Schimmel-Flügel mit Sonnenschaden / Resonanzboden-Rissen

Klavier A wird für Kosten X repariert, diese Kosten werden Klavier B zugeordnet und es erhält eine Wertsteigerung.
Klavier A wird zum selben höheren Preis wie in Variante 1 verkauft. Klavier B wird abgeschrieben, was die Steuerlast für den Verkauf von Klavier A verringert.
Hahaha. Es ist egal, wohin Du die Kosten schiebst - sie sind steuermindernd. Hättest Du die Kosten bei A gelassen, statt sie auf B zu verschieben, wäre das Endergebnis dasselbe - nur sicherer und legal.

Oder meinst Du, dass Du Klavier B (0,- Einkauf) mit den Kosten (z.B. 2.000,-) von A scheinsanierst und dann mit einem fiktiven Wert von 5.000,- versiehst und abschreibst? Nene, das funzt nicht. Du kannst maximal die echten, nachweislichen Kosten abschreiben, also die 2.000,- Die hättest Du dann gleich bei A belassen können.

Hinweis: Das Gesagte gilt nicht für hochklassige Antiquitäten, Kunst usw. Aber da dürfte die Verschrottung so gut wie nie glaubhaft sein. Das funzt nur, wenn Du die Bude abfackelst ...
 
Kann die Wertsteigerung denn die Kosten nie übersteigen? Ein Objekt kann doch mehr wert sein als Arbeitszeit + Material.
 

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