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Mit Ablauf einer Zeitspanne von siebzig Jahren nach dem Ableben des Komponisten tritt Gemeinfreiheit ein - also alle, die aktuell vor 1950 verstorben sind. In bestimmten Ausnahmefällen kann neuere Literatur in gleicher Weise genutzt werden, wenn der Urheber ausdrücklich auf Nutzungsentgelte verzichtet oder eine Kopierlizenz ohne Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen vergibt. Das ist dann auf den Noten ausdrücklich vermerkt. Leider dient das oft Werbezwecken, ohne dass die Kompositionen oder Arrangements qualitativ hochwertig sind. Gutes Notenmaterial aus den Bereichen Jazz und (gute) Popularmusik ist in der Regel neueren Datums und folgerichtig nicht gemeinfrei.Wenn die Stücke gemeinfrei sind, darf man sie sogar kopieren.
Vermutlich werden auf diese Frage alle hier mit einem schallenden Ja antworten. Sollte das tatsächliche Handeln ein anderes sein, besteht die Kunst darin, sich nicht erwischen zu lassen. So wie früher in der Schule mit dem Abschreiben vom Banknachbarn bei der Mathearbeit.Stilblüte, mal ganz ehrlich und ganz unter uns, kriegt ja keiner mit:
Ist das das, wie Du es auch selber praktizierst?![]()
LG von Rheinkultur