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De facto wird dem Auftraggeber durch das Transportunternehmen sein Eigentum vorenthalten. Damit stellt sich auch dann die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, wenn die Firma gegen den Kunden Ansprüche geltend machen wollte. Denn immerhin ist mit dem nicht zur Verfügung stehenden Instrument ein Nutzungsausfall verbunden. Auch wenn hier in diesem Forum keine Rechtsberatung vorgesehen ist: Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in rechtlicher Hinsicht so in Ordnung ist.so so, Krankheitswegen kann nicht geliefert werde, aber mehr kosten Verlangen, da sind sie schnell da!
Was wäre, wenn dur denen z.B. Lohnausfall ..... weil du keine Schüler in dieser Zeit Unterrichten kannst .... verrechnen würdest?
LG von Rheinkultur