Acoustic Cover gesucht

Durch ständige Wiederholung wird eine falsche Aussage leider auch nicht richtiger. Das Urheberrecht kennt keinen Unterschied zwischen Amateur und Profi und auch keinen zwischen kommerziell und nicht kommerziell. Wer eine Coverversion erstellt und öffentlich zugänglich macht, braucht die Genehmigung der Rechteinhaber - ganz egal, ob er die Noten verkauft oder verschenkt. Hat er die Genehmigung nicht, macht er sich strafbar und kann darüber hinaus zivilrechtlich belangt werden. Dass sowas in vielen Fällen keine Konsequenzen hat (weil die Rechteinhaber nichts von dem Missbrauch wissen oder ihn als Bagatelle nicht verfolgen), macht es noch lange nicht legal. Wenn man Pech hat und der Rechteinhaber keinen Spaß versteht, kann das ziemlich teuer werden.
 
Dass sowas in vielen Fällen keine Konsequenzen hat

View: https://youtu.be/Ctykf8qh288


Wenn ich Zimmer oder der Filmmusikrechteinhaber wär, wär ich dankbar für die Einspielung, wie übrigens allein für dieses Video bald 6Millionen Aufrufe......das Thema ist noch lang nicht ausdiskutiert.

Im Übrigen, Gesetz und Recht stehen noch immer im Konflikt zu Freiheit und -um mal allgemein überzuleiten- NOTwendigkeit ( Indien verletzt ganz offen Patentrechte der Pharmaindustrie, um seiner armen Bevölkerung erschwingliche Medikamente zukommen zu lassen.)
Bach hat schon gecovert, hat er sich die Rechte geholt?

View: https://youtu.be/tA4eMqHV_08
 
Wenn ich Zimmer oder der Filmmusikrechteinhaber wär, wär ich dankbar für die Einspielung, wie übrigens allein für dieses Video bald 6Millionen Aufrufe......das Thema ist noch lang nicht ausdiskutiert.
Zum X-ten Mal: Wenn jemand solche Sachen aufführt oder bei YT hochstellt, bekommt der Rechteinhaber über die GEMA oder eine vergleichbare Verwertungsgesellschaft (in den USA beispielsweise die ASCAP) Geld dafür, weil YT mit diesen Gesellschaften Verträge abgeschlossen hat. In Deutschland ist das also legal, solange der Komponist Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist. Ist er das nicht, muss man auch für die öffentliche Aufführung (und das ist ein YT-Video!) eine Einzelgenehmigung des Komponisten einholen.

Mit der Veröffentlichung von Noten einer eigenen Bearbeitung hat das nichts, aber auch gar nichts, zu tun. Dafür braucht man immer die Genehmigung der Rechteinhaber, wenn man sich nicht strafbar machen will. Got it?
 
@_RedOne_, von Deiner Eingangsfrage ausgehend, solltest Du bedenken, dass MuseScore keine Verantwortung übernimmt. Für mich liest es sich zumindest so, als würde nicht oder nur unzureichend kontrolliert, ob Rechte verletzt wurden oder nicht.

Urheberrechtsverletzungen
https://musescore.org/de/node/188651

Mit einer Ab-mahnung oder Klage könnte im schlimmsten Fall dann auch die- oder derjenige, der eine nicht genehmigte Coverversion öffentlich spielt oder verbreitet, rechnen.
 
Mit der Veröffentlichung von Noten einer eigenen Bearbeitung hat das nichts, aber auch gar nichts, zu tun. Dafür braucht man immer die Genehmigung der Rechteinhaber, wenn man sich nicht strafbar machen will. Got it
Wenn er denn darauf bestehen sollte. Dies wird nur relevant, wenn damit Geld verdient wird. Mit einer fehlerhaften Laienversion, (umsonst)geteilt (nicht verkauft!) wird niemand geschädigt, aber das jeweilige Werk erfährt eine Popularität, die sich in öffentlichen Veranstaltungen des Rechteinhabers selbst in Profit niederschlagen. Inzwischen hat es sich herumgesprochen, das im Kino, Konzertsaal und auf Festivals verdient wird, nicht mehr mit Konserven und Noten. Das ist eine Folge der weltweiten Vernetzung und auch gut so. Der Kultur an sich ist damit weitaus mehr geholfen, als mit marktschreierischen Wehleidigkeiten von unbekannten Komponisten (die sowieso keiner covert).

