K
Klavierbaumeister
- Dabei seit
- 1. Jan. 2008
- Beiträge
- 1.341
- Reaktionen
- 202
1. der flügel wurde mit zustandsangabe "gebraucht" (=funktionsfähig)angeboten, nicht "defekt/als ersatzteil".
2. nannte der verkaeufer einen "guten, dem alter entsprechenden zustand"
3. maengel wurden nicht angegeben und das angebot richtete sich nicht nur an fachleute
4. der preis wurde vom verkaeufer ebenfalls in einer hoehe angesetzt, die dem preis eines funktionsfaehigen instrument in diesem alter entspricht
mir wurde von zwei klavierbaumeistern gesagt, dass risse im stimmstockbereich einen totalschaden mit reparaturkosten von mehreren tausend euro darstellen.
alles andere haette ich akzeptiert, aber ein nicht stimmbarer fluegel - ausgeschlossen. ein nicht stimmbarer fluegel ist nicht funktionsfaehig, das geht nicht und wird jedermann und jeder richter ebenso sehen.
Hat denn schon jemand attestiert, dass der Flügel nicht stimmbar ist?
Die paar Risschen in dieser Richtung im Deckfurnier ändern an der Stimmbarkeit vermutlich ebensowenig wie an der Stimmhaltung.
Du wirst vor Gericht auf jeden Fall scheitern. Abgesehen davon, dass es Kardinalsfehler sind, sich in einem laufenden Verfahren in einem öffentlichen Forum zu äußern wirft die übereilt ohne weitere Prüfung der Fakten abgegebene ebay-Bewertung ein entsprechendes Licht.
Es wird bei einem Gerichtsgutachten nicht darum gehen, ob das Instrument mängelfrei ist sonder nur, ob der Zustand dem entspricht, was man anhand der Bilder, der Beschreibung, des Alters und des angesetzten Verkaufspreises erwarten kann. Und das wird zutreffen.
Ein Blick über den Tellerrand hinaus hilft manchmal auch weiter:
https://www.justiz.bayern.de/imperi...net/gerichte/landgerichte/coburg/lgco_308.pdf
Warten wir´s ab, was wir in Kürze lesen werde.