Yamaha P-125, Roland RP102, Roland FP-30 oder das Thomann DP-32?

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7. Dez. 2020
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Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin neu hier und dachte, ich frage hier mal nach, ehe ich mich letztlich für ein Digitalpiano entscheide.
Kurz zu mir: Ich habe in meiner Jugend um die 5 Jahre Klavier gespielt (mal mehr mal weniger, zugegebenermaßen hatte ich in der Zeit oftmals andere Dinge im Kopf als zu üben :005:). Jetzt, mit 28 Jahren, habe ich es aber nicht nur einmal bereut, so nachlässig gewesen zu sein, zumal mir das Spielen grundsätzlich immer viel Freude bereitet hat. Bedeutet also konkret: Noten lesen kann ich (im Bassschlüssel fällt es mir deutlich schwerer - der Violinschlüssel ist mir einfach aufgrund meiner langen Blockflöte-Zeit präsenter :005: - aber ich denke, ich sollte selbstständig wieder reinkommen) und ich würde nun erstmal selbst versuchen, wieder reinzukommen, ehe ich mich für Klavierunterricht entscheide. Ziel ist es aber auf jeden Fall, langfristig dabei zu bleiben - die Motivation ist da.

Nun die alles entscheidende Frage: Welches Instrument wähle ich?
Genauer angeschaut habe ich mir das Yamaha P-125, das Roland RP102, Roland FP-30 und das Thomann DP-32. Das RP102 wäre preislich auch mein Maximum. Ich habe mir mittlerweile auch sehr, sehr viele Testberichte angesehen/angeschaut, aber da diese Modelle nirgendwo direkt miteinander verglichen werden, fehlt mir ein wenig der Überblick. Da ich in einer Mietwohnung lebe und schon gelesen habe, dass die Klopfgeräusche beim Anschlagen bereits ein Problem in puncto Lärmbelästigung darstellen können, werde ich mich dazu auch noch hier im Forum belesen. Per se glaube ich zwar nicht, dass sich jemand beschwert, aber ich informiere mich besser mal vorab.:003:

Habt ihr Erfahrungen mit dem ein oder anderen Modell? Könnt ihr mir eines besonders empfehlen (vielleicht auch ein ganz anderes, ich bin auch offen für andere Vorschläge)?

Liebe Grüße und euch einen guten Start in die neue Woche!
 
Gibt eigentlich eine einfache Formel: Nimm ein E-Piano was mit "Yamaha" oder "Kawai" beginnt und noch in deinem Budget liegt.

Beide Hersteller können einfach "Piano" und stellen auch 'große' Instrumente her (Konzertflügel), deshalb darf man hier bedenkenlos zugreifen.
 
Gegen die genannten Modelle ist nichts einzuwenden, ich persönlich würde nur die Finger von dem Thomann lassen. Das wirkt zwar aufgrund des Preises und der guten Testergebnisse attraktiv, aber besondere Langzeitqualitäten und Wiederverkaufwert würde ich dem nicht attestiern wollen.

Wichtig ist auch noch, ob du den Platz für eine massive Ständerkonstruktion hast / aka Möbelstück. Das ist in jedem Fall zu empfehlen (und mit zu kalkulieren) es sei denn das Teilchen muss ständig irgendwohin mitgeschleppt werden.

Mit dem massiven Unterbau spielt es sich viel schöner, und es sieht auch stimmiger aus.

Probespielen ist im Übrigen Pflicht, da gibts deutliche Unterschiede im Spielgefühl! Am besten mit dem eigenen geliebten Kopfhörer (Lautsprecher klingen in der Preisklasse alle nur semitoll)
 
Da ich in einer Mietwohnung lebe und schon gelesen habe, dass die Klopfgeräusche beim Anschlagen bereits ein Problem in puncto Lärmbelästigung darstellen können, werde ich mich dazu auch noch hier im Forum belesen. Per se glaube ich zwar nicht, dass sich jemand beschwert, aber ich informiere mich besser mal vorab.:003:

Grundsätzlich gilt, daß du nur rein akustische Instrumente uneingeschränkt in der Mietwohnung nutzen darfst (außerhalb der Ruhezeiten versteht sich). Wie laut die sind, ist dabei unerheblich.

