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Für musikalische Werke gibt es die GEMA, für einfache literarische VG Wort und von allem was am Ende eine ISBN erhält, müssen ohnehin zwei Pflichtexemplare bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden. Einfach einmal so kopiert und dann etwas anderes behaupten, ist nicht ganz so einfach, zumal, wie ich einmal las, mindestens in einem Fall ein Gericht durchaus als Nachweis den ersten Cache von archive.org als Zeitraum für eine Erstveröffentlichung akzeptiert haben soll.Ein anderer Benutzer (B) kopiert das Werk des obengenannten und verletzt damit dessen Urheberrecht.
Darauf könnte es durchaus hinauslaufen, falls es so kommen sollte, es sei denn, man vertont alte, bereits gemeinfreie Werke neu. Dort könnte aber ein Arrangement schützenswert sein und die Musiker hätten letztendlich auch einen gewissen Anspruch. Letzteres fällt wohl mehr unter Nutzungsrechte.Ein kleiner Urheber wird sich zwingend einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA anschliessen müssen, um überhaupt seine Werke veröffentlichen zu können.
Ginge nur über einen Strohmann und in Nordkorea wirst Du keinen finden, in China würde ich weniger ein Problem sehen, nur die Sprache nicht verstehen. Doch ansonsten, wie Kalivoda bereits schrieb, wo Deine Webseiten gehostet werden oder Dein Server steht, ist uninteressant. Der Hauptwohnsitz zählt oder wo Dein Unternehmen ins Register eingetragen ist, soweit ich weiß. Und was ich mehr einmal las, bei Rechtsverletzungen im Internet gab es noch so etwas Ähnliches wie einen fliegenden Gerichtsstand. Bin mir nicht sicher, ob sich in dieser Beziehung etwas änderte.In China oder sogar Nordkorea einen Server mieten
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