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Wenn die negativen Erfahrungswerte belegbar sind, ist es allgemein üblich und legitim, diese nicht einfach zu verschweigen. Nicht nur unter den Ausübenden von Musikberufen (Lehrkräfte, konzertierende Künstler, Ensemblemusiker etc.) ist Kommunikation sinnvoll: Wenn ein befreundeter Kollege vom Kontakt zu einem potenziellen oder tatsächlichen Geschäftspartner berichtet, der bereits in Fachkreisen negativ aufgefallen ist, sollte man sein Wissen nicht unerwähnt lassen. Auch abseits der Öffentlichkeit (Presse, Internet) kann sich unprofessionelles Agieren schnell herumsprechen.Ja sicher darf man berichten, nur muss das ganze stimmen. Jemanden einfach öffentlich anzuschwärzen (und Internet ist öffentlich), da kann man sich eine Klage einhandeln. Peter hat bereits erwähnt, bei Unbekannten ist Vorsicht zu walten!
LG von Rheinkultur