Lt. Wikipedia hatte die Parsons Music Group zum 1.4.15 die Mehrheit der Anteile und per 1.4.17 sämtliche Anteile an Grotrian übernommen. Es handelt sich beim Unternehmen Grotrian um eine GmbH & Co. KG, also um eine Personen(handels)gesellschaft, keine Kapitalgesellschaft. Alle Spekulationen zur Höhe der Haftung und zu einem Beherrschungsvertrag oder gar "Organschaft" wie oben genannt erübrigen sich damit grundsätzlich.
Nach letzten Stand der Handelsregistereinträge ist das seit 2019 eine GmbH, keine GmbH&Co.KG mehr. Das bestätigt auch das Impressum:
https://www.grotrian.de/service/kontakt/impressum/
Aber auch bei Personengesellschaften wie der KG können Beherrschungsverträge mit Stimmrechtseinschränkungen geschlossen werden. Rein die Haftungsfrage würde sich da richtigerweise erübrigen, ist es aber im GmbH-Fall auch. Davon unabhängig ist die Grotrian Piano Company GmbH als kontrollhabende und Gewinnabführungsgesellschaft mit Terence Ng, der Parsons Eigentümer, als alleiniger Gesellschafter eingetragen, und keine sonstige Parsons-GmbH. Von daher wäre die Existenz eines Beherrschungsvertrags nicht grundsätzlich abwegig, aber auch nicht zwingend.
In der Regel halten die Kommanditisten bei einer GmbH & Co. KG vermögemsmäßig 100% der Anteile und haften nur mit ihrem im Handelsregister eingetragenen Kapital. Die Komplementärin ist vermögensmäßig nicht an der GmbH& Co. KG beteiligt, haftet voll mit ihrem ganzen Kapital, ist aber eine GmbH, deren Gesellschafter ihrerseits nur mit dem Stammkapital der GmbH haften. Faktisch ist die Haftung also auf das eingetragene Kommanditkapital und das vorhandene, in der Regel niedrige Kapital der Komplementär-GmbH beschränkt. Für eine darüber hinausgehende Haftung etwa wegen Insolvenzverschleppung liegen keine Anhaltspunkte vor und dass die Parsons Group Schulden gegenüber Grotrian hätte, darüber kann ich in den Artikeln ebenfalls nichts finden.
Danke für weiteren Details. Im Ergebnis haftet Parsons aber nur zur beschränkt, worum es mir zentral auch ging. Denn die beschränkte Haftung ist die Kurzantwort auf die Frage, warum der Eigentümer hier auch um die Insolvenzmasse mitbieten kann.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft aufgelöst. Darum hält die Parsons M. Group nun keine Anteile mehr. Das Vermögen wird nach den Vorschriften der Insolvenzordnung durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger verwaltet und verwertet.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nur die Verfügungsgewalt auf den Insolvenzverwalter über, er wird nicht Eigentümer. Der Schuldner bleibt formal Eigentümer, kann aber über das Vermögen nicht mehr verfügen. Die insolvente Gesellschaft wird i.d.R. nur im Falle deren Abwicklung aufgelöst, was aber im Insolvenzrecht kein Automatismus ist.
Daher ist es möglich, dass die Parsons Music Group ein Angebot für den Betrieb oder einzelne Vermögensgegenstände des Betriebs wie z. B. Markenrechte gemacht hat.
Das ist nicht nur möglich, sondern ist lt. dem oben verlinkten T-Online-Artikel auch so erfolgt.
In der Meldung von Chip vom 25.12.24 heißt es immerhin hoffnungsvoll:
"Der Insolvenzverwalter betont, dass der Standort in Braunschweig trotz der finanziellen Schwierigkeiten erhalten bleiben soll. Die Parsons-Gruppe, die Interesse an einer Übernahme gezeigt hat, könnte frisches Kapital und neue Perspektiven für das Unternehmen bringen."
Das ist interessant und stände eigentlich im Widerspruch zum Vorhaben Parsons, nur die Marke Grotrian erwerben zu wollen.
‚Eigentlich‘ deswegen, da mir jetzt kein Szenario einfallen würde, in dem der Betrieb als solcher mit Arbeitsmittel und Mitarbeitern sinnvoll weitergeführt werden könnte ohne der Marke Grotrian.
Parsons steckt aktuell selbst in finanziellen Schwierigkeiten, da wie gesagt die staatlichen Subventionen in China weggefallen sind und daher die Klavier-Nachfrage eingebrochen ist. Parsons kann sich schlichtweg eine Klaviermanufaktur in HighCost nicht mehr leisten. Sonst hätte Parsons ja den Betrieb Grotrians ja weiterhin finanzieren können, anstatt die GF zu nötigen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.
Von daher wird Parsons die Manufaktur-Produktion in Zukunft nicht mehr finanzieren können und wollen, was die Notwendigkeit eines anderen Investors mit sich bringt, wenn eine Abwicklung vermieden werden soll.