T
turbo
- Dabei seit
- 19. Nov. 2013
- Beiträge
- 45
- Reaktionen
- 12
Um auf das eigentliche Thema dieses Threads zurückzukommen:
Unter anderem ist mir Bewusst, dass
• in einem zweistimmig-polyphonen Stück beide Stimmen gleichberechtigt sind,
• dies aber gleichzeitig keinesfalls bedeutet, dass beide Stimmen immer zwangsweise gleich laut sein müssen.
• Diese Invention von Bach als Ausgangspunkt ein sogenanntes Thema hat
• und die vorherrschende Auffassung ist, dass sich dieses Thema im 1. Takt vom ersten c bis einschließlich des ersten g erstreckt. (Wobei manche auch anderer Ansicht sind.)
• Es für die Definition/Abgrenzung/Verwendung der Begriffe "Phrase", "Phrasierung" und "phrasieren" nie einen unumstrittenen, allseits anerkannten Konsens gab (siehe z.B.: "Busoni schreibt zwar phrasieren, aber es geht ihm hier um die Gestaltung eines Motivs") oder gibt (siehe z.B.: "Mein Lehrer [...] nennt die Gestaltung kleinster Sinneinheiten/Motive auch Phrasierung.")
• und diese Begriffe dementsprechend, insbesondere in Zusammenhang mit dieser Invention, nur mit höchster Vorsicht verwendet werden sollten.
Für den weiteren Gedankenaustausch schlage ich deshalb folgende Termini vor:
• "musikalischer Sinnzusammenhang" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "Phrase")
• "Kenntlichmachung eines musikalischen Sinnzusammenhangs" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "Phrasierung")
• "gestalten des klanglichen Ausdrucks eines musikalischen Sinnzusammenhangs" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "phrasieren")
Überdies ist mir insbesondere bewusst, dass
• nur an sehr wenigen Stellen der 1. Invention von Bach ein tatsächlicher Abschluss eines musikalischen Sinnzusammenhangs vorliegt.
In meinem Bestreben, die musikalischen Sinnzusammenhänge in der 1. Invention von Bach möglichst umfangreich selbst zu erkennen (anstatt unreflektiert die Anregungen von beispielsweise Ferruccio Busoni oder Willard Palmer zu übernehmen), hatte ich mir mit diesem Thread einige Anregungen erhofft.
Eine mögliche Quelle für solche Anregungen könnte beispielsweise folgende Fragestellung sein:
5. Takt, rechte Hand, zweite Achtel (d)
Ist diese ausschließlich dem vorherigen Sinnzusammenhang zuzuordnen? Oder zwar nicht ausschließlich, aber eher dem vorherigen? Oder ausschließlich dem nachfolgenden Sinnzusammenhang? Oder zwar nicht ausschließlich, aber eher dem nachfolgenden? Oder beiden gleichermaßen? Oder weder noch? Oder etwas ganz anderes? Oder vielleicht sogar nur solange beiden gleichzeitig, bis man danach fragt? (Schrödingers Katze lässt grüßen. )
Und vor allem: Warum? Gibt es Argumente die für/gegen die eine oder andere Ansicht sprechen? Welche sind das?
Beispielsweise: Eine Figur die fast genauso aussieht kommt ja auch schon zum Beginn des zweiten Taktes der linken Hand vor, allerdings mit einer folgenden Pause. Welche Bedeutung hat das für das d im fünften Takt? Hat es überhaupt eine?
Unter anderem ist mir Bewusst, dass
• in einem zweistimmig-polyphonen Stück beide Stimmen gleichberechtigt sind,
• dies aber gleichzeitig keinesfalls bedeutet, dass beide Stimmen immer zwangsweise gleich laut sein müssen.
• Diese Invention von Bach als Ausgangspunkt ein sogenanntes Thema hat
• und die vorherrschende Auffassung ist, dass sich dieses Thema im 1. Takt vom ersten c bis einschließlich des ersten g erstreckt. (Wobei manche auch anderer Ansicht sind.)
• Es für die Definition/Abgrenzung/Verwendung der Begriffe "Phrase", "Phrasierung" und "phrasieren" nie einen unumstrittenen, allseits anerkannten Konsens gab (siehe z.B.: "Busoni schreibt zwar phrasieren, aber es geht ihm hier um die Gestaltung eines Motivs") oder gibt (siehe z.B.: "Mein Lehrer [...] nennt die Gestaltung kleinster Sinneinheiten/Motive auch Phrasierung.")
• und diese Begriffe dementsprechend, insbesondere in Zusammenhang mit dieser Invention, nur mit höchster Vorsicht verwendet werden sollten.
Für den weiteren Gedankenaustausch schlage ich deshalb folgende Termini vor:
• "musikalischer Sinnzusammenhang" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "Phrase")
• "Kenntlichmachung eines musikalischen Sinnzusammenhangs" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "Phrasierung")
• "gestalten des klanglichen Ausdrucks eines musikalischen Sinnzusammenhangs" (statt dem – gemäß enger Definition falschen – "phrasieren")
Überdies ist mir insbesondere bewusst, dass
• nur an sehr wenigen Stellen der 1. Invention von Bach ein tatsächlicher Abschluss eines musikalischen Sinnzusammenhangs vorliegt.
In meinem Bestreben, die musikalischen Sinnzusammenhänge in der 1. Invention von Bach möglichst umfangreich selbst zu erkennen (anstatt unreflektiert die Anregungen von beispielsweise Ferruccio Busoni oder Willard Palmer zu übernehmen), hatte ich mir mit diesem Thread einige Anregungen erhofft.
Eine mögliche Quelle für solche Anregungen könnte beispielsweise folgende Fragestellung sein:
5. Takt, rechte Hand, zweite Achtel (d)
Ist diese ausschließlich dem vorherigen Sinnzusammenhang zuzuordnen? Oder zwar nicht ausschließlich, aber eher dem vorherigen? Oder ausschließlich dem nachfolgenden Sinnzusammenhang? Oder zwar nicht ausschließlich, aber eher dem nachfolgenden? Oder beiden gleichermaßen? Oder weder noch? Oder etwas ganz anderes? Oder vielleicht sogar nur solange beiden gleichzeitig, bis man danach fragt? (Schrödingers Katze lässt grüßen. )
Und vor allem: Warum? Gibt es Argumente die für/gegen die eine oder andere Ansicht sprechen? Welche sind das?
Beispielsweise: Eine Figur die fast genauso aussieht kommt ja auch schon zum Beginn des zweiten Taktes der linken Hand vor, allerdings mit einer folgenden Pause. Welche Bedeutung hat das für das d im fünften Takt? Hat es überhaupt eine?