Firmenauto?

  • Ersteller des Themas johannes2012
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Das reicht aber so, weil es auch egal ist, WIE und: mit welchem Auto ich die Kilometer zurück lege. Fahre ich zB mit einem Kollegen zum Konzert können BEIDE (!) die Kilometer als gefahren angeben, auch wenn man sich das Auto teilt. Auf diese Weise begünstigt der Gesetzgeber Fahrgemeinschaften und das ist explizit so gewollt! Sagte mir emin Steuerberater und ich mache das seit 25 Jahren so.
Etwas anderes ist es, wenn ich das GANZE Auto absetzen will, dann darf man nur einen bestimmten % Satz privat fahren. Allerdings: erreicht man den NICHT, so wird einfach ANGENOMMEN, dass man das Fahrzeug 10% privat nuzt.
Für mich ist es günstiger, das mit den Kilometern so zu machen wie beschrieben.
 
[...]
Außerdem ist das nicht auf 100% (=100 Monate) beschränkt! Wer sein Auto 10 jahre fährt, zahlt 120% des Listenpreises ans FA!
[...]
Zahlt man bei Euch wirklich das 1% als Steuer?

In Österreich sind das je nach Schadstoffausstoß und Zulassungszeitpunkt 1,5% (max. 720,- €) - 2 % (max. 960,- €) des Neuwertes mit einer Begrenzung nach oben. (Wenn der Anschaffungspreis über 48.000,- € liegt, steigt der Betrag nicht mehr.)

Allerdings zahlt man nicht die 2% an's Finanzamt sondern der Betrag wird als Sachbezug gerechnet und somit als Einkommen versteuert.
 
@Viola: Mach man weiter so wie gehabt. Habe nie gesagt, dass das so nicht gehen würde. Es heißt nur anders...

Schreib hier bitte keine Generalaussagen rein, die nicht stimmen. Schuster bleib bei deinen Leisten oder wie war das?


Liebe Grüße vom
Sonnendeck
 
@Viola: Mach man weiter so wie gehabt. Habe nie gesagt, dass das so nicht gehen würde. Es heißt nur anders...

Schreib hier bitte keine Generalaussagen rein, die nicht stimmen. Schuster bleib bei deinen Leisten oder wie war das?


Liebe Grüße vom
Sonnendeck

Ich habe nur beschrieben, wie ICH das mache und wie das mit MEINEM Steuerberater besprochen und abgesegnet ist. Und was MEIN Steuerberater zu Fahrgemeinschaften gesagt hat...

Es stimmt, der Begriff "Fahrtenbuch" ist grenzwertig, aber ich habe keinen anderen Begriff dafür. Sorry. Oder soll ich immer von meiner "zweckgebundenen Aufstellung meiner gefahrenen Kilometer laut Tageskiloeterzähler" sprechen?
Ich führe Buch über meine zurück gelegten Fahrten. Was mache ich also? Ich führe "Fahrtenbuch". In meinen Anfängen habe ich nämlich genau DAS gemacht, als ich das Auto noch voll und ganz abgesetzt (oder angesetzt?) habe.

Dann gab es mal eine Zeit, in der ich CarSharing (Stadtteilauto) gemacht habe und danach habe ich das System mit den gefahrenen Tageskilometer bei behalten. WIE ich zu meinen Jobs komme ist dabei egal. Ich war da, ob ich mir nun die Schüssel eines Freundes geliehen habe oder sonst etwas.
 
Naja, Du führst ein Kilometerbuch, aber kein Fahrtenbuch ;-)
Es gibt Fachbegriffe, bei denen ist es sinnvoll, sie korrekt zu verwenden, weil es sonst zu Verwirrung kommen kann. Wenn der Steuerprüfer nach dem Fahrtenbuch fragt, will er im Allgemeinen keine Loseblattsammlung mit Kilometereinträgen sehen. :-|
 
Naja, Du führst ein Kilometerbuch, aber kein Fahrtenbuch ;-)
Es gibt Fachbegriffe, bei denen ist es sinnvoll, sie korrekt zu verwenden, weil es sonst zu Verwirrung kommen kann. Wenn der Steuerprüfer nach dem Fahrtenbuch fragt, will er im Allgemeinen keine Loseblattsammlung mit Kilometereinträgen sehen. :-|

Stimmt! Ein Kilometerbuch! Perfekt. Ob ich diesen Terminus umlernen werde? Egal.
 
Das reicht aber so, weil es auch egal ist, WIE und: mit welchem Auto ich die Kilometer zurück lege. Fahre ich zB mit einem Kollegen zum Konzert können BEIDE (!) die Kilometer als gefahren angeben, auch wenn man sich das Auto teilt. Auf diese Weise begünstigt der Gesetzgeber Fahrgemeinschaften und das ist explizit so gewollt! Sagte mir emin Steuerberater und ich mache das seit 25 Jahren so.
Kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe sowas noch nie gehört. Wie machst Du es genau, sagst Du dem Finanzamt, dass Ihr zu zweit gefahren seid oder verschweigst Du das (so mache ich es ...)?
 
