Firmenauto?

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johannes2012

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Hallo,
man ist doch als Klavierlehrer ein Einzelunternehmer mit UmSt-Id.

Gewerbeschein benötigt man nicht.

Kann man ein Auto auf die "Firma" zu lassen?
Macht das jemand?

MfG
 
Du müsstest u.U. glaubhaft nachweisen, dass Du das Fahrzeug zur Ausübung Deines Berufs brauchst. Beispielsweise, wenn Du darauf angewiesen bist, immer zu Deinen Schülern fahren zu müssen und nicht umgekehrt. Aber näheres kann Dir Dein Steuerberater erklären.
 
Du meinst aus steuerlicher Sicht oder ob die Zulassungsstelle da mit macht?
Ich habe gemietete Räume in einer anderen Stadt und möchte es über diese Adresse laufen lassen, ohne steuerliche Absichten.
 
ich meinte aus steuerlicher Sicht.
Ich glaube, es ist die Zulassungsstelle desjenigen Ortes zuständig, an dem Du Deinen ersten Wohnsitz gemeldet hast und nicht diejenige, an welchem Du arbeitest.
 
Ich bin Tanzlehrerin und habe diese Frage meinem Steuerberater gestellt.
Seine Antwort:
Du musst nachweisen, dass der Großteil der Fahrten "Dienstfahrten" sind. Dh ein Fahrtenbuch führen.
Für mich lohnt sich das nicht.
 
Hallo,
man ist doch als Klavierlehrer ein Einzelunternehmer mit UmSt-Id.

Gewerbeschein benötigt man nicht.

Kann man ein Auto auf die "Firma" zu lassen?
Macht das jemand?

MfG

ich kenne Musiker, die haben ein Formular als Quittung, dort werden die Kosten des Unterrichts und die Spessen (Anfahrt) eingetragen, das wird auch von den Schülern bezahlt und unterschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte irgend so ne 1%-Regelung aufs Motorrad, welches ich neben dem Transporter besaß.
 
Kann gut sein, dass es 1% ist. Ich bin schon eine Weile im Ruhestand. Jedenfalls ist es kein zu vernachlässigender Betrag.
 

man ist doch als Klavierlehrer ein Einzelunternehmer mit UmSt-Id.

Gewerbeschein benötigt man nicht.

Huch? Das hätte ich jetzt nicht gedacht.
Die Tätigkeit als Musikpädagoge und als konzertierender Künstler gehört zu den Freien Berufen:
http://www.freie-berufe.de/ueber-die-freien-berufe/definition-und-profil.html

Ein Gewerbe dafür anmelden muss man nicht. Andere Berufsfelder wie Klavierbau oder Künstlervermittlung gelten hingegen als gewerbliche Tätigkeit.

LG von Rheinkultur
 
Aber auch die 1% sind nicht von Pappe. Sie werden nämlich IMMER auf den Listenpreis gerechnet. Soll heißen, wer eine gebrauchts Auto kauft, das als Neuwagen rel. teuer ist, und dazu noch keine Reparaturkosten usw hat, zahlt schnell das Gleiche ans Finanzamt wie er "spart". Draufzahlen allerdings muss niemand - das ist "gedeckelt".

Um diese Regelung kommt man nur rum, wenn man Fahrtenbuch führt. Das dürfte aber für einen KL nicht sooo schwer sein. Man braucht halt 20, 30 Schüler, die sich regelmäßig "zu Hause unterrichten lassen" ;-)

Aber obacht: wenn das Auto dann vll. mal verkauft wird, ist es eine zu versteuernde Betriebseinnahme! Außerdem ist das nicht auf 100% (=100 Monate) beschränkt! Wer sein Auto 10 jahre fährt, zahlt 120% des Listenpreises ans FA!

Komfortebl, einfach und "lukrativ" ist die 1% Regel bei FZ mit niedrigem Neupreis bei möglichst hohen km-Nutzungen und hohen Wartungs/Reparaturaufwendungen.
 
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Eine gute Möglichkeit ist es einfach ein Fahrtenbuch zu führen. Alle angefallenen Fahrten übers Jahr auflisten und dann per Kilometerpauschale abrechnen. So kann man einen Batzen Geld sparen.
 
Eine gute Möglichkeit ist es einfach ein Fahrtenbuch zu führen. Alle angefallenen Fahrten übers Jahr auflisten und dann per Kilometerpauschale abrechnen. So kann man einen Batzen Geld sparen.

Einfach? Bitte erklärs mir. Mir erscheint es nämlich ganz und gar nicht einfach. Privat und beruflich strikt trennen, einen privat veranlassten Umweg zur Arbeitsstätte erfassen, die gefahrenen Kilometer jeweils im Nachhinein errechnen, die entsprechenden Anteile in der Betriebskostenabrechnung (z.B. Tanken) herausrechnen usw. Ohne Blackbox und entsprechender Software ist dies absolut umständlich. Das Finanzamt weiß dies natürlich und lacht sich ins Fäustchen, wenn es nicht absolut korrekte Abrechnungen einfach streicht.
 
Einfach? Bitte erklärs mir. Mir erscheint es nämlich ganz und gar nicht einfach. Privat und beruflich strikt trennen, einen privat veranlassten Umweg zur Arbeitsstätte erfassen, die gefahrenen Kilometer jeweils im Nachhinein errechnen, die entsprechenden Anteile in der Betriebskostenabrechnung (z.B. Tanken) herausrechnen usw. Ohne Blackbox und entsprechender Software ist dies absolut umständlich. Das Finanzamt weiß dies natürlich und lacht sich ins Fäustchen, wenn es nicht absolut korrekte Abrechnungen einfach streicht.
Ich führe ein detailliertes Fahrtenbuch. Datum, Name vom Landwirt, Anschrift des Betriebs, Kilometerstand, gefahrene Kilometer, Ab- und Anfahrtszeiten, noch dazu die tägliche Arbeitszeit erfasse ich regelmäßig und seit Anfang nachvollziehbar.

