Henry
ehemals Alb/Styx
- Dabei seit
- 19. Jan. 2016
- Beiträge
- 15.340
- Reaktionen
- 9.316
Kann man wohl... aber wird nicht jeder Hersteller, der richtig dicke was auf sich hält, bei solcherlei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Instrumentes sofort die Garantie erlöschen lassen? Auf Deckel, Notenpult und -ah ja - auf Gussplatte sowieso? Stimmt's @Henry?
Wenn die Führungsschienen des Notenpultes abgebrochen sind, steht es halt unweigerlich auf der Gußplatte.