Heute wurde übrigens EU Recht dazu neu erlassen. Keiner hat von Urheberrecht und dilettantischen unentgeltlichen Laienversuchen gesprochen, eindeutig war professionelles Geldverdienen gemeint, wobei natürlich der Schöpfer seinen Anteil haben soll.

Im Übrigen hat auch das Sampeln von 2 Noten schon zu irrsinnigen Prozessen geführt.....:teufel: Rechthaberei war schon immer eine unangenehme Eigenschaft und ist nebenbei unkreativ.....
 
Mit einer fehlerhaften Laienversion, (umsonst)geteilt (nicht verkauft!) wird niemand geschädigt
Das stimmt zum einen nicht (denn es wird immer Leute geben, die die Originalnoten nicht kaufen, wenn es auch eine zwar illegale, aber kostenlose Möglichkeit gibt) und zum anderen spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Schaden materiell bezifferbar ist. Es kann auch sein, dass ein Komponist sich ideell geschädigt sieht, wenn fehlerhafte Laienausgaben seines Werkes in Umlauf kommen. Ob jemand dann damit Geld verdient oder nicht, ist völlig unerheblich. Das Verwertungsrecht liegt nun mal ausschließlich beim Urheber, und wer sich darüber hinweg setzt, muss notfalls mit den Konsequenzen leben, die das Strafrecht und das Zivilrecht dafür vorsehen.
 
Der Kultur an sich ist damit weitaus mehr geholfen, als mit marktschreierischen Wehleidigkeiten von unbekannten Komponisten (die sowieso keiner covert). [...]
Rechthaberei war schon immer eine unangenehme Eigenschaft und ist nebenbei unkreativ...
Bis jetzt hab ich mich aus dieser Diskussion rausgehalten (mein Arzt hat mir jede Aufregung verboten). Aber Deine schönen Formulierungen locken mich doch aus der Reserve.

Wer als unbekannter Künstler auf seine Arbeit aufmerksam zu machen versucht und wer als weniger unbekannter Künstler von seiner Arbeit (wenigstens teilweise) zu leben versucht, ist in Deinen Augen marktschreierisch und wehleidig? Wer den Schaden hat, braucht bei Dir für den Spott nicht zu sorgen.

Du verteidigst - wie so viele - das Internet als rechtsfreien Raum. Ich gehe davon aus, daß Du keinen dreidimensional greifbaren Gegenstand klauen würdest, sondern brav bezahlst. Aber was sich physisch gegen den Diebstahl nicht wehren kann (als immaterielles Gut), ist keines Schutzes wert? Du favorisierst die entschädigungslose Enteignung des Künstlers, Schriftstellers, Komponisten oder Photographen, weil sie nun mal technisch möglich ist und die o.g. Leute deshalb das Recht verwirkt haben, vom Werk ihrer Hände zu leben wie alle andern auch?
 
Künstlers, Schriftstellers, Komponisten oder Photographen
Noch nie gab es eine solche Schwemme von sich selbst für Künstler haltenden Menschen, die vom Massenmarkt was abhaben wollen. Es wird aber immer nur wenigen vergönnt sein, davon leben zu können und sie schaffen es, indem sie das Netz für sich nutzen, anstatt die Nutzer zu knebeln.

Im Übrigen ging es um cover und nicht um Originalstücke.
 

Noch nie gab es eine solche Schwemme von sich selbst für Künstler haltenden Menschen, die vom Massenmarkt was abhaben wollen. Es wird aber immer nur wenigen vergönnt sein, davon leben zu können [...]
Für unbekannte Künstler hast Du wohl nichts als Verachtung übrig? Dir imponieren nur große Namen - oder was?
[...] anstatt die Nutzer zu knebeln [...]
Der arme Nutzer wird geknebelt? Das hat ja schon Orwell'sches Niveau. Mit Verlaub: Geknebelt wird der Künstler, der von seiner Hände Werk zu leben versucht (dann ist er marktschreierisch) und der in Deinen Augen kein Einspruchsrecht gegen seine Enteignung hat (dann ist er wehleidig).
Im Übrigen ging es um cover und nicht um Originalstücke.
Coverversionen sind Varianten eines Originalstücks, von dessen Popularität sie zehren.
 
@Gomez de Riquet
Mit Verlaub, du interpretierst meine Worte völlig überzogen mit dem Ziel mein Anliegen für freies Covern unkommerziell zu diskredieren.

Wer damit verdient, soll auch zahlen.

Du coverst mich im Negativen!!!:angst:
 
Problem entsteht u.U. für Kleinkünstler, die vorerst ein Bekanntheitsgrad erreichen müssen. Dafür hatten sie z.B. die YouTube als Plattform. Wenn sie gut sind, bekommen sie viele Follower und durch platzierte Werbung etwas Geld.

