Kannst du das an einem konkreten Zahlenbeispiel mal genauer erläutern?
Es ist doch gar keine Firma, die den Flügel gerade verkauft, oder? Oder meinst du, wenn eine Firma diesen Flügel für ganz kleines Geld einkauft (sagen wir 300 €) und ihn dann entsorgt, hat die Firma einen steuerlichen Vorteil, weil die Firma einen fiktiven Wert von 6.000 € ansetzt?
Ich will den Thread eigentlich nicht derailen, aber es gehört zumindest ein klein bisschen zum Thema.
Also mit großen Preisunterschieden kann man das vergessen, da werden garantiert dann Nachweise gefordert. Dieses Szenario taugt im privaten Bereich nur zur "kleinen Steuergestaltung", also max. 2000-2500 EUR. Für alles darüber wird höchstwahrscheinlich ein genauer Nachweis erforderlich, evtl. mit Wertgutachten für das konkrete Objekt. bei Flügeln weiß ich nicht, da könnte es ohne einzelnen Wertnachweis vielleicht auch deutlich höher gehen.
Kennt man wiederum einen Gutachter, könnte der ggf. natürlich auch hier den einen oder anderen Tausender aufschlagen. Auch das würde evtl. niemand groß in Frage stellen, solange quasi der Gemeinnutz davon profitiert. Sobald das Gespendete an Schule/Kindergarten geht und auf der Bescheinigung steht "dankbar angenommen", dann fragt da praktisch keiner nach, maximal ein Anruf dort, ob tatsächlich eine Spende erfolgt ist.
Aus meinem Bekanntenkreis hat das z.B. jemand mit seiner CD-Sammlung gemacht. Die wollte er ursprünglich bei eBay verkaufen.
Insgesamt über 500 Stück. Wenn du bei eBay suchst, was so eine Sammlung bringt: Oft nicht mehr als ein Hunderter bei Gemischtposten. D.h. oft weniger als 20 Cent pro CD, manchmal weniger als 10 Cent.
Also kam er auf die Idee, das an die Stadtbücherei zu spenden. Die bescheinigte ihm kurzerhand einen Wert von 1€ pro CD, das hinterfragt auch niemand, und dann kannst du den Betrag in der ESt geltend machen und erhältst als Steuerrückerstattung deutlich mehr, als die Sammlung bei eBay gebracht hätte. Und wenn du eine Stadtbibliothek findest, die 1,20 oder 1,50 EUR pro CD bescheinigt, umso besser. Die müssen es als gemeinnützige Einrichtung ja nicht versteuern.
Dieser Tipp stand sogar mal in einem Finanzratgeber, ich meine sogar Konz.
Auch im Internet findet man dazu Tipps:
Der ursprüngliche Wert, der Zustand und das Alter der Spende spielen eine Rolle.
www.haufe.de
Natürlich muss man einen Wert in gewisser Weise belegen, da schreibt man natürlich dann nicht hin:
"Das Klavier wollte für 300 EUR keiner haben, deshalb habe ich es gespendet!", sondern man sucht sich bei offiziellen Pianohaus-Seiten im Internet möglichst ähnliche Annoncen aus, wo solche/ähnliche Modelle schon mal für 1000 oder 1500 EUR angeboten oder sogar den Besitzer gewechselt haben und fügt das dann als Wertnachweis bei.
haha. Das wäre ja eine „Steuergestaltungsmöglichkeit“, groß wie ein Scheunentor. Nene, man kann nichts billig einkaufen, einen fiktiven höheren Wert ansetzen und diesen bei Verschrottung steuerlich unterbringen.
Zumindest nicht wirklich legal. Im Alltag passiert das aber haufenweise, dass mit "gefingerten" Wertgutachten massive Wertverschiebungen stattfinden. Wenn es um Kredite und Kreditrahmen geht, dann werden Sachwerte um das x-fache aufgeplustert, es gibt dutzende prominente Beispiele, angefangen vom Baulöwe Schneider bis hin zu Schäfer&Köller.
Könnte man rein theoretisch ein Klavier um 1 Euro kaufen, es (zumindest auf dem Papier) restaurieren und damit seinen Wert auf ein paar tausend Euro bringen und dann verschrotten? Oder muss auch ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln erkennbar sein?
Es ist zumindest nicht undenkbar, dass das funktioniert. Wenn dann bilanziell Werte noch von Firma A nach Firma B geschoben werden, dann kriegt man mit Sicherheit Konstrukte hin, die sich steuerlich auswirken, ohne dass es auffliegt.
Mindestens. Privatspäßchen interessieren das Finanzamt nicht.
Also ginge es ohnehin nur für Leute, die gewerblich mit Klavieren handeln.
Ja, also als Privatperson hast du eigentlich nur 1-2 Klaviere, bei denen das möglich ist.
Und da schaut in der Tat kein Finanzamt genauer hin, wenn man jetzt nicht über sehr hohe Beträge redet.
Und ebenso musst Du die Verschrottung nachweisen und - wenn Du Pech hast - auch belegen, dass Dir nichts anderes übrigblieb.
Bei der Abwrackprämie gab es eine Verschrottungspflicht, auch da tauchten etliche Autos später wieder auf.
Das bedeutet NICHT, dass Du irgendwoher Knete bekommst oder Steuern sparst. Sondern nur, dass Du dafür keine Steuern zahlen musst.
Also im BESTEN FALL ein Nullsummenspiel. (Die Feinheiten in der Bilamnz lasse ich mal weg, da bin ich nicht firm)
Ganz genau. Das ist nur für Leute interessant, die eine Steuerlast haben. Ein Student oder Rentner, der ohnehin um den Freibetrag Einkommen hat, für den ist das gänzlich ohne Belang.
Ein Beispiel für den Privatmann: Du besitzt Aktien. Verkaufst Du Aktie A mit Gewinn, musst Du diesen versteuern. Aktie B hingegen bringt beim Verkauf Verluste - die darfst Du gegenrechnen. Nicht gegenüber der Steuer, sondern gegenüber dem Gewinn aus A und auch nur in der maximalen Höhe dessen.
Das ist aber wirklich ein anderer Bereich, weicht von dem ursprünglichen Thema sehr ab.
Meine ursprüngliche Intention waren die Aussagen:
- Die Spende ist für Privatpersonen evtl. wirtschaftlich interessanter, als ein Verkauf zum kleinen Preis.
Und:
- Firmen haben Abschreibungsmöglichkeiten, die ebenfalls wirtschaftlich interessanter sein können, als das Objekt noch zu verkaufen.
Ob das jeweils sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.