Krise in Braunschweig: Schimmel seit März in Kurzarbeit, Grotrian-Steinweg zahlt keine Löhne mehr

Diesen Faden habe ich nicht verfolgt, aber soeben den Artikel zur Komplett-Entlassung in Braunschweig gelesen. Sehr schade und traurig :tra192: Für mich ist/war GS der Audi unter den deutschen Herstellern. Habe selbst vor knapp 10 Jahren einen gebrauchten Cabinet 192 von 2001 ergattert, den ich wahrscheinlich nie wieder hergeben werde...
 
Steinway nach vorne brachte, weil bei den Kriegs-Bombardements sowohl bei Blüthner in Leipzig als auch bei Bechstein in Berlin jeweils die gewaltig wertvollen Holzläger abbrannten.

Von Bösendorfer weiß ich, dass 1944 nach einem Bombenangriff das Holzlager abgebrannt ist. Aber von Bechstein kenne ich etwas anderes:

Unmittelbar nach der Kapitulation erhielt das Unternehmen von den Kontrollbehörden den Auftrag, aus dem vorhandenen Holz Särge zu zimmern, was vielleicht nicht ganz ohne tiefere Absicht geschah.

 
Und die Violine, deren Einzelteile allesamt verbürgt in der Werkstatt von Antonio Stradivari entstanden, nur viel später irgendwie zusammengeleimt, sei eine "echte Stradivari"?
Na wer's glaubt ...
:chr02:

Dieser Antonio Stradivari hat definitiv von Fender abgekupfert, und die Stratocaster einfach umbenannt ! :021: Italiener sind kreativ ! Das war allerdings noch Pre-CBS, also bevor CBS den Laden übernommen hat. Das gibts übrigens in allen Sparten, diese Übernahmen, und dann billiger und schneller bauen lassen bei Qualitätsabfall.
 
Diesen Faden habe ich nicht verfolgt, aber soeben den Artikel zur Komplett-Entlassung in Braunschweig gelesen. Sehr schade und traurig :tra192: Für mich ist/war GS der Audi unter den deutschen Herstellern.
Wie ist das eigentlich bei der Komplettentlassung? Werden danach Leute wieder eingestellt oder muss man davon ausgehen, dass bei GS die Werkshallen verkauft werden und keinerlei Fertigung mehr in Deutschland passiert?

Es gibt den Begriff des "Design infringements". Ist ein Thema z.B. in der Oldtimer-Szene. Du darfst nicht ohne Weiteres deinen eigenen VW-Käfer entkleiden und darauf eine Karosse aus GFK im Stil des Porsche 356 draufsetzen - damit würdest du Porsches Copyright am Design verletzen. Gilt, meine ich, EU-weit.

In Uruguay hat mal wer die Form des Flügeltürer-Benz 300 SL nachgebaut und der GFK-Karosse einen eigenen Chassisbau druntergesetzt, mit Mechanik der E-Klasse W124 (1984-1995). Ein Auto ist mal nach Deutschland gekommen ... Es wurde von der Polizei angehalten, das Auto an Daimler-Benz überstellt. Die zerlegten es, schredderten die Kunststoffkarosse unter einer riesigen Presse, schickten das Chassis zurück an den Eigner, plus eine dicke Rechnung für all die Arbeiten und für die Entsorgung des Plastikmülls ...

Das Design Infringement gilt aber nur im gewerblichen Bereich. Privat kannst du eigentlich tatsächlich bauen und machen, was du willst, auch unter Verwendung der entsprechenden Marke. Ganz wichtig nur: Du darfst keinen zweiten bauen, schon gar nicht das Ding verkaufen, das wäre gewerblich und ahndungsfähig.
Ansonsten ist ein selbstgebauter Mercedes - auch innerhalb der EU - durchaus machbar. Probleme könnte der TÜV machen, weil das Auto eben keine serienmäßigen Prüfungen hinter sich hat und ggf. gemeingefährlich ist.

