Beweislast-Umkehr tritt nach 6 Monaten ein: auf Verlangen des Händlers hat dann - im Gegensatz zum vorig geltenden Recht binnen der ersten 12 Monate - der Kunde dem Händler (Vertragspartner) nachzuweisen, dass der monierte Fehler bereits bei Kauf implizit vorhanden gewesen sei.
Ich denke, die vom Händler gewährte dreijährige Garantie würde ich erst mal außen vor lassen.
Der Mangel ist doch innerhalb der Verjährungsfrist der Gewährleistung (zwei Jahre) eingetreten. Eine Tastatur, die innerhalb dieser Zeit verbröselt, ist natürlich ein Mangel der bereits beim Kauf vorhanden war - nämlich ein Materialfehler. Ich habe hier ein fast 10 Jahre altes USB-Keyboard von M-Audio, das neu irgendwas um 100,- € gekostet hat. Die Tastatur sieht immer noch aus wie am ersten Tag. Auch nach einigen Stürzen, Umzügen ohne Verpackung usw.
Aussagen, dass solche Abnutzungserscheinungen (oder Abnutzungserscheinungen an einer Tastatur überhaupt!!!) normale Verschleißerscheinungen sind, sind einfach nur dummes Gewäsch. Ich würde da einer juristischen Auseinandersetzung, wie cwtoons auch, sehr gelassen entgegensehen.
Ich meine, jetzt mal im Ernst: denkt doch mal nach, was für Kunststoffgegenstände Ihr über Jahre im täglichen Gebrauch habt. Tastaturen, Mäuse, Telefone, Küchengeräte, Maschinen, Türgriffe, WC-Spülung... Klar, die Schrift geht vielleicht irgendwann weg, aber zerbröseln die Teile? Nein, natürlich nicht!