Schimmel-Flügel mit Sonnenschaden / Resonanzboden-Rissen

wenn eine Firma diesen Flügel für ganz kleines Geld einkauft (sagen wir 300 €) und ihn dann entsorgt, hat die Firma einen steuerlichen Vorteil, weil die Firma einen fiktiven Wert von 6.000 € ansetzt?
haha. Das wäre ja eine „Steuergestaltungsmöglichkeit“, groß wie ein Scheunentor. Nene, man kann nichts billig einkaufen, einen fiktiven höheren Wert ansetzen und diesen bei Verschrottung steuerlich unterbringen.
 
haha. Das wäre ja eine „Steuergestaltungsmöglichkeit“, groß wie ein Scheunentor. Nene, man kann nichts billig einkaufen, einen fiktiven höheren Wert ansetzen und diesen bei Verschrottung steuerlich unterbringen.
Genau, deswegen kam mir dieses Argument total schwachsinnig vor. Aber ich lerne ja gerne dazu, wenn man daran etwas verdienen kann.
 
Könnte man rein theoretisch ein Klavier um 1 Euro kaufen, es (zumindest auf dem Papier) restaurieren und damit seinen Wert auf ein paar tausend Euro bringen und dann verschrotten? Oder muss auch ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln erkennbar sein?
Als nicht-Selbstständiger und mit auch sonst uninteressanter Steuererklärung habe ich mit diesem Thema üblicherweise nichts zu tun und kenne mich entsprechend wenig aus.
 
Sehr wenig. Und daher antworte ich auch, um das anscheinend vorhandene Nicht-Wissen um die Gestaltungsspielräume von Unternehmern/Selbständigen zumindest teilweise zu verringern.

Oder muss auch ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln erkennbar sein?
Mindestens. Privatspäßchen interessieren das Finanzamt nicht.
Also ginge es ohnehin nur für Leute, die gewerblich mit Klavieren handeln.
Eine Renovierung auf dem Papier ist nicht möglich - Du musst die Kosten belegen können.

Und ebenso musst Du die Verschrottung nachweisen und - wenn Du Pech hast - auch belegen, dass Dir nichts anderes übrigblieb.

Und dann kannst Du hoffen, dass Du dafür keine Steuern zahlen musst, sondern das FA die Kosten anerkennt.
Das bedeutet NICHT, dass Du irgendwoher Knete bekommst oder Steuern sparst. Sondern nur, dass Du dafür keine Steuern zahlen musst.
Also im BESTEN FALL ein Nullsummenspiel. (Die Feinheiten in der Bilamnz lasse ich mal weg, da bin ich nicht firm)

Die meisten Normalverbraucher unterschätzen die Macht des FA gewaltig.

Ein Beispiel für den Privatmann: Du besitzt Aktien. Verkaufst Du Aktie A mit Gewinn, musst Du diesen versteuern. Aktie B hingegen bringt beim Verkauf Verluste - die darfst Du gegenrechnen. Nicht gegenüber der Steuer, sondern gegenüber dem Gewinn aus A und auch nur in der maximalen Höhe dessen. Soweit noch einfach.

Aktie C hingegen sackt auf Null ab und wird an keinem Finanzplatz der Welt mehr gehandelt, steht aber nach wie vor mit Wert Null in Deinem Depot. Die kannst Du nun wertlos ausbuchen lassen - das entspricht der Verschrottung.

Ob aber das FA nun diesen Verlust anerkennt und ebenso wie den aus B behandelt, liegt im Ermessensspielraum des FA...
Natürlich kann man mit gewisser Erfolgsaussicht klagen, aber das rentiert (Nerven, Zeit und Geld incl.) erst ab gewissen Summen.
 
Kannst du das an einem konkreten Zahlenbeispiel mal genauer erläutern?
Es ist doch gar keine Firma, die den Flügel gerade verkauft, oder? Oder meinst du, wenn eine Firma diesen Flügel für ganz kleines Geld einkauft (sagen wir 300 €) und ihn dann entsorgt, hat die Firma einen steuerlichen Vorteil, weil die Firma einen fiktiven Wert von 6.000 € ansetzt?
Ich will den Thread eigentlich nicht derailen, aber es gehört zumindest ein klein bisschen zum Thema.
Also mit großen Preisunterschieden kann man das vergessen, da werden garantiert dann Nachweise gefordert. Dieses Szenario taugt im privaten Bereich nur zur "kleinen Steuergestaltung", also max. 2000-2500 EUR. Für alles darüber wird höchstwahrscheinlich ein genauer Nachweis erforderlich, evtl. mit Wertgutachten für das konkrete Objekt. bei Flügeln weiß ich nicht, da könnte es ohne einzelnen Wertnachweis vielleicht auch deutlich höher gehen.
Kennt man wiederum einen Gutachter, könnte der ggf. natürlich auch hier den einen oder anderen Tausender aufschlagen. Auch das würde evtl. niemand groß in Frage stellen, solange quasi der Gemeinnutz davon profitiert. Sobald das Gespendete an Schule/Kindergarten geht und auf der Bescheinigung steht "dankbar angenommen", dann fragt da praktisch keiner nach, maximal ein Anruf dort, ob tatsächlich eine Spende erfolgt ist.

