Es scheint notwendig zu sein, nochmals darauf hinzuweisen, dass es in der aktuellen EU-weiten Gesetzeslage ausschließlich um Instrumente geht, die nach 1975 mit Elfenbeinklaviatur gefertigt und ausgeliefert wurden. Alles andere ist genehmigungsfähig und ein entsprechender Antrag ist auch für den unbedarftesten Laien keine unüberwindbare Hürde. In Deutschland füllt man ein kurzes Formular aus, sowie ich es hier gepostet habe, fügt Fotos und eine Herstellerbescheinigung bei, zahlt 35 EUR und dann ist das Thema gegessen, auch für nachfolgende Besitzer, weil die Bescheinigung, anders als in Österreich, nicht personengebunden ist. Den Antrag reicht man beim Umweltderzernat des jeweiligen Landkreises ein.
Wie das in Österreich aussieht, werde ich in den nächsten Tagen herausfinden, wenn ich meine zwei Bechsteine aus 1861 und 1900 sowie die zwei Bösis aus 1967 und 1973 verkehrsfähig machen werde. Ich gehe nicht davon aus, dass ich dazu noch ein Studium der Raketenchirurgie durchlaufen muss.