Sobald es elektronisch wird, also Verstärkung ins Spiel kommt, mußt du rund um die Uhr so leise drehen, daß dich außerhalb deiner Wohnung keiner hört. Ähnliches gilt auch für (E-)Gitarren-Verstärker. Und klopfen darf es selbstverständlich auch nicht, denn das Geklopfe eines Digis ist eben nicht Teil der (gewollten) Klangerzeugung eines akustischen Musikinstrumentes. Ein rein akustisches Schlagzeug hingegen darfst du uneingeschränkt spielen, auch wenn das deutlich lauter rummst.

Ein Digi für die Mietwohnung kaufen, das mit 300 W Verstärkerleistung oder gar mit einem Resonanzboden kommt, kann man sich also sparen. Die Diskussionen um Übertragung unerwünschter Geräusche zum Beispiel aus der Mechanik eines Silent-Klaviers drehen deshalb dann um die zusätzliche Nutzung des Instrumentes innerhalb der Ruhezeiten. Dann also wenn abends die Kopfhörer nutzt und es nur noch klappert.

Soweit die Rechtslage beim Musizieren zu Hause.
 
Grundsätzlich gilt, daß du nur rein akustische Instrumente uneingeschränkt in der Mietwohnung nutzen darfst (außerhalb der Ruhezeiten versteht sich). Wie laut die sind, ist dabei unerheblich.
Das stimmmt so nicht, je nach Instrument werden ein bis zwei Stunden pro Tag als angemessen angesehen. Beim Klavier z.B. 90min. Das hängt aber stark davon ab wie die individuelle Situation vor Ort ist. Bei lauten Instrumenten wie z.B. Trompete oder Schlagzeug kann es deutlich weniger sein.

Sobald es elektronisch wird, also Verstärkung ins Spiel kommt, mußt du rund um die Uhr so leise drehen,
Wäre mir neu, Quelle?
 
Ich habe mich dazu aus anderem Anlaß rechtlich beraten lassen. Bitte habt Verständnis dafür, daß ich die Auskünfte, für die ich bezahlt habe, nicht im Detail kostenlos teilen darf.

Grundsätzlich gibt es demnach zu keiner Zeit das Recht, die Nachbarschaft mit elektronischer Verstärkung zu belästigen (das ist vielen Freunden leistungsstarker Musikanlagen unbekannt), aber keiner ist verpflichtet zum Beispiel beim akustischen Klavier den Moderator zu benutzen oder seine Trompete zu "drosseln". Darauf bezieht sich das "uneingeschränkt". Ein Digitalpiano kann man problemlos leise drehen, also hat man das unabhängig der Ruhezeiten auch zu tun.

Die Freiheiten sind bei akustischen Instrumenten (also allem was aus eigener bzw. menschlicher Kraft Geräusche macht) deutlich größer, während Laien regelmäßig annehmen, daß sie mit elektronischen Geräten (wie Digitalpianos) mehr dürfen. Tatsächlich ist es aber umgekehrt. Wenn ein Resonanzboden von einem Transducer über elektronische Verstärkung befeuert wird, es niemals so laut werden darf wie bei einem akustischen Klavier.

Über die Übezeiten habe ich gar keine Aussagen gemacht, das ist auch nicht wirklich einheitlich geklärt.
 
Bitte habt Verständnis dafür, daß ich die Auskünfte, für die ich bezahlt habe, nicht im Detail kostenlos teilen darf.
Du musst die Einzelmeinung Deines Rechtsbeistandes ja nicht als Scan hier reinstellen. Ein Hinweis auf einschlägige Gesetze oder Urteile würde ja schon weiter bringen.
Ein Digitalpiano kann man problemlos leise drehen,
Kann man nicht. Denn das führt zu ähnlichen Problemen wie der Einsatz des Moderators bei einem akustischen Instrument oder das "Drosseln" einer Trompete. Wobei ich Verständnis dafür habe, dass kaum ein Rechtsexperte das von sich aus weiß.

