Ich weiß nicht recht, was Du von mir willst. Deine Fragen sind interessant, leiten aber m. E. weg vom ursprünglichen Thema "rechte vs. linke Gewalt" oder verallgemeinert "Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele".
Prügeleien und Raub sind ein ganz anderes Thema. Darüber zu diskutieren, halte ich für überflüssig. Die weiteren Fragen sind in der Tat interessant.
Wenn jemand aufgrund seiner politischen und/oder finanziellen Macht und rein zu seinem persönlichen Vorteil verhindert, dass ich ein menschenwürdiges Leben führe und ich mir das, was ich brauche, dann mit Gewalt hole, ist das dann ein Verstoß gegen das Gewaltmonopol?
Selbstverständlich. Im Inland rechtfertigt sich das Gewaltmonopol m. E. auch dadurch, dass die vom Gewaltmonopol zu schützende Ordnung eine solche Situation verhindern soll und im Zweifel den Rechtsweg eröffnet, um die Situation zu beseitigen. Dass dieses Verfahren hinkt, dafür lassen sich sicher Beispiele finden, aber nicht ausreichend, um das in-Frage-Stellen des Gewaltmonopols zu rechtfertigen.
Es muss darüber hinaus auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. So sind wir uns wahrscheinlich weitestgehend darüber einig, dass es trotz Verstoß gegen demokratisch entstandene Gesetze nicht ok wäre, ein Kind mit der Schusswaffe daran zu hindern einen Lolli zu klauen.
Boah, Du erfindest ja Beispiele. Ja klar, die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein. Dafür hat - in der Theorie - die Polizei Kontrollorgane. Was genau verhältnismäßig ist, ist natürlich selten so offenkundig, wie im Lolli-Beispiel. In Hamburg (G20) und zu jedem Ersten Mai gab es darüber große Diskussionen, und hinterher sind immer alle sehr klug, was verhältnismäßig gewesen wäre. Noch immer sehe ich in der Forderung nach Verhältnismäßigkeit keinen Grund, das Gewaltmonopol in Frage zu stellen. Die Klärung von Verhältnismäßigkeit ist - bei allen Mängeln - bei Polizei und Gerichten (ex post) sicher besser aufgehoben, als bei irgendwelchen Gruppen.
Gehen wir einen Schritt weiter: Wenn wir unsere Außengrenzen mit Gewalt schützen, ist das demokratisch legitimiert und damit ok, nur weil wir hier drinnen das so beschlossen haben ohne die da draußen zu fragen?
Mit dieser Zuspitzung bringst Du mein einfaches Weltbild in der Tat ins Wanken, und ich bin froh, dass Du sagst, auch keine universellen Antworten zu haben.
Ich schätze mal, formal ist der Schutz der Grenzen sowohl durch nationales Recht (klar) wie auch durch internationales Recht gerechtfertigt. Die Frage, wie weit der Schutz geht (Stichprobenkontrollen - Mauer - Schusswaffeneinsatz) ist vermutlich nicht allgemeingültig geklärt und muss fallbezogen bewertet werden. Ich vermute mal, eine gewaltsame Abwehr der grünen Männchen, die in die Ukraine eingefallen sind, wäre in Ordnung gewesen. Der von Fr. Storch angeführte Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge nicht. Hier kommen aber schon ethische Aspekte ins Spiel.
Aber die Frage, die Du ja vermutlich eigentlich meinst, ist: Dürfen wir unseren Wohlstand mit Gewalt gegen Menschen verteidigen, die von "außen" kommen und daran teilhaben wollen. Nationalstaat vs. no borders, no nations. Damit sind wir wieder am Murmeltiertag, nämlich bei der Flüchtlingsdebatte, angelangt. Nur so viel: Es gibt sicher ethische Gründe, hier ein (nach außen gerichtetes) Gewaltmonopol des Staates abzulehnen. Dem stehen praktische Erwägungen gegenüber: Wie soll das funktionieren?