Ja, so etwas ist schon ein wenig tragisch.
Der aktueller Besitzer "verbastelt" jetzt dieses grundsätzlich eher hochwertige Instrument. Da es ihm gehört kann er damit machen, was er will. Bei einem anschließenden privaten Gebrauchtverkauf mit der Klausel "Privatverkauf wie besichtigt und probegespielt unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ist er auch aus der Gewährleistung draußen, arge Sachen wie Betrug wird man kaum geltend machen können, solange dieser Versuch nicht völlig misslingt.
Allerdings muss auch gar nichts Nachteiliges passieren. Aktuell ist laut deiner Beschreibung kein Mangel zu hören und eine Verklebung des Risses mit zB Epoxidharz, Polyester oder PU-Leim muss gar keinen akustischen Nachteil bedeuten, kann durchaus eine passable Idee für eine "zeitwertgerechte Reparatur" sein.
Du könntest ihm das Klavier natürlich abkaufen und es bei einem Klavierbaumeister reparieren lassen. Wird wohl deutlich mehr als einen Tausender kosten und damit teurer, als du Rabatt heraushandeln können wirst.