Ich führe auch ein "Tankbuch", erstellte auch eine Excel-Tabelle, in der total gefahrene Kilometer, Menge getanktes Kraftstoffs, Summe der Tankrechnungen, Durchschnittsverbrauch und Ausgaben wie KFZ-Steuer, -Versicherung, Inspektionen, Anschaffungen wie Reifen und Reparaturen usw. ermittelt werden.

Ich weiß ganz genau, ob mein Auto wirtschaftlich ist oder nicht.

In der Tabelle wird sogar der jeweilige Literpreis des Kraftstoffs ermittelt.

Und ja, das geschieht in der Routine, ist ganz einfach. :super:
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man ein Auto auf die "Firma" zu lassen
Nicht, dass ich Ahnung hätte, aber auf welche "Firma" willst Du denn das Auto zulassen? Der Trick bei den freien Berufen ist doch gerade der, dass es keine "Firma" im Sinne einer selbständig handelnden juristischen Person gibt. Geschäft und Privatperson sind eins, das macht den Freiberufler oder Einzelkaufmann ja gerade aus.

Da es eine Firma gar nicht gibt, kann sie auch nicht Halter eines Fahrzeugs sein. Würde ich denken.

Ob du als Privatperson=Einzelkaufmann das Auto mit der Anschrift Deiner Geschäftsräume anmelden kannst, weiß ich nicht, versuchs doch einfach bei der Zulassungsstelle. Aber Du selbst wirst trotzdem Halter sein.

Steuerlich ist was anderes. Obwohl Du ja auch hier für Privates und Geschäftliches zusammen nur eine Steuererklärung (mit verschiedenen Anlagen) erstellst und nur eine Steuernummer hast? Hier hast Du meiner Meinung nach Freiheitsgrade, das Auto steuerlich über das Geschäft abzurechnen, also über mehrere Jahre abzuschreiben, oder die Leasingrate als Ausgaben anzusetzen. Dann müstest Du die geschäftliche Nutzung nachweisen, oder private Nutzung per Fahrtenbuch oder Pauschale rausrechnen. Oder umgekehrt - Auto privat anschaffen, und geschäftliche Fahrten per Fahrtenbuch mit einer km-Pauschale ansetzen. Da müsste wohl Dein Steuerberater helfen.

Am einfachsten isses vielleicht mit zwei Autos :-) Da kannst Du evtl. überzeugend darlegen, dass eines ausschließlich geschäftlich genutzt wird ...
 
Einfach? Bitte erklärs mir. Mir erscheint es nämlich ganz und gar nicht einfach. Privat und beruflich strikt trennen, einen privat veranlassten Umweg zur Arbeitsstätte erfassen, die gefahrenen Kilometer jeweils im Nachhinein errechnen, die entsprechenden Anteile in der Betriebskostenabrechnung (z.B. Tanken) herausrechnen usw. Ohne Blackbox und entsprechender Software ist dies absolut umständlich. Das Finanzamt weiß dies natürlich und lacht sich ins Fäustchen, wenn es nicht absolut korrekte Abrechnungen einfach streicht.

Meine Aufstellung der Kilometer sieht so aus:
Da ja wöchentlich immer die gleichen Routen anfallen habe ich mir früher eine Woche als Vorlage gebastelt. Wenn ich dazu noch Sondertermine hatte (im Kalender festgehalten) - also Proben und Konzerte usw. dann habe ich diese Fahrten Extra aufgeführt.

Am Ende des Jahres werden die Fahrten laut Tageskilometerzähler einfach zusammen gerechnet. Hinzu kann man aus den Zeiten auch noch entnehmen ob man eine Pauschale für Verpflegungemehraufwand einsetzen kann, wenn man zB mehrere Konzerte hatte und dazwischen übernachten musste und dadurch einen "Mehraufwand" hatte...

Wenn es mal turbulent war und ich nicht mit der Führung des Fahrtenbuches mit kam habe ich einfach die Zahlen aus GoogleMaps Routenplaner übernommen. Gerade bei längeren Fahrten ist das sehr genau - außer man hat sich verfahren... oder es gab eine Umleitung...

 
Meine Aufstellung der Kilometer sieht so aus:
Da ja wöchentlich immer die gleichen Routen anfallen habe ich mir früher eine Woche als Vorlage gebastelt. Wenn ich dazu noch Sondertermine hatte (im Kalender festgehalten) - also Proben und Konzerte usw. dann habe ich diese Fahrten Extra aufgeführt.

Am Ende des Jahres werden die Fahrten laut Tageskilometerzähler einfach zusammen gerechnet. Hinzu kann man aus den Zeiten auch noch entnehmen ob man eine Pauschale für Verpflegungemehraufwand einsetzen kann, wenn man zB mehrere Konzerte hatte und dazwischen übernachten musste und dadurch einen "Mehraufwand" hatte...

Wenn es mal turbulent war und ich nicht mit der Führung des Fahrtenbuches mit kam habe ich einfach die Zahlen aus GoogleMaps Routenplaner übernommen. Gerade bei längeren Fahrten ist das sehr genau - außer man hat sich verfahren... oder es gab eine Umleitung...


Das ist aber kein Fahrtenbuch. Da schmeißt du Begriffe durcheinander.

Das ist eine schlichte Dokumentation deiner beruflich bedingt gefahrenen km.




Liebe Grüße vom
Sonnendeck
 

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