Gottesdienste in Zeiten vom Coronavirus

Warum also liebe Dorforganistin sollen Kirchen offen sein und Theater nicht?
Wenn ich Kritik äußern wollte sieht die ganz anders aus.
Denk an Matthäus Kapitel 18,20
 
Das bedeutet aber nicht das Kirchen auf sein müssen, es ist auch die freie Berufsausübung garantiert trotzdem müssen andere schließen. Damit weiteren öffnet der Kirchen verhält sich die Kirche mal wieder unsolidarisch .
 
Falsch, ein Blick ins GG hilft:

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Absatz 2 garantiert die aktive Ausübung.


Art 12

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Hier darf man den Beruf frei wählen, die Ausübung wird aber nicht erwähnt.
 
Falsch, ein Blick ins GG hilft:

Art 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Absatz 2 garantiert die aktive Ausübung.

Richtig.

Ebenfalls im GG steht auch:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Man muss also abwägen.

Wenn ich z.B. coronainfiziert bin, sollte ich nicht am Gottesdient teilnehmen. Nur so als Beispiel.

Grüße
Häretiker
 
Ebenfalls im GG steht auch:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Man muss also abwägen.

Wenn ich z.B. coronainfiziert bin, sollte ich nicht am Gottesdient teilnehmen. Nur so als Beispiel.

Solltest du auf gar keinen Fall. Ob man dir das von staatlicher Seite aus verbieten dürfte oder könnte, da bin ich mir gar nicht so sicher, wenn du nicht zusätzlich zu deiner Anwesenheit hygienetechnisch inadäquat handelst. Um die Verhältnismäßigkeit und Abwägen geht es bei soetwas immer.
Ich persönlich bin der Meinung, dass der Nutzen des aktuell geplanten, neuen Lockdowns zu gering im Vergleich zu den Einschränkungen ist (vielleicht werde ich eines Besseren belehrt) und dass zumindest Kultur und Gatronomie nicht dicht sein sollten, das entscheidet aber leider erstmal (ohne Parlament) die Regierung und später vielleicht noch ein Gericht.
Und je nachdem, was das Gericht sagt werden mutmaßlich in den nächsten Wochen noch schärfere Maßnahmen kommen, weil die jetzigen zu wenig wirken oder es wird durch gerichtliche Anordnungen gelockert. Und das ganze Spiel kann uns die nächsten zwei bis drei Jahre erhalten bleiben.
Dementsprechend sehe ich für Kultur die nächsten Jahre schwarz, am schwärzesten von allem für die Kirchenmusik, weil da nunmal viel in Chören gesungen wird.
 
Zu letzterem: wie laufen bei Euch in der Heimatgemeinde Gottesdienste dann ab? Wortgottesdienste ohne Gemeindegesang oder gar keine Gottesdienste mehr? Gibt es dafür eine plausible Begründung der Geistlichkeit?
Ich wohne in einem Gebiet, das zur EKW und zum Bistum Münster gehört. In den evangelischen Kirchen bei uns wird nicht gesungen und in den katholischen wird der Gesang auf ein Minimum reduziert. Das läuft so ab, dass die Gabenbereitung instrumental gespielt wird, der Dankgesang entfällt und das Kyrie und Agnus Dei gesprochen werden. Es bleiben zum Singen also das Eingangslied, Gloria, Antwortgesang, Halleluja, Sanctus und das Schlusslied. Warum ausgerechnet das Schlusslied gesungen werden muss, erschließt sich mir nicht, weil es ja seit der Liturgiereform sowieso nicht mehr vorgesehen ist.
Achso: Beim evangelischen Gottesdienst gibt es kein Abendmahl und das Kreiskirchenamt bleibt für Besucher ohne voherige Anmeldung geschlossen.
 
Am 31.10. habe ich einem ev. Gottesdienst beigewohnt. Eihentlich sollte ich da auch spuielen, aber ich habe im Vorfeld absagen müssen, da meine "Zahngeschichten" zum Zeitpunkt der Planung keine 100%iger zusage ermöglichten.

Nun, es gab drei "Gemeindelieder". Zwei davon wurden 1. und 3. Strophe von Posaune und Orgel (und beim NGL mit Schlagzeug dabei gespielt), die mittlere wurde *leise* von der Gemeinde gesprochen gesprochen, die Orgel versuchte die Begleitung (leise reingespielt) mit dem Sprechen zu synchronisieren. Das dritte gabe es nur mit Posaune und Orgel.

Gesangsbücher werden nicht ausgegeben, die Texte finden sich auf Zetteln, die nacher entsorgt werden.