Aber es gab mal die legendäre Geschichte des Robert Furtak und seinem selbstgebauten SLR, für mich eine der legendärsten Geschichten, die ich je gelesen habe. Von der AutoBild auch sehr gut geschrieben. Ich glaube nur noch Jürgen Kuhls Dollarproduktion im Kölner Kunstatelier übertrifft das.


Du kannst auch bei kik, takko usw. No-Name-Kleidung kaufen und dir mit einer Stickmaschine adidas, NIKE-Haken usw. drauf nähen. Alles erlaubt. Aber nur für den persönlichen Gebrauch. Selbst die spätere Entsorgung im Altkleidercontainer wäre verboten.
 
Du kannst auch bei kik, takko usw. No-Name-Kleidung kaufen und dir mit einer Stickmaschine adidas, NIKE-Haken usw. drauf nähen. Alles erlaubt. Aber nur für den persönlichen Gebrauch. Selbst die spätere Entsorgung im Altkleidercontainer wäre verboten.
Weia, weia ... Und das, wo doch jetzt Altkleidercontainer Pflicht werden soll für jeden lausigen Lappen ...
 
Nochmal zurück zum Ausgangspunkt, nämlich diesen Artikel hier:


Die Parsons Music Group ist doch schon Eigentümer von Grotrian-Steinweg. Dann geht Grotrian insolvent und Parsons kauft jetzt Grotrian? Das verstehe ich irgendwie nicht so ganz. Oder hat das was mit der Gesellschaftsstruktur zu tun? Denn neben Parsons war ja auch noch eine aus der Grotrian Familie Gesellschafterin und Parsons hatte die Anteilsmehrheit. Können die also insolvent gehen und sich dann selber kaufen?
Nach meiner Kenntnis hatte Parsons schon vor einigen Jahren die restlichen Anteile übernommen, sind also vollständiger Eigentümer von Grotrian.
Inwieweit Parsons jetzt für die Grotrian-Insolvenz haften muss, steht im Beherrschungsvertrag, und den kennen nur die Vertragsparteien und jetzt auch der Insolvenzverwalter. Dort kann alles mögliche geregelt sein. Ich gehe aber mal davon aus, dass Parsons damals beim Kauf eine Haftungsbeschränkung durchgedrückt hat. Häufig wäre das in Höhe des eingebrachten Stammkapitals, kann aber auch weniger bis Null sein.

Das bedeutet in diesem Fall, dass der Insolvenzverwalter mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsgewalt über die gesamte Insolvenzmasse (=das gesamte Unterhehmen Gotrian inkl. Arbeitsmittel, Produktdesigns, Mitarbeiter und Marke) erhalten hat, um die Gläubiger zu befriedigen. Hier hat Parsons (als Schzldner) wohl ein Angebot rein für die Marke Grotrian gemacht, aber nichts anderes. Und wenn keine weiteren Angebote für das Gesamtunternehmen eingegangen sind, wonach es wohl aussieht, dann bleibt dem Insolvenzverwalter wohl nichts anderes übrig, als die Einzelteile zu verhökern. Für das wertvolle Holzlager (sofern noch gefüllt) sollte es aber noch weitere Interessenten geben.

Also der Schuldner kann auch Teile aus der Insolvenzmasse herauskaufen, wenn er seinen Haftungsverplichtungen nachgekommen ist. Das scheint hier wohl der Fall zu sein.
 
Lt. Wikipedia hatte die Parsons Music Group zum 1.4.15 die Mehrheit der Anteile und per 1.4.17 sämtliche Anteile an Grotrian übernommen. Es handelt sich beim Unternehmen Grotrian um eine GmbH & Co. KG, also um eine Personen(handels)gesellschaft, keine Kapitalgesellschaft. Alle Spekulationen zur Höhe der Haftung und zu einem Beherrschungsvertrag oder gar "Organschaft" wie oben genannt erübrigen sich damit grundsätzlich.

