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Meine Enkelin wünschte sich zu Ostern Noten. Kein Problem, da hast Fr. 100 und sucht dir was in einem Musikhaus aus. Die Fr.100 wurden schnell verbraucht, dabei war selbstverständlich die Originalfassung von Yiruma Piano Concert (gehört halt ins Repertoire jeder jungen Pianistin) und einiges aus dem Klassik Bereich vorwiegend Henle Urtext Hefte.
Nun zu der Klassik Noten: Eigentlich sind die Urheberrechte der bereits gestorbenen Komponisten wie Bach, Mozart, Beethoven …. erloschen.
Zitat aus dem Gesetzt:
Der urheberrechtliche Schutz währt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 UrhG.
Hier ein Beispiel aus Henle Verlag „Klavierstück a-moll WoO59 (Für Elise)“ von Beethoven kostet Fr. 6.90 (entspricht etwa 5 Euro) Gedruckt ist es auf einem billigen Papier (sorry, manche bezeichnen es hier als goldenes Papier .. ja nu, zumindest ist der Preis goldig), mit Bostitch zusammengeheftet und das Ganze beinhaltet nur 3 Blätter … wo ist dann die Wertschöpfung bzw. Aufwand des Verlags. Und wie immer dazu die obligatorische Bemerkung: Vervielfältigungen jeglicher Art sind gesetzlich verboten.
Es kommt noch Schlimmer, da bietet ein US Verleger in i-Book Form für Fr. 6 das Petzold/Bachs Menuett in G-Dur (Deckblatt +zwei Seiten Noten). Bekanntlich kann man i-Book nicht einmal ausdrucken.
Ich zahle gerne einen guten Preis für Kompositionen und Arrangements für diejenige, die davon leben müssen. Aber für bereits mehr als 100J gestorbene Komponisten?
Das „Yiruma Piano Concert“ mit 27 Kompositionen (ist zwar nicht meine Musikwelt) kostet um die 30-40 Euro. Das 140s Buch ist sehr aufwendig gedruckt, Spiralgeheftet gut illustriert, da finde ich den Preis in Ordnung.
P.S.
Ich habe nichts gegen Henle Noten, habe einige davon geerbt (an die 100 Hefte). Nur können sich junge Pianisten/inen, Studenten überhaupt solche Noten leisten? Ich bin der Meinung, sowas gehört zu allgemeinem Kulturgut und nicht zu überrissener Geschäftemacherei.
LG Antoine
Nun zu der Klassik Noten: Eigentlich sind die Urheberrechte der bereits gestorbenen Komponisten wie Bach, Mozart, Beethoven …. erloschen.
Zitat aus dem Gesetzt:
Der urheberrechtliche Schutz währt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, § 64 UrhG.
Hier ein Beispiel aus Henle Verlag „Klavierstück a-moll WoO59 (Für Elise)“ von Beethoven kostet Fr. 6.90 (entspricht etwa 5 Euro) Gedruckt ist es auf einem billigen Papier (sorry, manche bezeichnen es hier als goldenes Papier .. ja nu, zumindest ist der Preis goldig), mit Bostitch zusammengeheftet und das Ganze beinhaltet nur 3 Blätter … wo ist dann die Wertschöpfung bzw. Aufwand des Verlags. Und wie immer dazu die obligatorische Bemerkung: Vervielfältigungen jeglicher Art sind gesetzlich verboten.
Es kommt noch Schlimmer, da bietet ein US Verleger in i-Book Form für Fr. 6 das Petzold/Bachs Menuett in G-Dur (Deckblatt +zwei Seiten Noten). Bekanntlich kann man i-Book nicht einmal ausdrucken.
Ich zahle gerne einen guten Preis für Kompositionen und Arrangements für diejenige, die davon leben müssen. Aber für bereits mehr als 100J gestorbene Komponisten?
Das „Yiruma Piano Concert“ mit 27 Kompositionen (ist zwar nicht meine Musikwelt) kostet um die 30-40 Euro. Das 140s Buch ist sehr aufwendig gedruckt, Spiralgeheftet gut illustriert, da finde ich den Preis in Ordnung.
P.S.
Ich habe nichts gegen Henle Noten, habe einige davon geerbt (an die 100 Hefte). Nur können sich junge Pianisten/inen, Studenten überhaupt solche Noten leisten? Ich bin der Meinung, sowas gehört zu allgemeinem Kulturgut und nicht zu überrissener Geschäftemacherei.
LG Antoine