6. Musik im Gottesdienst
6.1 Orgel bzw. Klavierspiel
· Vor und nach dem Orgelspiel sind die Hände gründlich zu waschen. Ein Desinfektionsmittel für die Hände (nicht für die Tastatur!) ist bereitzustellen.
· Das Tasteninstrument soll nicht von mehreren Personen direkt nacheinander gespielt werden.
· Zur Gestaltung mehrstrophiger Lieder gehörte schon immer die „Orgelstrophe“ – die Gemeinde liest still mit, der*die Organist*in spielt diese Strophe und interpretiert sie durch Registrierung, dynamische Abstufungen zwischen den Manualen oder ungewöhnliche Harmonisierung. Oder er*sie spielt eine Choralbearbeitung, die gut zum Text passt.
6.2 Singen und Musizieren von weiteren solistischen Musiker*innen
· Die gottesdienstliche Mitwirkung einer Solosängerin oder eines Solobläsers ist möglich, wenn ein großer Abstand gewahrt wird: Sechs Meter bei einem Sänger und vier Meter bei einem Blasinstrument – sowohl zu anderen Personen als auch zu einer Brüstung.
· Für andere Instrumentalist*innen gelten die allgemeinen Regelungen. Unproblematisch erscheint die solistische musikalische Mitwirkung z.B. eines / einer Gitarristin/ eines Gitarristen, einer Akkordeonistin / eines Akkordeonisten, eines Streichers / einer Streicherin, einer Schlagzeugerin oder eines Schlagzeugers. Bei der Begleitung durch ein weiteres Instrument sind die Abstände einzuhalten.
· Bei der Begleitung einer Sängerin durch Organist oder Pianistin ist der Abstand einzuhalten.
· Es dürfen keine Gegenstände weitergereicht werden (Noten, Notenständer, Stühle, Gesangbücher).
· Solistische Ensemble sind nur mit bis zu fünf Personen möglich und nur unter der Bedingung, dass die räumlichen Gegebenheiten für alle Personen das Einhalten der entsprechenden Abstände möglich machen. Das Schutzkonzept der EKHN empfiehlt, darauf vorerst zu verzichten.