Sprecher - und da gab es merher, da jemand ins Presbyterium aufgenommen wurde - waren alle bemaskt. Die einzigen ohne Maske waren die Musiker auf der Orgelempore, ist auch nur für Musiker zugelassen.

So kann keiner Finger befeuchten und umblättern (kein Gesangsbuch) oder ins Mikro husten (Maske).

Und natrütlich mit Abstandsregeln: Jede zweite Reie ist gesperrt, innerhalb der Reihen gibt es nur zwei Sitzgruppen mit zwei Kissen.

Es funktioniert also. Jetzt gehen die Überlegungen los, wie man unter diesen Umstaänden sowas wie ein Weihnachtsgottesdienst gestalten kann. Allen ist klar, dass das nicht in dicht gedrängter Formation statt finden kann.

Grüße
Häretiker
 

Dann kann man gleich ne Aufnahme abspielen, das wäre verständlicher. Da gibt es andere Mittel. Am einfachsten eigenes Gesangbuch und Lesevorlage mitbringen, Schutzfolie auf Mikro etcppp.

Nö, die konnte man alle verstehen. Man kann mit Maske so sprechen, dass man versteht, was man sagt. Ehrlich!

Pfarrer sagte auch: Wenn einer was nicht versteht, keine Scheu haben, die hand zu heben, dann bemüht er sich, noch deutlicher zu sprechen.

Grüße
Häretiker
 
Man kann mit Maske so sprechen, dass man versteht, was man sagt. Ehrlich!
Man? Es gibt Leute, die auf technische Hilfen zum Hören angewiesen sind plus Mundbild. Diensind sowieso im Gottesdienst schon benachteiligt und sitzen oft die Predigt nur ab. Wenn die nichts sehen, nützt auch tasendmaliges Wiederholen oder Schreien nichts.
Kannst mir nicht erzählen, dass ihr solche Leute nicht in der Gemeinde habt. Die trauen sich nur nicht aufzumucken.
 
Man? Es gibt Leute, die auf technische Hilfen zum Hören angewiesen sind plus Mundbild. Diensind sowieso im Gottesdienst schon benachteiligt und sitzen oft die Predigt nur ab. Wenn die nichts sehen, nützt auch tasendmaliges Wiederholen oder Schreien nichts.
Kannst mir nicht erzählen, dass ihr solche Leute nicht in der Gemeinde habt. Die trauen sich nur nicht aufzumucken.

Nee, kann ich auch nicht. Die ca. 15 Besucher kenne ich nicht alle persönlich. Die, die ich kenne (waren so ca. 12), für die ist es kein Problem.

Grüße
Häreiker
 
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Absatz 2 garantiert die aktive Ausübung.

Frage (ernst gemeint) an die Juristen: Schließt die "aktive Ausübung" ein Offensein der Kirchen mit ein? Und wenn ja, warum? Wieso wären Skypegottesdienste keine Alternative? Abgesehen davon, dass KirchenmusikerINNEN noch mehr am A... wären...
 
Frage (ernst gemeint) an die Juristen: Schließt die "aktive Ausübung" ein Offensein der Kirchen mit ein? Und wenn ja, warum? Wieso wären Skypegottesdienste keine Alternative? Abgesehen davon, dass KirchenmusikerINNEN noch mehr am A... wären...

Ehrlicherweise habe ich keine Ahnung und bin natürlich auch kein Jurist. Möglicherweise legen die Religionsgemeinschaften selbst fest, wie sie sich die Ausübung vorstellen. Ich fand nur die Formulierung einleuchtend.
 
Hier (Nordbaden, evangelisch) ist es so, dass seit 15.10. für den Gottesdienstbesuch Kontaktdaten erfasst werden müssen. Gemeindegesang und lautes Mitsprechen sind nicht mehr gestattet. Alle Teilnehmenden tragen durchgängig Mund-Nase-Schutz, ausgenommen Liturgen und Musizierende.

Am Wochenende habe ich zwei Gottesdienste in unterschiedlichen Gemeinden besucht. In Gemeinde A wurde sehr genau auf die einzuhaltenden Hygienevorschriften hingewiesen, auch nochmal selbst durch den Pfarrer bei der Begrüßung. Alle Ausführenden haben penibelst darauf geachtet, dass der MNS wirklich nur zur Ausübung der Aktivität abgenommen wird und auch erst am hierfür vorgesehenen Platz. In Gemeinde B ging es diesbezüglich erschreckend locker zu. Ein Organist, der den MNS wenn überhaupt nur unter dem Kinn baumelnd trug und so munter zwischen beiden Orgeln hin- und herhüpfte und auch ein paar renitente Gemeindeglieder, die der Meinung waren, MNS am Platz sei für sie nicht nötig.
 

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