Nach dem neuen Gesetz wird YouTube nur für Vertragspartner (hier GEMA in der CH ist es SUISA) ein Upload erlauben. Also was bleibt dann üblich, einen Vertrag mit dem Moloch GEMA abzuschliessen -> alle Nutzungsrechte an GEMA übertragen (siehe unten). Im schlimmsten Fall wird damit erreicht: die Grossen verdienen mehr und die Kleinen ….. tja, bleiben auf der Strecke.

Auszug aus GEMA:

Wann ist eine GEMA-Mitgliedschaft für Sie sinnvoll?

Bevor Sie sich zu einem Beitritt entschließen, sollten Sie sichergehen, dass eine GEMA-Mitgliedschaft auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre eigenen Musikstücke im laufenden Kalenderjahr in einem bestimmten Umfang öffentlich aufgeführt, im Radio oder Fernsehen gesendet oder von Dritten auf im Handel erhältlichen (Bild-)Tonträgern veröffentlicht werden oder wenn solche gewerblichen Verwertungen unmittelbar bevorstehen.

Bitte beachten Sie:

Da Sie als Mitglied Ihre Nutzungsrechte an die GEMA übertragen haben, müssen Sie, wenn Sie selbst als Musiknutzer auftreten - also zum Beispiel Konzerte veranstalten oder Tonträger herstellen - die Lizenz auch für die Nutzung Ihrer eigenen Werke bei der GEMA einholen und für die Verwertung bezahlen.
 
Nach dem neuen Gesetz wird YouTube nur für Vertragspartner (hier GEMA in der CH ist es SUISA) ein Upload erlauben.
Das verstehe ich allerdings nicht, denn das Gros der Filmchen auf you tube ist nach wie vor privat, von ersten Versuchen auf der Geige, Kochen, Fledermaus-Kasten anbringen, Sauerteig ansetzen, Kindchen singt zur Abifeier und co.

Reine Musikkanäle gibt es kaum in echter Konkurrenz zu you tube.

Es ging eher um die Umsetzung der upload Kontrolle, die wahrscheinlich schlicht nicht möglich ist, wie man bei dem Versuch z. B. ISIS und co. keine Plattform zu bieten ja merkt. Der Kanal setzt ein Verantwortungsbewusstsein bei den Usern voraus, und das muss das jeweilige Bildungssystem liefern.

Der Kanal selbst reagiert bekanntermaßen zeitlich versetzt, durch Eigenkontrolle, also expliziter Suche, oder nach Meldungen (dafür muss der User aber den Mist selbst gefunden haben und wird von Geheimdiensten womöglich dann als böser follower erfasst (mein Rat nie privat nach Gewalt und co.suchen)

Im digitalen Zeitalter muss anders reagiert werden, und wird zum Beispiel mit den streaming Diensten auch erfolgreich umgesetzt. Für netflix oder z.B. apple music ist es heute schon lange gesellschaftsfähig auch seinen Obolus zu zahlen.

Ich könnte mir vorstellen, dass You tube wahrscheinlich länderspezifisch die "Filterkontrolle" delegiert z. B. an GEMA und auf deren Empfehlung nachträglich löscht.

Ob die GEMA dann so kleinkariert ist, ein z. B. japanisches Amateurvideo mit einem Queencover einschließlich Link zum zugehörigen MIDI für das deutsche Netz zu sperren zu lassen ( wo jeder weiß, wie man mit VPN sich aus dem deutschen IP-Adressenbereich verabschieden kann:teufel:).....
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was bleibt dann üblich, einen Vertrag mit dem Moloch GEMA abzuschliessen
Hatte ich auch gelesen, gleich darunter dann die Kosten einer Mitgliedschaft. Gehe davon aus, dass die Mitgliedsbeiträge monatlich zu entrichten sind, weiß es aber nicht.

Was kostet mich die GEMA-Mitgliedschaft?

Der Mitgliederbeitrag ist für alle Mitglieder gleich. Er beträgt für Urheber 50,00 € und für Musikverleger 100,00 €. Für die Aufnahme in die GEMA fällt eine einmalige Aufnahmegebühr an. Urheber zahlen dafür 90,00 € (zzgl. 19% USt; ergibt 107,10 €) und Musikverleger 180,00 € (zzgl.19% USt; ergibt 214,20 €).

https://www.gema.de/musikurheber/mitglied-werden/der-weg-zur-mitgliedschaft-fuer-musikurheber/
Nach zwei anderen Berichten, von denen ich mir Notizen machte, lagen aber die ausgeschütteten Einnahmen im einstelligen Eurobereich.

