Auf Studium oder Beruf vorbereiten?

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johannes2012

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Hallo,
wer von Euch hat eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grund von einem Studiumsabschluß und unterrichtet hauptsächlich Freizeitschüler?

Oder wie viel Prozent Freizeitschüler und wie viel Prozent Studiumsvorbereitungsschüler o. ähnliches habt ihr?

Wäre mal für mich interessant zu wissen, wie sich die Umsatzsteuerbefreiung begründet.

VG
 
Das ist klar. Aber der letzte Stand war, dass man, wenn man ein Studium absolviert hat, sich beim Finanzamt eine Umsatzsteuerbefreiung holen kann. Wurde das schon wieder revidiert?
 
Achtung Dumme Frage:
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich Steuern zahle, weil ich keinen Studienabschluss habe? :konfus:
So ganz verstehe ich den Sinn dahinter nicht. Dient das der Förderung von Existenzgründung? Ist das befristet? Wenn ja wie lange?
 
Dient das der Förderung von Existenzgründung?
Die Umsatzsteuer ist ein Durchlaufposten. Du schlägst es auf deine Waren/Dienstleistungen in der Rechnung drauf. Dafür kannst Du bei Einkäufen die gezahlte Mehrwertsteuer gegenrechnen (nicht mit AfA verwechseln). Das ist nicht unkompliziert, daher fängt man bei kleinen Einnahmen besser ohne Mehrwertsteuer an. Man kann die USt. dennoch wählen, auch unter 17500 €.

Nein. Sobald Du die 17 500 Euro Gesamtumsatz (nicht Gewinn!) überschreitest, musst Du Mehrwertsteuer auf deine Waren/Dienstleistungen aufschlagen.

Dein Studienabschluss ist dabei nicht relevant. Schau Dir mal eine Einkommensteuererklärung an, was es da so an Posten gibt. Wir reden hier von einem "Gewerbe". Da kommt auch gleich die IHK, BG und Krankenkasse. Die wollen alle teilhaben an deinen dicken Einnahmen. :-D
 
Dem TE geht es nicht um die Regelung zum Kleinunternehmen, sondern um die Befreiung (auch über die Einkommensgrenze des Kleinunternehmers hinaus) für ausbildende Berufe.
 
Dem TE geht es nicht um die Regelung zum Kleinunternehmen, sondern um die Befreiung (auch über die Einkommensgrenze des Kleinunternehmers hinaus) für ausbildende Berufe.
OK, das sind zwei Paar Stiefel. Bitte hier weiter lesen:
https://www.hk24.de/produktmarken/b...ertsteuer_national/UmsatzsteuerLehrer/1167720
https://dejure.org/gesetze/UStG/4.html (dort Nr. 21)
Da ruft man vielleicht das zuständige Finanzamt oder seinen Berufsverband an und fragt nach der Vorgehensweise, wie und woher man diese Bescheinigungen zur Befreiung von der USt. erhält.
 
Zuletzt bearbeitet:

Da schließt sich doch gleich eine andere Frage an: freiberufliche Dozenten für was auch immer (also nicht unbedingt Klavierlehrer) müssen in die Rentenkasse einzahlen. Ist das bei Klavierlehrern auch so? Schließlich sind die ja auch Dozenten.
 
Übrigens - ich weiß nicht ob es interessant ist für manche Künstler hier - können Künstler, ich meine es war zwar auf "Schauspieler" / "Schausteller" usw. abgestellt, aber bei Künstlern geht das bestimmt auch - falls sie...arbeitslos geworden sind und grad kein Engagement haben...bezüglich des Erlangens von Arbeitslosengeld ( I ) eine sog. "verkürzte Anwartschaft" ( in den letzten 180 Tagen - statt für Normalbürger 1 Jahr - gearbeitet haben ) geltend machen. Es gibt da aber noch ne Voraussetzung..was war das..achso, ich GLAUBE, das letzte "ENGAGEMENT" muss glaube ich eine bestimmte Anzahl von Wochen angedauert haben.

Irgendwo kann man das auch in den Paragraphen nachlesen..

LG, sorry falls OT, - Olli -
 

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