In der Regel halten die Kommanditisten bei einer GmbH & Co. KG vermögemsmäßig 100% der Anteile und haften nur mit ihrem im Handelsregister eingetragenen Kapital. Die Komplementärin ist vermögensmäßig nicht an der GmbH& Co. KG beteiligt, haftet voll mit ihrem ganzen Kapital, ist aber eine GmbH, deren Gesellschafter ihrerseits nur mit dem Stammkapital der GmbH haften. Faktisch ist die Haftung also auf das eingetragene Kommanditkapital und das vorhandene, in der Regel niedrige Kapital der Komplementär-GmbH beschränkt. Für eine darüber hinausgehende Haftung etwa wegen Insolvenzverschleppung liegen keine Anhaltspunkte vor und dass die Parsons Group Schulden gegenüber Grotrian hätte, darüber kann ich in den Artikeln ebenfalls nichts finden.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft aufgelöst. Darum hält die Parsons M. Group nun keine Anteile mehr. Das Vermögen wird nach den Vorschriften der Insolvenzordnung durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger verwaltet und verwertet.

Daher ist es möglich, dass die Parsons Music Group ein Angebot für den Betrieb oder einzelne Vermögensgegenstände des Betriebs wie z. B. Markenrechte gemacht hat.

In der Meldung von Chip vom 25.12.24 heißt es immerhin hoffnungsvoll:
"Der Insolvenzverwalter betont, dass der Standort in Braunschweig trotz der finanziellen Schwierigkeiten erhalten bleiben soll. Die Parsons-Gruppe, die Interesse an einer Übernahme gezeigt hat, könnte frisches Kapital und neue Perspektiven für das Unternehmen bringen."
 
Lt. Wikipedia hatte die Parsons Music Group zum 1.4.15 die Mehrheit der Anteile und per 1.4.17 sämtliche Anteile an Grotrian übernommen. Es handelt sich beim Unternehmen Grotrian um eine GmbH & Co. KG, also um eine Personen(handels)gesellschaft, keine Kapitalgesellschaft. Alle Spekulationen zur Höhe der Haftung und zu einem Beherrschungsvertrag oder gar "Organschaft" wie oben genannt erübrigen sich damit grundsätzlich.
Nach letzten Stand der Handelsregistereinträge ist das seit 2019 eine GmbH, keine GmbH&Co.KG mehr. Das bestätigt auch das Impressum: https://www.grotrian.de/service/kontakt/impressum/