Auf einer Plattform habe der Song 128.000 Klicks gehabt. Dafür bekam er einen Euro und 16 Cent.

https://www.tagesschau.de/ausland/proteste-eu-urheberrechtssreform-101.html

Die Bayreuther Formation absolvierte in den vergangenen Jahren rund 200 Konzerte in Clubs und auf Festivals. Dafür hätten die Veranstalter jeweils etwa 300 Euro pro Auftritt an die Gema überwiesen, insgesamt also 60.000 Euro, schätzt Musiker Kramm. "Uns ausgezahlt wurden von der Gema jedoch lächerliche 2,37 Euro."

http://www.handelsblatt.com/panoram...verwertung-2-37-euro-tantiemen/4335898-3.html
An einer anderen Stelle hatte ich einmal gelesen, dass bei der GEMA die Einnahmen bislang noch 1 zu 8 zwischen U und E Musik vor einer Ausschüttung umverteilt werden. Jedenfalls müsste da wohl schon sehr, sehr viel von einem Urheber gecovert werden, ehe dessen Einnahmen die Beiträge übersteigen, würde ich mir denken.
 
Das verstehe ich allerdings nicht, denn das Gros der Filmchen auf you tube ist nach wie vor privat, von ersten Versuchen auf der Geige, Kochen, Fledermaus-Kasten anbringen, Sauerteig ansetzen, Kindchen singt zur Abifeier und co.

Du hast anscheinend die politische Diskussion verpasst. Genau diese Filmchen wurden von den Verfechtern immer als einer der Hauptgründe für die neue Richtlinie genannt - weil angeblich so oft urheberrechtlich geschütze Musik im Hintergrund verwendet würde. Da werden die Rechteinhaber also besonders scharf drauf sehen.

Ich könnte mir vorstellen, dass You tube wahrscheinlich länderspezifisch die "Filterkontrolle" delegiert z. B. an GEMA und auf deren Empfehlung nachträglich löscht.

Nachträgliches Löschen ist nicht mehr möglich (ohne für den "Schaden" aufzukommen), es sei denn, Youtube kann nachweisen, dass sie zuvor alles unternommen haben, um den Upload zu verhindern.

Bisher wissen wir nicht, wie Youtube reagieren wird und wie weit sie bereit sind, juristisch das Terrain auszuloten. Die von @Steinbock44 genannte Zwangsmitgliedschaft in einer Verwertungsgesellschaft ist nur eine Möglichkeit, wenngleich eine mit recht hoher Wahrscheinlichkeit.


Oh, da schreibe ich besser keinen Kommentar... :teufel:
 
Genau diese Filmchen wurden von den Verfechtern immer als einer der Hauptgründe für die neue Richtlinie genannt - weil angeblich so oft urheberrechtlich geschütze Musik im Hintergrund verwendet würde.
You tube hat keine Anwälte? Bis vor kurzem waren Urheber von solcher Musik doch froh, wenn ihre Musik öffentlich gespielt wurde. Immerhin läuft das Geschäft nur bei ordentlicher Bekanntheit. Es wurden Radiomoderatoren bestochen, damit sie bestimmte Titel auflegen. Und regelmäßig kommen aus der heimischen Musikszene Aufforderungen an den Gesetzgeber, Radiogesellschaften zum Auflegen z. B. deutscher Rockmusik zu zwingen....:007:

Was ist, wenn der Spieß umgedreht wird. Nur noch selbst gemachte Amateur Musik (einschließlich cover) darf unentgeltlich in you tube hochgeladen werden, alle kommerziellen Anbieter haben zu zahlen.....:teufel:

Tatsache ist doch, da wird eine Infrastruktur von Musikern genutzt ohne sich an den Kosten zu beteiligen .....:-D
 
Was ein verwirrtes Durcheinander...
 
Mit Verlaub, du interpretierst meine Worte völlig überzogen mit dem Ziel mein Anliegen für freies Covern unkommerziell zu diskredieren.
Es steht jedem frei, ein Musikstück zu "covern", solange die Coverversion nicht über seine vier Wände, den Freundeskreis oder die "WhatsApp"-Gruppe hinausdringt.
Das verstehe ich allerdings nicht, denn das Gros der Filmchen auf you tube ist nach wie vor privat
Wenn etwas auf "YouTube" hochgeladen wird, ist es nicht mehr privat.
 

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