Aus meinem Bekanntenkreis hat das z.B. jemand mit seiner CD-Sammlung gemacht. Die wollte er ursprünglich bei eBay verkaufen.
Insgesamt über 500 Stück. Wenn du bei eBay suchst, was so eine Sammlung bringt: Oft nicht mehr als ein Hunderter bei Gemischtposten. D.h. oft weniger als 20 Cent pro CD, manchmal weniger als 10 Cent.
Also kam er auf die Idee, das an die Stadtbücherei zu spenden. Die bescheinigte ihm kurzerhand einen Wert von 1€ pro CD, das hinterfragt auch niemand, und dann kannst du den Betrag in der ESt geltend machen und erhältst als Steuerrückerstattung deutlich mehr, als die Sammlung bei eBay gebracht hätte. Und wenn du eine Stadtbibliothek findest, die 1,20 oder 1,50 EUR pro CD bescheinigt, umso besser. Die müssen es als gemeinnützige Einrichtung ja nicht versteuern.
Dieser Tipp stand sogar mal in einem Finanzratgeber, ich meine sogar Konz.
Auch im Internet findet man dazu Tipps:


Natürlich muss man einen Wert in gewisser Weise belegen, da schreibt man natürlich dann nicht hin:
"Das Klavier wollte für 300 EUR keiner haben, deshalb habe ich es gespendet!", sondern man sucht sich bei offiziellen Pianohaus-Seiten im Internet möglichst ähnliche Annoncen aus, wo solche/ähnliche Modelle schon mal für 1000 oder 1500 EUR angeboten oder sogar den Besitzer gewechselt haben und fügt das dann als Wertnachweis bei.

haha. Das wäre ja eine „Steuergestaltungsmöglichkeit“, groß wie ein Scheunentor. Nene, man kann nichts billig einkaufen, einen fiktiven höheren Wert ansetzen und diesen bei Verschrottung steuerlich unterbringen.

Zumindest nicht wirklich legal. Im Alltag passiert das aber haufenweise, dass mit "gefingerten" Wertgutachten massive Wertverschiebungen stattfinden. Wenn es um Kredite und Kreditrahmen geht, dann werden Sachwerte um das x-fache aufgeplustert, es gibt dutzende prominente Beispiele, angefangen vom Baulöwe Schneider bis hin zu Schäfer&Köller.

Könnte man rein theoretisch ein Klavier um 1 Euro kaufen, es (zumindest auf dem Papier) restaurieren und damit seinen Wert auf ein paar tausend Euro bringen und dann verschrotten? Oder muss auch ein wirtschaftlich sinnvolles Handeln erkennbar sein?
Es ist zumindest nicht undenkbar, dass das funktioniert. Wenn dann bilanziell Werte noch von Firma A nach Firma B geschoben werden, dann kriegt man mit Sicherheit Konstrukte hin, die sich steuerlich auswirken, ohne dass es auffliegt.

Mindestens. Privatspäßchen interessieren das Finanzamt nicht.
Also ginge es ohnehin nur für Leute, die gewerblich mit Klavieren handeln.

Ja, also als Privatperson hast du eigentlich nur 1-2 Klaviere, bei denen das möglich ist.
Und da schaut in der Tat kein Finanzamt genauer hin, wenn man jetzt nicht über sehr hohe Beträge redet.

Und ebenso musst Du die Verschrottung nachweisen und - wenn Du Pech hast - auch belegen, dass Dir nichts anderes übrigblieb.
Bei der Abwrackprämie gab es eine Verschrottungspflicht, auch da tauchten etliche Autos später wieder auf.

Das bedeutet NICHT, dass Du irgendwoher Knete bekommst oder Steuern sparst. Sondern nur, dass Du dafür keine Steuern zahlen musst.
Also im BESTEN FALL ein Nullsummenspiel. (Die Feinheiten in der Bilamnz lasse ich mal weg, da bin ich nicht firm)
Ganz genau. Das ist nur für Leute interessant, die eine Steuerlast haben. Ein Student oder Rentner, der ohnehin um den Freibetrag Einkommen hat, für den ist das gänzlich ohne Belang.