Aber auch bei Personengesellschaften wie der KG können Beherrschungsverträge mit Stimmrechtseinschränkungen geschlossen werden. Rein die Haftungsfrage würde sich da richtigerweise erübrigen, ist es aber im GmbH-Fall auch. Davon unabhängig ist die Grotrian Piano Company GmbH als kontrollhabende und Gewinnabführungsgesellschaft mit Terence Ng, der Parsons Eigentümer, als alleiniger Gesellschafter eingetragen, und keine sonstige Parsons-GmbH. Von daher wäre die Existenz eines Beherrschungsvertrags nicht grundsätzlich abwegig, aber auch nicht zwingend.
In der Regel halten die Kommanditisten bei einer GmbH & Co. KG vermögemsmäßig 100% der Anteile und haften nur mit ihrem im Handelsregister eingetragenen Kapital. Die Komplementärin ist vermögensmäßig nicht an der GmbH& Co. KG beteiligt, haftet voll mit ihrem ganzen Kapital, ist aber eine GmbH, deren Gesellschafter ihrerseits nur mit dem Stammkapital der GmbH haften. Faktisch ist die Haftung also auf das eingetragene Kommanditkapital und das vorhandene, in der Regel niedrige Kapital der Komplementär-GmbH beschränkt. Für eine darüber hinausgehende Haftung etwa wegen Insolvenzverschleppung liegen keine Anhaltspunkte vor und dass die Parsons Group Schulden gegenüber Grotrian hätte, darüber kann ich in den Artikeln ebenfalls nichts finden.
Danke für weiteren Details. Im Ergebnis haftet Parsons aber nur zur beschränkt, worum es mir zentral auch ging. Denn die beschränkte Haftung ist die Kurzantwort auf die Frage, warum der Eigentümer hier auch um die Insolvenzmasse mitbieten kann.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Gesellschaft aufgelöst. Darum hält die Parsons M. Group nun keine Anteile mehr. Das Vermögen wird nach den Vorschriften der Insolvenzordnung durch den Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubiger verwaltet und verwertet.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nur die Verfügungsgewalt auf den Insolvenzverwalter über, er wird nicht Eigentümer. Der Schuldner bleibt formal Eigentümer, kann aber über das Vermögen nicht mehr verfügen. Die insolvente Gesellschaft wird i.d.R. nur im Falle deren Abwicklung aufgelöst, was aber im Insolvenzrecht kein Automatismus ist.
Daher ist es möglich, dass die Parsons Music Group ein Angebot für den Betrieb oder einzelne Vermögensgegenstände des Betriebs wie z. B. Markenrechte gemacht hat.
Das ist nicht nur möglich, sondern ist lt. dem oben verlinkten T-Online-Artikel auch so erfolgt.
In der Meldung von Chip vom 25.12.24 heißt es immerhin hoffnungsvoll:
"Der Insolvenzverwalter betont, dass der Standort in Braunschweig trotz der finanziellen Schwierigkeiten erhalten bleiben soll. Die Parsons-Gruppe, die Interesse an einer Übernahme gezeigt hat, könnte frisches Kapital und neue Perspektiven für das Unternehmen bringen."
Das ist interessant und stände eigentlich im Widerspruch zum Vorhaben Parsons, nur die Marke Grotrian erwerben zu wollen.
‚Eigentlich‘ deswegen, da mir jetzt kein Szenario einfallen würde, in dem der Betrieb als solcher mit Arbeitsmittel und Mitarbeitern sinnvoll weitergeführt werden könnte ohne der Marke Grotrian.
Parsons steckt aktuell selbst in finanziellen Schwierigkeiten, da wie gesagt die staatlichen Subventionen in China weggefallen sind und daher die Klavier-Nachfrage eingebrochen ist. Parsons kann sich schlichtweg eine Klaviermanufaktur in HighCost nicht mehr leisten. Sonst hätte Parsons ja den Betrieb Grotrians ja weiterhin finanzieren können, anstatt die GF zu nötigen, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen.

Von daher wird Parsons die Manufaktur-Produktion in Zukunft nicht mehr finanzieren können und wollen, was die Notwendigkeit eines anderen Investors mit sich bringt, wenn eine Abwicklung vermieden werden soll.
 
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Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht nur die Verfügungsgewalt auf den Insolvenzverwalter über, er wird nicht Eigentümer. Der Schuldner bleibt formal Eigentümer, kann aber über das Vermögen nicht mehr verfügen. Die insolvente Gesellschaft wird i.d.R. nur im Falle deren Abwicklung aufgelöst, was aber im Insolvenzrecht kein Automatismus ist.
Doch, nach Par. 162 Abs. 1, 138 Abs. 2 HGB ist die Gesellschaft (eine KG) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Das ist nicht nur möglich, sondern ist lt. dem oben verlinkten T-Online-Artikel auch so erfolgt.
Steht im Artikel, wofür genau das Angebot gemacht wurde? Ich sah das nicht und habe deshalb verschiedenen Optionen aufgeführt, was zu erworben beabsichtigt sein könnte. Nur die Marke zu erwerben, widerspricht dem Ziel, den Standort zu erhalten. Den Betrieb als Asset Deal zu erwerben bedarf einer Umstrukturierung, um zukünftige Verluste zu vermeiden.
 
