Man sollte unterscheiden, ob es sich um einen "nicht professionellen Klavierlehrer" oder einen "professionellen Klavierlehrer" handelt. Zu den professionellen zählen "Staatlich geprüfter Musiklehrer" und der "Diplom- Musiklehrer", der widerum eine wesentlich schwierigere Prüfung zu absolvieren hat, als der "staatlich geprüfte Musiklehrer".
Bei einem "Diplom- Musiklehrer" muss man aber auch achten, in welchem Fach er das Diplom absolvierte. Er kann genauso gut EMP (Elementare Musikpädagogik) mit Instrumentalfach Klavier als "Diplom- Musiklehrer" abgeschloßen haben. Dann ist er unter Umständen auch nicht unbedingt der gute Pianist und ist auch kein Diplom- Klavierpädagoge (Diplom-Musiklehrer im Studiengang Klavier)
Ein Diplom- Klavierpädagoge muss in der Prüfung, zumdindest war es bei mir so, einen Anfänger unterrichten, den er ein Jahr unterrichtete, einen fortgeschrittenen Schüler und einen Schüler in der Oberstufe unterrichten. Zudem muss er ein 60 minütiges Konzertprogramm mit Stücken aus allen Epochen in der Abschlussprüfung auswendig vortragen, eine Kammermusik- Prüfung spielen und hat Theorie-Prüfung in Klaviergeschichte und Klavierpädagogik. Hier lernt man auch, wie man kleinere Kinder unterrichtet, die zum Beispiel kleinere Hände haben, dass man zum Beispiel bei diesen zu Beginn auf Fingerspiel verzichtet und mit reinem Armspiel beginnt usw., denn auch bei Anfängern kann ein Klavierlehrer, wenn er nicht professionell ist, viel falsch machen.
Natürlich ist es nicht verboten, auch als unprofessioneller Klavierlehrer privat Klavierunterricht zu geben, aber wenn es jemand hauptberuflich macht, finde ich, dann sollte er zumindest eine Ausbildung haben. Diese kann man zum Beispiel bereits mit drei Jahren Berufsfachschule für Musik erreichen. Ich war zum Beispiel zuerst zwei Jahre in der Berufsfachschule für Musik, um mich auf die Aufnahmeprüfung vorzubereiten, und habe anschließend dann noch vier Jahre Klavier studiert, also 6 Jahre Ausbildung zum Klavierlehrer.