Ein Beispiel für den Privatmann: Du besitzt Aktien. Verkaufst Du Aktie A mit Gewinn, musst Du diesen versteuern. Aktie B hingegen bringt beim Verkauf Verluste - die darfst Du gegenrechnen. Nicht gegenüber der Steuer, sondern gegenüber dem Gewinn aus A und auch nur in der maximalen Höhe dessen.

Das ist aber wirklich ein anderer Bereich, weicht von dem ursprünglichen Thema sehr ab.

Meine ursprüngliche Intention waren die Aussagen:
- Die Spende ist für Privatpersonen evtl. wirtschaftlich interessanter, als ein Verkauf zum kleinen Preis.
Und:
- Firmen haben Abschreibungsmöglichkeiten, die ebenfalls wirtschaftlich interessanter sein können, als das Objekt noch zu verkaufen.

Ob das jeweils sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
 
@agraffentoni Wenn das Klavier tatsächlich repariert wird, ist es kein fiktiver(!) höherer Wert.
OB es tatsächlich repariert wurde, ist nach der Verschrottung nicht mehr erkennbar.

Nein, die Antwort auf die Frage war nicht vorhanden - höchstens Teilaspekte, aber nicht der Kern.

Ganz generell gibt es keinen Grund, so patzig zu sein. Und wenn man selber damit auch noch falsch liegt...
 
Jsger, Du bringst leider einiges durcheinender:

solange quasi der Gemeinnutz davon profitiert.
kann man das tatsächlich als Spende „steuerlich unterbringen“ - aber die Akzeptanz von SACHSPENDEN liegt wiederum im Ermessensspielraum des FA. Das kann da durchaus auch mal zickig werden.
dass mit "gefingerten" Wertgutachten massive Wertverschiebungen stattfinden. Wenn es um Kredite und Kreditrahmen geht, dann werden Sachwerte um das x-fache aufgeplustert
Ja, bei Krediten und Absicherungen - bei der Steuer ist da nichts möglich.

Ja, also als Privatperson hast du eigentlich nur 1-2 Klaviere, bei denen das möglich ist.
Und da schaut in der Tat kein Finanzamt genauer hin,
Nee, als Privatmann hast Du NULL MÖGLICHKEIT, das FA am Hobby zu beteiligen - Spenden ausgenommen.

Firmen haben Abschreibungsmöglichkeiten, die ebenfalls wirtschaftlich interessanter sein können, als das Objekt noch zu verkaufen.
nee. Es wird auf jeden Fall abgeschrieben - ein eventueller Verkauf wird dann gegengerechnet. Und mehr als die festgelegte Abschreibungssumme geht nicht! Mit einer NACHWEISLICHEN und BEGRÜNDBAREN Verschrottung VOR Abschreibungsende erreicht man nur, dass die Restsumme auf einmal abgeschrieben und nicht auf die Restjahre verteilt wird. Kann etwas bringen, wenn man ein besonders gutes Jahr hat und weiß, dass ein schlechtes folgen wird. Aber nur dann.

PS. Ich korrigier Dich jetzt nicht aus Rechthaberei, sondern um zu vermeiden, dass andere Fehlinfos weitertragen.
 
1. Er ist von SCHIMMEL - als großer Udo-Jürgens-Fan mein absoluter Lieblingshersteller, noch vor Steinway

Ein kaputtes Klavier ist ein kaputtes Klavier. Auch wenn es von Steinway oder Schimmel ist.

Ein funktionierendes Klavier ist ein Musikinstrument. Ein Werkzeug.

Wenn du aus sentimentalen Gründen mehr ausgeben willst, als es der Gebrauchswert hergibt, dann ist es Geldverbrennung einfach zu deinem Vergnügen.

Ich empfehle dir, ein gutes gebrauchtes Instrument und ein gerahmtes Bild von Udo Jürgens zu kaufen. Da hast du am meisten Bang for Buck.
 

@agraffentoni Wenn das Klavier tatsächlich repariert wird, ist es kein fiktiver(!) höherer Wert.

Mit Betonung auf Tatsächlich.

OB es tatsächlich repariert wurde, ist nach der Verschrottung nicht mehr erkennbar.

Wenn du es nach der Verschrottung nicht nachweisen kannst, dann wurde es aus buchhalterischer Sicht nicht repariert.

Auch wenn es nicht tatsächlich repariert wurde, muss zumindest die fiktive Reparatur real nachgewiesen werden.
 
Arbeitsstunden und Materialkosten kann man dokumentieren. Deren Überprüfung ist aber schwer.
Wenn das Klavier entsorgt wurde, kann niemand nachprüfen, ob da vorher wirklich neue Dämpfer verbaut wurden oder nicht...
 
