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Hi Olli,
In einer Kleinstadt haben wir ein - nennen wir es "Bildungsbürgertum", also Lehrer, Ärzte, Anwälte, Apotheker, und eben auch Klavierlehrer, kurz, die Kreise, in denen klassisches Musizieren und Musikkonsum in großem Maße stattfinden - in dem jeder jeden kennt nebst der zugehörigen Kinder. Jeder halbwegs Interessierte weiß vermutlich, bei wem der Schüler Klavierunterricht hat. Und wenn der Schüler dann unabgestimmt auftritt (bei einer Benefizveranstaltung, also wieder genau vor den o. g. Leuten) und möglicherweise verkackt, fällt es auf seinen Lehrer zurück.
Man sollte sich über die angesprochenen Klauseln nicht so aufregen. Bei den meisten, und in der ersten zwei Unterrichtsjahren, dürfte sich die Frage nicht stellen und es lohnt meiner Meinung nach nicht, darüber zu streiten. Wenn das Thema zusätzliche Auftritte relevant wird, sollte man drüber reden. Ist der Lehrer gut, wird man auch die eine oder andere Forderung akzeptieren müssen, und in dieser Situation halte ich sie für berechtigt.
Ciao
- Karsten
Soso. Ich habe einen Arbeitsvertrag, in dem ist z. B. geregelt, dass ich Nebenbeschäftigungen anzugeben habe. Ist das jetzt auch ein Knebelvertrag? Die Regelung ist jedenfalls durchaus üblich. Vermutlich gilt für Dich eine ganz ähnliche Knebelung, nur hast Du vielleicht gar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, sondern eine Mitteilung über Deine Anstellung mit Verweis auf weitere Regelungen.denn meines Erachtens ist alleiniger Zweck, die Ausbildung und Vergütung dort schriftlich festzuhalten.
Wenn wir uns gedanklich in eine Kleinstadt bewegen, uns einen stadtbekannten, begabten Schüler vorstellen, der auf einer Benfiz-Veranstaltung vor 150 Leuten auftritt, worüber dann die Lokalpresse berichtet, haben wir meiner Meinung nach eine sehr ähnliche Situation.ich hatte mal über eine ähnliche Problematik gehört, allerdings auf weltspitzen-Niveau, als Horowitz einem oder zweien der von ihm anerkannten Schüler verbot, ohne sein Wissen aufzutreten. <snipp> Nun, eine solche Schwergewichtung haben wir ja bei 14-jährigen Knaben bekanntermaßen nicht vorliegen.
In einer Kleinstadt haben wir ein - nennen wir es "Bildungsbürgertum", also Lehrer, Ärzte, Anwälte, Apotheker, und eben auch Klavierlehrer, kurz, die Kreise, in denen klassisches Musizieren und Musikkonsum in großem Maße stattfinden - in dem jeder jeden kennt nebst der zugehörigen Kinder. Jeder halbwegs Interessierte weiß vermutlich, bei wem der Schüler Klavierunterricht hat. Und wenn der Schüler dann unabgestimmt auftritt (bei einer Benefizveranstaltung, also wieder genau vor den o. g. Leuten) und möglicherweise verkackt, fällt es auf seinen Lehrer zurück.
Man sollte sich über die angesprochenen Klauseln nicht so aufregen. Bei den meisten, und in der ersten zwei Unterrichtsjahren, dürfte sich die Frage nicht stellen und es lohnt meiner Meinung nach nicht, darüber zu streiten. Wenn das Thema zusätzliche Auftritte relevant wird, sollte man drüber reden. Ist der Lehrer gut, wird man auch die eine oder andere Forderung akzeptieren müssen, und in dieser Situation halte ich sie für berechtigt.
Ciao
- Karsten