(1) Hallo, du bist naiv, unsere fitten Alten begnügen sich doch nicht mit einzelnen Gasthörersemestern! Die immatrikulieren sich ordentlich und zahlen genau das gleiche wie die 18 jährigen Kommilitonen!
(2) Und Gasthörer können in anderen Bundesländern sehr wohl Prüfungen für einzelne Veranstaltungen ablegen, sie können nur keine Vordiplome, Diplome ec. erwerben. Gasthörer war auch nicht für Rentner eingerichtet,
(1) Ich danke Dir; dann verarge mir bitte nicht, wenn ich meine naiven Ansichten noch ein wenig unterfüttere: Offenbar nehmen dann aber die "fitten Alten" ein Recht in Anspruch, das ihnen die jeweiligen Landesgesetzgeber eingeräumt haben, nicht wahr? Sofern sie schon einmal ein Erststudium absolviert hatten, können sie allerdings entgegen Deiner Auffassung je nach Bundesland für das zweite Vollstudium ohne weiteres und erheblich zur Kasse gebeten werden *); hatten sie noch kein Studium, aber Abitur, lösen sie halt verspätet ihren Anspruch auf ein Erststudium ein - kein Grund zum Wehklagen. Im übrigen sehe ich nicht, dass Vollimmatrikulation von Rentnern ein Massenphänomen wäre, und ich denke, ich habe einen gewissen Überblick.
(2) Wie ich schon sagte, das regelt das jeweilige Landesrecht, insofern ist der Hinweis auf "andere Bundesländer" ziemlich redundant. Allerdings scheint die Beschränkung des BayHSchG nicht alleine dazustehen, denn sogar in dem von NRW heißt es kurz und bündig (§52 (3)): »Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen«. Was eine Prüfung ist, ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt - schlichtweg alles, was in einem approbierten Modul als Leistungsnachweis dienen kann. Vielleicht bist Du einfach nur an einer besonders omafreundlichen Anstalt gelandet, wo empathisch gestimmte GEW-Funktionärinnen das Landeshochschulgesetz altersheimgerecht uminterpretieren?
Ich habe übrigens als Gasthörerin mein Hebraicum gemacht und 2 Semesterscheine für eine andere Sprache, das sind ordentliche Zeugnisse, die im Bedarfsfall anerkannt wären.
Das fällt unter die von mir genannten Sprachkurse, ist also nicht einschlägig, da derlei Sprachkenntnisse Voraussetzung für das Studium ("Hochschulzugangsberechtigung"), nicht Studienleistung sind, und zwar auch dann nicht, wenn sie während des Studiums nachgeholt werden (was etwa beim Studium der Klassischen Philologie nahezu der Regelfall ist, denn Griechisch bringt kaum jemand mit). Und solche Sprachkenntnisse müssen selbstverständlich bescheinigt sein.
Unbeschadet dessen ist aber wohl anzuerkennen: wenn bestimmte Landesregierungen von ihren WählerInnen ermächtigt wurden, die Uni zur VHS umzugestalten, ist dieser Vorgang demokratisch legitimiert. Da bleibt Dir eigentlich nur der Umzug in ein Bundesland, wo eine weniger nebulöse Ansicht von der Aufgabe der Universitäten im Schwange ist. Ich wünsche Dir, dass Du dabei in Bälde fündig wirst.
*) Beispiel: die LMU nimmt für den Weiterbildungsstudiengang "MA Philosophie, Politik und Wirtschaft" (4 Semester) €5250.-- pro Semester.