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Hallo,
im Angang habe ich zwei Seiten aus Skrjabins Impromptu op. 14 Nr. 1 beigefügt. Die rot umrahmten Stellen kann ich nicht greifen.
Nun frage ich mich: ist das Stück den Großhändigen vorbehalten oder darf man hier arpeggieren? Ich habs noch nicht konsequent versucht, weil ich dieses Stück erst seit 10 Minuten etwas genauer anschaue.
In T 31 (Seite 2) notiert Skrjabin das Arpeggio aus. Also denke ich mir, hätte er es ja, falls erwünscht, weiter vorne im Stück auch so kennzeichnen können. Offensichtlich stellt er sich also den Griff kompakt und nicht arpeggiert vor. Falls dem so ist, bin ich beleidigt und streiche ich die Segel :D. ....toll, da suche ich mal ein Stück selbst aus und dann kommt so etwas bei raus.
LG, Sesam
P.S. Ich sehe gerade, dass die Seitenreihenfolge im Anhang nicht stimmt, also das erste Bild beinhaltet Seite 2 und dort findet ihr das Arpeggio, das als solches natürlich keine Probleme macht. Problematisch ist das zweite angehängte .jpg
im Angang habe ich zwei Seiten aus Skrjabins Impromptu op. 14 Nr. 1 beigefügt. Die rot umrahmten Stellen kann ich nicht greifen.
Nun frage ich mich: ist das Stück den Großhändigen vorbehalten oder darf man hier arpeggieren? Ich habs noch nicht konsequent versucht, weil ich dieses Stück erst seit 10 Minuten etwas genauer anschaue.
In T 31 (Seite 2) notiert Skrjabin das Arpeggio aus. Also denke ich mir, hätte er es ja, falls erwünscht, weiter vorne im Stück auch so kennzeichnen können. Offensichtlich stellt er sich also den Griff kompakt und nicht arpeggiert vor. Falls dem so ist, bin ich beleidigt und streiche ich die Segel :D. ....toll, da suche ich mal ein Stück selbst aus und dann kommt so etwas bei raus.
LG, Sesam
P.S. Ich sehe gerade, dass die Seitenreihenfolge im Anhang nicht stimmt, also das erste Bild beinhaltet Seite 2 und dort findet ihr das Arpeggio, das als solches natürlich keine Probleme macht. Problematisch ist das zweite angehängte .jpg
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