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Ich denke, das regelt einfach der Markt. Angebot und Nachfrage. Handwerkerleistungen sind oft lebensnotwendig (z.B. wenn die Heizung ausfällt, ein Wasserschaden zu beheben ist, das Dach undicht ist, usw.), von daher sind sie "wertvoll" für die meisten Menschen. Gäbe es extrem viele Handwerker, dann würde der Preis auch sinken. Und sehr gute und zuverlässige Handwerker können höhere Preise verlangen als unzuverlässigere.dass manche Leute bereit sind, z.B. an Handwerker einen höheren Stundenlohn zu zahlen als an Instrumentallehrer oder Musiker, die ein Vollstudium hinter sich haben.
Du sprichst mir aus der Seele, deine Worte empfinde ich als sehr klar und berühren einen Kern. Mehr möchte ich gar nicht sagen.... dachte ich, vom Blattpiel sei die Fähigkeit die Noten im vorraus zu erkennen und alles schnell nacheinnder zu spielen. Welch Schwachsinn ! Es ist die Fähigkeit Musik zu verstehen!!!!!
...
Und so sollte die erste Frage eines Lehrers lauten:
damit das von Anfang an klar ist, wollen sie lernen ein bestimmtes Lied nacht Noten spielen, oder wollen sie das Klavierspiel erlernen ?
Das würde ich als Anfänger erwarten, bloß, ein Anfänger weiß es noch nicht, aber ein Lehrer sollte es erkennen und wissen....leider hatte ich den nicht gefunden.
Liebe Stilblüte, das ist auch alles Verständlich, nur müsst Ihr dann auch akzeptieren das es Leute gibt die sich das Klavierspielen selber beibringen und bei You tube lernen.
Selbstverständlich akzeptiere ich das! Was meinst du, was ich / wir alles dilettantisch dahinschludern... soll ich dir mal was kochen?Liebe Stilblüte, das ist auch alles Verständlich, nur müsst Ihr dann auch akzeptieren das es Leute gibt die sich das Klavierspielen selber beibringen und bei You tube lernen.
Wenn man das Konzertexamen gemacht hat darf man auf der Visitenkarte „Konzertpianistin“ schreiben.
Ich lese mich gerade durch´s Forum und mein Eindruck aus den Threads, die sich mit den Fragen der Selbstlerner befassen ist nicht, dass es an der Akzeptanz mangelt, wenn sich jemand das Klavierspiel selbst beizubringen versucht.Liebe Stilblüte, das ist auch alles Verständlich, nur müsst Ihr dann auch akzeptieren das es Leute gibt die sich das Klavierspielen selber beibringen und bei You tube lernen.
Und was machen die Diplom-Pianisten? Dürfen die sich nur "Wohnzimmer-Pianisten" nennen?Wenn man das Konzertexamen gemacht hat darf man auf der Visitenkarte „Konzertpianistin“ schreiben.
Wenn man das Konzertexamen gemacht hat darf man auf der Visitenkarte „Konzertpianistin“ schreiben.
Keine Ahnung, wo das steht. Aber so wurde uns das in der MuHo übermittelt.Wo steht das?
Und wo steht, dass andere das nicht dürfen?
Keine Ahnung, wo das steht. Aber so wurde uns das in der MuHo übermittelt.
Das allein ist natürlich schon ein super Grund, nicht zu studieren...Ich sag ja, studieren ist Quatsch. An der Berufsschule habe ich zu allen Behauptungen Quellen bekommen
Klavierlehrer, Konzert-, Bar-, Kreuzfahrt- oder was auch immer-Pianist darf sich jeder nennen. Das sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.Ich sag ja, studieren ist Quatsch. An der Berufsschule habe ich zu allen Behauptungen Quellen bekommen, wie z.B. Paragraphen in Gesetzen.
Ich konnte bei meiner Recherche keinen solchen Schutz für pianistische Berufsbezeichnungen finden.
Also Kinder: Hinterfragt immer alles, was euch vermeintlich kompetente Leute erzählen, und verlangt nach Belegen.
Wenn es so einfach und jedem Klar ist, sollte es ja auch superleicht sein, eine Quelle anzugeben.Staatlich geprüfter oder diplomierter Klavierlehrer, Konzertpianist etc. nur der, der ein entsprechendes Examen vorzuweisen hat.
Rate mal, wo ich "Konzertpianist" nicht gefunden habe.Eine grobe Übersicht über geschützte und nicht geschützte Berufsbezeichnungen kann man ohne Schwierigkeit bei Wikipedia und anderen Seiten finden. Die Unterteilung in geschützte und nicht geschützte Berufsbezeichnungen in Deutschland wirkt nicht unbedingt logisch oder besonders konsistent.
Im Strafgesetzbuch §132a findest du die in Deutschland geschützten Berufsbezeichnungen. Dazu kommen noch etliche durch andere Gesetze, zum Teil auf Länderebene, geschützte Berufsbezeichnungen (etwa Altenpfleger durch das Altenpflegegesetz)Wenn es so einfach und jedem Klar ist, sollte es ja auch superleicht sein, eine Quelle anzugeben.
Rate mal, wo ich "Konzertpianist" nicht gefunden habe.
1. | inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, | |
2. | die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, | |
3. | die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder | |
Falsch! wer Konzerte gibt, darf auf seine Visitenkarte Konzertpianst/in/x schreiben.Wenn man das Konzertexamen gemacht hat darf man auf der Visitenkarte „Konzertpianistin“ schreiben.
Im Strafgesetzbuch §132a findest du die in Deutschland geschützten Berufsbezeichnungen. Dazu kommen noch etliche durch andere Gesetze, zum Teil auf Länderebene, geschützte Berufsbezeichnungen (etwa Altenpfleger durch das Altenpflegegesetz)
Alle anderen sind demzufolge nicht geschützt.
Akademische Bezeichnungen wie Diplom, Master etc. sind ebenfalls durch das Strafgesetzbuch §132a geschützt.
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
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wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, 2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt, 3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder