fisherman
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Hahaha. Es ist egal, wohin Du die Kosten schiebst - sie sind steuermindernd. Hättest Du die Kosten bei A gelassen, statt sie auf B zu verschieben, wäre das Endergebnis dasselbe - nur sicherer und legal.Klavier A wird für Kosten X repariert, diese Kosten werden Klavier B zugeordnet und es erhält eine Wertsteigerung.
Klavier A wird zum selben höheren Preis wie in Variante 1 verkauft. Klavier B wird abgeschrieben, was die Steuerlast für den Verkauf von Klavier A verringert.
Oder meinst Du, dass Du Klavier B (0,- Einkauf) mit den Kosten (z.B. 2.000,-) von A scheinsanierst und dann mit einem fiktiven Wert von 5.000,- versiehst und abschreibst? Nene, das funzt nicht. Du kannst maximal die echten, nachweislichen Kosten abschreiben, also die 2.000,- Die hättest Du dann gleich bei A belassen können.
Hinweis: Das Gesagte gilt nicht für hochklassige Antiquitäten, Kunst usw. Aber da dürfte die Verschrottung so gut wie nie glaubhaft sein. Das funzt nur, wenn Du die Bude abfackelst ...