Ich frag' mich, ob die Lehrkräfte nun eigentlich angestellt oder als Honorarkraft arbeiten. Als Angestellter steht einem normalerweise ein Festgehalt mit im Arbeitsvertrag festgelegten Urlaubstagen zu.
Für Honorarkräfte sieht das Ganze anders aus. Sie sind als Selbstständige anzusehn. Vorteil hat in dem Fall hauptsächlich die Musikschule: sie hat wenig Verpflichtungen (z.b. muß sie keine Sozialabgaben für denjenigen zahlen, im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung, usw. ) . Sehr schnell kommen solche Arbeitsverhältnisse aber in Richtung Scheinselbstständigkeit, z.B. wenn die Honorarkraft weisungsgebunden hinsichtlich ihrer Zeiteinteilung ist, usw. Und Scheinselbstständigkeit ist verboten. Wenn man schon für wenig Geld an einer Musikschule arbeitet, dann sollte es doch eigentlich rechtens sein, daß man von selbiger angestellt wird und nicht noch das Risiko der Selbstständigkeit tragen müssen.
Aber ich fürchte, daß es zuviele Anbieter gibt, sprich Musiklehrer und dadurch das Ganze inflationär wird.