Wenn das Klavier entsorgt wurde, kann niemand nachprüfen, ob da vorher wirklich neue Dämpfer verbaut wurden oder nicht...
FA bescheissen - eine deutsche Obsession ;-)

Die neuen Dämpfer kommen ja nicht irgendwoher. Also müssenn sie irgendwo gekauft werden. Baut man sie dann nicht ein, dann hat man „Schwarzgeld in Form von Material“ rumliegen. Das muss man dann erst mal wieder zu echtem „Schwarzgeld“ machen, bevor man es steuerfrei verkonsumierten kann. Viel Aufwand für fast nix.

Arbeitsstunden und Materialkosten kann man dokumentieren. Deren Überprüfung ist aber schwer.
Leute, Ihr überschätzt Eure Clevernes und UNTERschätzt das FA gewaltig! Heutzutage laufen fast alle Zahlen durch Programme, die nach Mustern suchen (das wird mit KI noch viel heftiger). Trottelige Menschen sehen sich das erst an, wenn der Computer Auffälligkeiten entdeckt.
Wer z.B. oft getürkte Rechnungen stellt und dabei nicht selbst einen guten Zufallsgenerator nutzt, fliegt alleine dadurch auf, weil er bestimmte Zahlen auffallend häufig benutzt. Lässt sich gar nicht verhindern.

Dass nicht mehr Steuersünder vor Gericht stehen, ist lediglich dem Personalmangel geschuldet.

Also: Verwendet Euer Gehirnschmalz dazu, Geld zu VERDIENEN, statt Steuern zu SPAREN! Das rentiert sich ohnehin erst bei denen, die eigentlich gar keine Steuern zu sparen brauchten, weil sie ohnehin im Geld schwimmen.
 
FA bescheissen - eine deutsche Obsession ;-)

Die neuen Dämpfer kommen ja nicht irgendwoher. Also müssenn sie irgendwo gekauft werden. Baut man sie dann nicht ein, dann hat man „Schwarzgeld in Form von Material“ rumliegen. Das muss man dann erst mal wieder zu echtem „Schwarzgeld“ machen, bevor man es steuerfrei verkonsumierten kann.
Dann baut man die halt in ein anderes Klavier ein, das tatsächlich repariert und nicht verschrottet wird.

Leute, Ihr überschätzt Eure Clevernes und UNTERschätzt das FA gewaltig!
...
Wer z.B. oft getürkte Rechnungen stellt und dabei nicht selbst einen guten Zufallsgenerator nutzt, fliegt alleine dadurch auf, weil er bestimmte Zahlen auffallend häufig benutzt. Lässt sich gar nicht verhindern.
Klar fällt es auf, wenn man regelmäßig Klaviere verschrottet, die man (angeblich) vorher aufwändig repariert hat. Ich hatte nicht vor, das zu einem Geschäftsmodell zu machen - schon alleine, weil ich wie eingangs erwähnt gar keinen Betrieb habe. Aber selbst dann nicht.

Man kann sich doch einmal ein System inklusive dessen Schwachstellen anschauen, ohne gleich kriminelle Akte zu planen.
 
Man kann sich doch einmal ein System inklusive dessen Schwachstellen anschauen
Da wo Du Schwachstellen siehst, sind aber keine. Die Schgwachstellen sind da, wo das ganz große Geld rolliert.
Dann baut man die halt in ein anderes Klavier ein, das tatsächlich repariert und nicht verschrottet wird.
Dann hast Du das aber dort nicht als Kosten drin und erhöhst den Gewinn bei dem anderen Klavier genau um das, was Du vorher vermeintlich abgezockt hast. Nullsummenspiel mit viel Aufwand. :lol:
 
@jsger um zum Thema zurückkehren, ich und vermutlich auch ein paar andere hier sind gespannt auf deine Einschätzung des Flügels nach Begutachtung gestern oder heute. Magst du uns davon berichten? Nimmst du ihn?
 
Ok, ich präzisiere: mutmaßliche Schwachstellen anschauen. Ob es eine ist, weiß man erst, wenn man sie angeschaut hat.

Da wo Du Schwachstellen siehst, sind aber keine. Die Schgwachstellen sind da, wo das ganz große Geld rolliert.
Ja, die sind ein anderes, wichtigeres Thema (aber ohne Klavierbezug).

Wieso?

Variante 1) Klavier A wird gekauft, für Kosten X repariert, zu höherem Preis verkauft.

Variante 2) Klavier A wird gekauft, Klavier B wird gekauft (für fast 0).
Klavier A wird für Kosten X repariert, diese Kosten werden Klavier B zugeordnet und es erhält eine Wertsteigerung.
Klavier A wird zum selben höheren Preis wie in Variante 1 verkauft. Klavier B wird abgeschrieben, was die Steuerlast für den Verkauf von Klavier A verringert.
 

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