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Bisher wurde es nicht verboten. Ich habe schon die Stirn gerunzelt, denn die Dachkehlen an meinem Haus bestehen im unteren Bereich aus Blei (und die Baugewährleistung ist am 29.12. abgelaufen). Schön sieht das nicht aus, aber von unten sehe ich das zum Glück nicht.


 
Mir geht diese kleinteilige Elfenbein-Scheiße gehörig auf die Nerven. Es gibt Regelungen, die sind strunzdumm und sinnfrei.
Ich werde mich garantiert nicht an irgendwelche schildbürgerhaften Regelungen halten, wenn ich mal meinen Flügel verkaufen will. Wenn ich mich dann strafbar mache, dann ist das so. Moralisch kann ich damit gut leben (Gewerbetreibende haben diesen Luxus nicht).
Zollbeamte, die nach Inseraten gebrauchter Musikinstrumente fahnden, sind für mich mindestens genauso Idioten, wie die Leute, die solche Regelungen aufstellen.
So locker würde ich das nicht nehmen. Hast du mal daran gedacht, dass es illegale Elfenbeinhändler geben kann, die den Handel mit frisch geraubtem Elfenbein durch historische Flügel tarnen? Wie soll da mit geringem Aufwand unterschieden werden zwischen legal und illegal? Kriminelle Energie ist leider sehr erfinderisch. Deshalb dieses Gesetz, das auf den ersten Blick dumm erscheint, aber mit Sicherheit einen Sinn hat.
 
Die Kosten für das Belegen einer Klaviatur
müssten die Händler tragen, die schon genug Probleme hatten mit Pandemie und Inflation. Aber die werden die Kosten auf den Kaufpreis aufschlagen und Interessenten sehen sich wahrscheinlich woanders um. Wenn ich mich richtig erinnere kostet das Neubelegen zwischen 4.000,00 und 5.000,00.

Kriminelle Energie ist leider sehr erfinderisch
und diese könnte sich bei manchen Überlegungen auf das ganze Instrument erstrecken.

Und das ist so hart an der Grenze von 1976, dass es wirklich schon weh tut. Wenn man um die Produktionszeit eines solchen Flügels weiß, der also nicht einmal in ein paar Tagen gebaut wurde, kann man durchaus darauf spekulieren, dass die Klaviatur vielleicht sogar Ende 1975 von Kluge geliefert wurde und damit der Flügel genehmigungsfähig wäre.

Und vermutlich hat das Elfenbein schon vor 1975 bei Kluge gelegen.
 
Auch das Entsorgen ist eine Transaktion aus wirtschaftlicher Sicht, selbst wenn Du es kostenlos machst, denn die Beläge wechseln den Besitzer.
Das ist tatsächlich ein Problem, das noch nicht geklärt ist. Was macht man mit den alten Elfenbeinbelägen, wenn man diese durch Kunststoffbeläge ersetzt? Der BDK hatte tatsächlich für eine Übergangszeit eine Anwaltskanzlei genannt, wo man das entsorgen konnte, auch anonym. Die Übergangszeit ist mittlerweile abgelaufen. Keine Ahnung, was man mit den Belägen jetzt machen soll.
 

Darüber nachdenken und sich informieren, welche Flügel davon überhaupt betroffen sind. Letztendlich sind vom Handelsverbot ausschließlich Instrumente nach 1975 betroffen und nach ca. 1991 wurde eh kein Elfenbein mehr verbaut.

Aber wer einen Flügel hat, dessen Klaviatur mit Elfenbein belegt ist und ein Herkunftsnachweis existiert (wie bei praktisch allen relevanten Herstellern, die das auch kostenfrei bescheinigen) und sich nicht die entsprechende Genehmigung einholt, der muss halt mit möglichen Konsequenzen leben, die die Zollfahndung dann durch die Staatsanwaltschaft feststellen lassen wird.

Das Ergebnis wird natürlich sein, dass alles seine Richtigkeit hat, aber bis dahin ist es ein Amtsweg, der dann durchaus mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.

Ich habe jetzt zwei Bechsteine, die ganz klar legitimes Elfenbein haben, aber ich werde einen Teufel tun, die existierenden Regelungen zu ignorieren. Das Beantragen der Bescheinigung ist selbst für einen unbedarften Privatier machbar, kostet in Deutschland 35 EUR und damit ist man dann auf der sicheren Seite. Wer sich stur stellt, der muss dann halt mit möglichen Konsequenzen leben.
 

