Hier gibt es einige Dinge dazu zu sagen. Es wird immer von "Garantie" geredet, aber zu allererst handelt es sich bei einem Geschäft zwischen Händler und privatem Endkunden zunächst mal um die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers, die man auch mit noch so dollen Garantien, Garantieversicherungen, Zusicherungen und anderem Pillepalle als Kunde nicht schlechter gestellt bekommt als eben per Gesetz. D.h. ein Händler kann noch so sehr versuchen, sich schlau anzustellen - aus der gesetzlich in der EU verpflichtenden Gewährleistungspflicht kommt er nur auf EINE Tour raus: indem er Konkurs anmeldet.
"Garantie" ist ein Versprechen eines Händlers, sich zu kümmern.
Das ist IMMER minderen Ranges, die gesetzliche Gewähr geht vor. Egal, was ein Händler uU. sagt oder schreibt.
"Garantie" - Mündlich oder schriftlich. Die kann vinkuliert werden, z.B. an Bedingungen geknüpft wie Wartungsvertrag oder oder oder.
Eine der häufigsten Irrungen ist nun, dass ein Kunde mit einer Beschwerde ("Mängelrüge") kommt, die im Wege der gesetzlichen Gewährleistung abgefackelt werden kann und muss, der Händler aber flink auf seine eigenen AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und oder auf den Garantievertrag etc. verweist, wonach und infolgedessen dann aber lt. Händler bestimmte Sachen ausgeschlossen sein sollen...
Na pustekuchen: es gilt IMMER die Gesetzliche Gewährleistung, und sie ist - auch mit Tricks - nicht abbedingbar gegenüber privaten Endkunden.
Was anderes ist es, wenn ein Vollkaufmann kaufte. ... Also einer, der die dementsprechende Eintragung im Handelsregister hat. Da gilt Vertragsfreiheit. NB Vollkaufmann wird man nicht schon durch eine Ausbildung im Einzelhandel etc. Man muss für eine Firma zeichnungsberechtigt sein, per Eintrag im HR A oder B.
Der Kunde sollte sich nicht ins Bockshorn jagen lassen.
Diese gesetzliche Gewährleistungspflicht besteht im Allgemeinen ein oder zwei Jahre. (Hier ist keine Rechtsberatung, ggfs. einen Anwalt bemühen.)
Problem des mit der EU vor Jahren mal gekommenen EU-Gewährleistungsrechtes kann jedoch die unterwegs entstehende Beweislast-Umkehr werden. Bei allen Problemen bis zum Ablauf eines HALBEN Jahres wird regulär angenommen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorgelegen hat - das Gegenteil, also dass er beim Kauf nicht da war, muss ggfs. der Händler beweisen. Das ändert sich nach einem halben Jahr - der Händler kann flinker Zunge behaupten, der Mangel sei beim Kauf nicht dagewesen..., und dann ist es Sache des Kunden, dem Händler nachzuweisen, dass das doch der Fall gewesen ist oder sein müsse. Diesen Nachweis kann sehr sehr oft leider ein Privatmensch nicht führen. (Weswegen ich privatim der felsenfesten Meinung bin, dass für die richtig bösen Fälle - trotz der allgemein oftmaligen Fristverlängerung auf zwei Jahre - gerade dieser Zeitpunkt per dem EU-Recht eine Verschlechterung der Kundenposition darstellt, im Zuge der Einführung von EU-Recht. Die Eu - und die Lobby-Einflüsse...)
Also, Anwalt, und Gutachter. Und auch Gutachterstreit kann da anheben. Weil, Gutachten, und Gegengutachten.
Dann zu Rissen. Rahmenrisse sind stets von Übel. Es gibt Risse, die technisch als harmlos gelten können, aber ein Riss stellt in jedem Fall einen wertmindernden Mangel dar. Manche Flügel sind geradezu berüchtigt dafür, dass sie in bestimmten Ecken immer mal "gerne" reißen. Wo schon Pianova erwähnt war - einer der Inhaber (ein Schulbekannter aus Essener Zeiten der 70er jahre, ich hatte auch mal eine alte BMW von ihm gekauft) hatte mal vor jahren berichtet, dass sie eine Methodik entwickelten, die bei älteren Bechstein-Salonflügeln öfters wohl auftretenden Rahmenrisse "unter Spannung" schweißen zu können. Bzw. Pianova macht das nicht selber, die haben wen an der Hand, der das kann, unter hydraulisch etc. erzeugter Vorspannung den Rahmen im Guss schweißen zu können.
Spannungslos geschweißte Rahmen dieser Bechstein-Typen hingegen reißen wieder - das solle mit der speziellen Technik vermieden werden können.
Ich würde mir einen gerissenen Rahmen nicht gefallen lassen. Nope. No way. Da muss der Händler ran, selbst wenn der Kauf länger als ein halbes jahr her war. Weigert er sich, dann ab zum Anwalt, und Gutachter einschalten.