Die HR-Einträge habe ich nicht, dort müsste ein Formwechsel zu erkennen sein. Hast du einen Link? Könnte es sich stattdessen um die Komplementär-GmbH handeln?
Das könnte sein. Hier (nicht das HR direkt, aber ein Auszug davon) kann man die Gesellschafterstruktur erkennen (inkl. der Löschung der GmbH &Co.KG vor 5 Jahren): https://www.northdata.de/Grotrian,+...Steinweg+Nachf.+GmbH,+Braunschweig/HRB+207410
 
Steht im Artikel, wofür genau das Angebot gemacht wurde? Ich sah das nicht und habe deshalb verschiedenen Optionen aufgeführt, was zu erworben beabsichtigt sein könnte. Nur die Marke zu erwerben, widerspricht dem Ziel, den Standort zu erhalten. Den Betrieb als Asset Deal zu erwerben bedarf einer Umstrukturierung, um zukünftige Verluste zu vermeiden.
In dem Artikel steht, das es womöglich um den Kauf der Marke Grotrian geht - eine Vermutung, kein Wissen/Fakt. https://www.t-online.de/region/brau...rian-steinweg-entlaesst-alle-mitarbeiter.html
Hat Parsons das geäußert? Ich hatte nur Mutmaßungen darüber gelesen.
Nein, nicht geäßert, nur Mutmaßungen. Aber eine sehr naheliegende Vermutung, da Parsons schon zuvor alleiniger Eigentümer gewesen ist und es daher die Insolvenz zur Entledigung anderer Eigentümer nicht bedurfte, s.o.
Doch, nach Par. 162 Abs. 1, 138 Abs. 2 HGB ist die Gesellschaft (eine KG) mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Kann sein. Ich bin kein Jurist und stecke nicht in allen Einzelheiten wie die Details bzgl. GmbH&Co.KG, aber bzgl. GmbH schon und da sollte es do sein wie ich geschrieben hatte. Aber wir können diese Diskussion auch gerne per PN weiterführen, weil dies ein Piano-Forum und kein Justiz-Forum ist und Off-Topic-mäßig vermutlich viele hier das langweilig finden.. ;-)
 
Ja, ihr beide schweift wirklich etwas ab. Ändern wird es an der Situation ja auch nichts, selbst wenn man das Kleingedruckte ganz groß schreibt. Traurig ist das, aber ich erfreue mich quasi täglich an meinem 185, und es ist mein am meisten genutzte Instrument.
 
Kann sein. Ich bin kein Jurist und stecke nicht in allen Einzelheiten wie die Details bzgl. GmbH&Co.KG, aber bzgl. GmbH schon und da sollte es do sein wie ich geschrieben hatte. Aber wir können diese Diskussion auch gerne per PN weiterführen, weil dies ein Piano-Forum und kein Justiz-Forum ist und Off-Topic-mäßig vermutlich viele hier das langweilig finden.. ;-)

Gesellschaftsrechtliches Detail für Interessierte: § 60 I Nr. 4 GmbHG: Auflösung einer GmbH mit Eröffnung InsO. Aber richtig, das heißt nicht, dass die Gesellschaft damit nicht mehr existieren würde oder gelöscht sei und sie könnte je nach Verlauf des Insolvenzverfahrens auch fortgesetzt werden.

Ja, ihr beide schweift wirklich etwas ab. Ändern wird es an der Situation ja auch nichts, selbst wenn man das Kleingedruckte ganz groß schreibt. Traurig ist das, aber ich erfreue mich quasi täglich an meinem 185, und es ist mein am meisten genutzte Instrument.

Ich habe auch den Artikel der Chip zitiert, in dem nach Inso-Verwalter der Standort erhalten bleiben soll. Das ist nicht off-topic und stellt eine Gegenposition zu den Spekulationen dar, dass Parsons nur die Marke erwerben will und der Standort Braunschweig geschlossen werden soll.

Was ich hier zum Gesellschaftsrecht geschrieben habe, gehört halt als rechtlicher Hintergrund mit dazu. Auch die von anderen zitierten Meldungen gehen auf das Insolvenzverfahren, Kaufangebote und Eigentümerschaft ein. Wen rechtliche Details nicht interessieren, kann das überlesen, aber es ist eine der Perspektiven darauf, was gerade bei Grotrian passiert und daher nicht off-Topic zum Thema des Threads. Deine Kritik auf Meta-Ebene schweift jedoch vom Thema ab.
 

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