Der innereuropäische Handel von Musikinstrumenten mit Elfenbein ist nur gestattet, wenn das Elfenbein nachweislich aus der Zeit vor 1947 stammte und dieses nach 1947 nicht mehr verändert wurde.

„Nachweislich“…!

Also muss ich für meinen Bechstein, Baujahr 1904, eine Bescheinigung beschaffen (weil mein Sohn ohne diese den Flügel nach meinem Ableben nicht verkaufen könnte)?
 
Der innereuropäische Handel von Musikinstrumenten mit Elfenbein ist nur gestattet, wenn das Elfenbein nachweislich aus der Zeit vor 1947 stammte und dieses nach 1947 nicht mehr verändert wurde.

„Nachweislich“…!

Also muss ich für meinen Bechstein, Baujahr 1904, eine Bescheinigung beschaffen (weil mein Sohn ohne diese den Flügel nach meinem Ableben nicht verkaufen könnte)?
Ja.
 
Darüber nachdenken und sich informieren, welche Flügel davon überhaupt betroffen sind. Letztendlich sind vom Handelsverbot ausschließlich Instrumente nach 1975 betroffen und nach ca. 1991 wurde eh kein Elfenbein mehr verbaut.

Aber wer einen Flügel hat, dessen Klaviatur mit Elfenbein belegt ist und ein Herkunftsnachweis existiert (wie bei praktisch allen relevanten Herstellern, die das auch kostenfrei bescheinigen) und sich nicht die entsprechende Genehmigung einholt, der muss halt mit möglichen Konsequenzen leben, die die Zollfahndung dann durch die Staatsanwaltschaft feststellen lassen wird.
Also ich kann jeden Privaten verstehen, der das komplett ignoriert. Und der muss auch den Staatsanwalt nicht fürchten, solange er nicht ein Kleinanzeige mit Hinweis auf die Elfenbeintastatur aufgibt. Wo kein Kläger, da kein Richter, da kein Henker. So einfach ist das.

Die allermeisten Hersteller existieren doch gar nicht mehr. Was du für relevant erachtest, scheinen nur die ganz großen wie Steinway oder Bechstein zu sein. Ein Blick in den Piano Atlas zeigt aber, wie viele Hersteller es gegeben hat. Viele von denen haben schöne Instrumente gebaut, die auch heute noch erhaltenswert wären.
 
Darüber nachdenken und sich informieren, welche Flügel davon überhaupt betroffen sind. Letztendlich sind vom Handelsverbot ausschließlich Instrumente nach 1975 betroffen und nach ca. 1991 wurde eh kein Elfenbein mehr verbaut.
Also zum Beispiel sehr viele Bösendorfer, die in dieser Zeit gefertigt wurden. Hier ein Beispiel:
Ganz ehrlich, ich würde diesem schönen Instrument das Elfenbein nicht entreißen. Damit ist niemandem geholfen, auch den armen Elefanten nicht.
Hier noch einer:
 
Die EU-Verordnung sieht vor, dass man mit solchen Belägen Reparaturen durchführen kann.
Das ist ja noch blöder. Das Elfenbein wird von einem Flügel abmontiert, weil es kein gesetzeskonform verbautes Elfenbein ist (laut Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt, zum Zeitpunkt des Einbaus schon konform), aber dann kommt es in einen anderen Flügel und dient dort DEM EXAKT SELBEN ZWECK.

Kann ich einen Belag ablösen und dann sagen, ich repariere mit dem Belag die Klaviatur des Flügels? Und klebe ihn wieder genau an der selben Stelle an und mache das für alle weißen Tasten. ;)
 
Die EU-Verordnung sieht vor, dass man mit solchen Belägen Reparaturen durchführen kann.
Soweit ich informiert bin, muss für solches Reparatur Elfenbein ebenfalls eine Vermarktungsgenehmigung vorliegen. Macht ja auch Sinn. Da man aber die alten Beläge entfernt hat, weil es dafür ja keine Vermarktungsgenehmigung gibt, darf man sie auch nicht als Reparatur Material nehmen.
 

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