H
hennessy
Guest
.......und soll eine gute Behandlung bei angemessener Entlohnung sicherstellen.....
das wäre ja schön! Dem ist jedoch nicht so.
Denn: Im Sozialgesetzbuch steht:
"§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen........"
wenn ich mir nur mal den ersten Passus ansehe: "Die Leistungen müssen ausreichend sein...". Ausreichend ist für mich Schulnote 4. Also nix mit "gut".
Und wenn ich mir dann noch den täglichen Betrieb in Kliniken ansehe, dann kann ich nur sagen, dass immer öfter eine gute Behandlung einfach nicht möglich ist.