Ich habe nur beschrieben, wie ICH das mache und wie das mit MEINEM Steuerberater besprochen und abgesegnet ist. Und was MEIN Steuerberater zu Fahrgemeinschaften gesagt ....

Das kannst du ja auch durchaus machen.

Du schreibst ja aber auch:

Etwas anderes ist es, wenn ich das GANZE Auto absetzen will, dann darf man nur einen bestimmten % Satz privat fahren. Allerdings: erreicht man den NICHT, so wird einfach ANGENOMMEN, dass man das Fahrzeug 10% privat nutzt.

Und das ist so nicht richtig.

Reagiere leicht allergisch auf so gefährliches Halbwissen, das man dann öffentlich verbreitet...



Liebe Grüße vom
Sonnendeck
 
Das kannst du ja auch durchaus machen.

Du schreibst ja aber auch:



Und das ist so nicht richtig.

Reagiere leicht allergisch auf so gefährliches Halbwissen, das man dann öffentlich verbreitet...



Liebe Grüße vom
Sonnendeck

Liebes Sonnedeck, ich fühle mich nicht dazu berufen, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen. Das kann nur ein RA oder Steuerberater... letzteres bin ich mir aber auch nicht so sicher.

Ich habe bis vor 20 Jahren mein Auto voll abgesetzt bis zu meinem Unfall. Danach gab es lange CarSharing. Ein Problem war tatsächlich, dass ich nie privat mit meinem Auto gefahren bin, aber trotzdem das Auto mit allem drum und dran für private Nutzung mit einem bestimmten Prozentsatz raus nehmen musste - ich meine es waren 10% der gesamten Kilometerleistung - aber das muss nicht richtig sein und ist eh zu lange her als dass es heute relevant wäre. Aber damals habe ich mich wirklich geärgert, dass ich von meinen 30 000 km im Jahr nicht alle anerkannt bekam. Ich meine, es waren so um die 3000 Kilometer die ich angeblich privat gefahren wäre. Aber das gab das Fahrtenbuch damals (und da habe ich es wirklich mit Tachostand geführt) leider nicht her.
Aber - Steuerrecht ist sowieso merkwürdig. Man darf jeden Bleistift und Briefmarke absetzen, die man zur Berufsausübung benötigt aber der Babysitter ist Privatvergnügen. Wie will alleinerziehende Frau denn arbeiten, wenn kein Babysitter da ist?!? Aber ok, DAS ist jetzt ein ganz anderes Thema.
 
Liebes Sonnedeck, ich fühle mich nicht dazu berufen, rechtsverbindliche Aussagen zu treffen. Das kann nur ein RA oder Steuerberater... letzteres bin ich mir aber auch nicht so sicher.

Nee, rechtsVERBINDLICH trifft Aussagen nur die Finanzverwaltung oder das Finanzgericht, respektive der Bundesfinanzhof. Aber bei nem Steuerberater oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht ist man sicher nicht an der falschen Adresse...

Aber - Steuerrecht ist sowieso merkwürdig. Man darf jeden Bleistift und Briefmarke absetzen, die man zur Berufsausübung benötigt aber der Babysitter ist Privatvergnügen. Wie will alleinerziehende Frau denn arbeiten, wenn kein Babysitter da ist?!? Aber ok, DAS ist jetzt ein ganz anderes Thema.

Das stimmt doch nicht! Kinderbetreuungskosten können natürlich geltend gemacht werden, darüber hinaus gibt's nen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende... ich sage ja, gefährliches Halbwissen... und dann wird das öffentlich in den Raum gestellt und dann ist wieder das böse Steuerrecht und das noch bösere Finanzamt Schuld am ach so ungerechten System...


Liebe Grüße vom
Sonnendeck
 
Das stimmt doch nicht! Kinderbetreuungskosten können natürlich geltend gemacht werden, darüber hinaus gibt's nen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende... ich sage ja, gefährliches Halbwissen... und dann wird das öffentlich in den Raum gestellt und dann ist wieder das böse Steuerrecht und das noch bösere Finanzamt Schuld am ach so ungerechten System...


Liebe Grüße vom
Sonnendeck

Meine Erfahrungen sind da eben so wie sie sind... kann sein, dass sich das inzwischen geändert hat oder es in den Bundesländern verschieden gehandhabt wird. Ich habe es versucht und es ist immer alles gestrichen worden.

Ich habe hömmele viel für Betreuung ausgeben müssen um meinem Job nach zu gehen aber nie EINE Mark (!) absetzen können.
Edit: KANN aber auch an meinem damaligen Steuerberater gelegen haben, der so einiges nicht auf dem Radar hatte - zB die Befreiung von der Mehrwertsteuer für künstlerische und pädagogische Tätigkeit. Das musste ich selbst heraus kriegen...

So ein Forum kann im übrigen immer nur Hinweise geben um selbst zu recherchieren, daher finde ich es jetzt interessant, dass Du meinst, ich würde das System als "böse" und ungerecht hinstellen wollen. Ich unterstütze das System mit MEINEN Steuerzuwendungen. Bei mir läuft kein Cent am FA vorbei! #nurmalso
 
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