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Das ist das Terrain, auf dem ein Steuerberater agiert ("Steuergestaltung"), sofern man dessen Dienste in Anspruch nimmt. Der Sachbearbeiter der Behörde ist dazu naturgemäß nicht verpflichtet - ein Steuerberater wird allerdings generell nach jeder belegbaren Ausgabe zur legalen Minderung der Steuerbelastung fragen.Wie viel Kunden haben einfach schon Geld verschenkt, weil sie sich mit den Gesetzen nicht auskennen? Das Finanzamt wird freilich keinen anschreiben: "haben Sie nicht noch Handwerker bzw. Klavierbauerrechnungen abzusetzen?"
LG von Rheinkultur