen bei einem 6 monatigen Vertrag mit stillschweigender Verlängerung auch auf 2 Monate erhöhen?
Im BGB steht nix Gegenteiliges.
MfG
in den Unterrichtsverträgen, auch vom Tonkünstlerverband, sind die Kündigungsfristen meistens 6 Wochen.
Ist das juristisch und "richterlich" zwingend notwendig oder kann man die Kündigungsfristen bei einem 6 monatigen Vertrag mit stillschweigender Verlängerung auch auf 2 Monate erhöhen?
Im BGB steht nix Gegenteiliges.
MfG