Am Ende müssen das wahrscheinlich aber sowieso Gerichte im Einzelfall entscheiden.
 
Warum darf man ein "Rechtsgutachten" das man bezahlt hat nicht mit anderen Leuten Teilen. Es gehört doch dem bezahlenden Auftraggeber...?
Ob @FünfTon das darf oder nicht, ist doch letztlich wurscht. Offensichtlich will er es nicht. Ist ja auch sein gutes Recht.

Trotzdem wäre es hilfreich, wenn er diese "Digi-feindliche" Rechtsauffassung ein wenig belegen würde. Denn so wirkt es auf mich wie haltloses "Digi-Bashing".
 

Da ich in einer Mietwohnung lebe und schon gelesen habe, dass die Klopfgeräusche beim Anschlagen bereits ein Problem in puncto Lärmbelästigung darstellen können, werde ich mich dazu auch noch hier im Forum belesen. Per se glaube ich zwar nicht, dass sich jemand beschwert, aber ich informiere mich besser mal vorab.:003:
Erst gestern hat mein Klavierstimmer erzählt, das er schon zwei Fälle von Silentklavieren hatte, wo es Nachbarschaftsstreit wegen des Anschlags gab.
Ist also garnicht so abwegig ;-)
 
:lol:
Du musst die Einzelmeinung Deines Rechtsbeistandes ja nicht als Scan hier reinstellen. Ein Hinweis auf einschlägige Gesetze oder Urteile würde ja schon weiter bringen.

Kann man nicht. Denn das führt zu ähnlichen Problemen wie der Einsatz des Moderators bei einem akustischen Instrument oder das "Drosseln" einer Trompete. Wobei ich Verständnis dafür habe, dass kaum ein Rechtsexperte das von sich aus weiß.

Am Ende müssen das wahrscheinlich aber sowieso Gerichte im Einzelfall entscheiden.
Zu dem "Rechtsgutachten" kam ich, weil ich Ärger mit meinem Vermieter bekommen habe, da das Verständnis von Rücksichtnahme meines Nachbarn darin bestand, die Musikanlage von 100 % Lautstärke auf 80 % zu drehen. Dessen Reaktion war, ich könne ja auch meinen (E-)Gitarrenverstärker (den nicht gar nicht besitze) ja auch jederzeit aufreißen.

Beschwert wurde sich irgendwann über mich (!) wegen des Krachs aus der Nachbarwohnung und der Vermieter hat mich abgemahnt. Letztlich hat die genauen rechtlichen Details also mein Vermieter bekommen, wenn auch nicht von ihm bezahlt. (Darauf habe ich bewußt verzichtet, um das Verhältnis nicht noch stärker zu belasten.) Für mich gabs nur Auskünfte allgemeiner Natur als Antworten auf meine Fragen:
  • Der Nachbar darf so laut Konserven hören, daß es außer ihm keiner hört (Zimmerlautstärke), daran hält er sich inzwischen auch.
  • Ich darf singen so laut ich kann (ist außerhalb der Ruhezeiten hinzunehmen), aber nicht ins Mikro.
  • Rein akustische Instrumente werden äquivalent zur Stimme behandelt.
  • E-Gitarren, E-Pianos (sic!) etc. auf üblicher U-Musik-Lautstärke nur im Proberaum.
Fazit war also, daß ich mich korrekt verhalten habe und mein Nachbar nicht und das hat der Vemieter dann auch eingesehen.

Alles in allem vernünftig, wenn auch nicht an den technischen Fortschritt angepaßt. Denn ich sehe auch das Argument, daß ein Röhrenverstärker für die E-Gitarre erst mit entsprechend Gain in den Overdrive kommt. Das könnte man jetzt höchstrichterlich klären lassen, allerdings ist das Privileg akustischer Hausmusik ein Erbe, was uns die Rechtsprechung noch nicht genommen hat. Und daß das fällt, daran hat hier sicherlich niemand ein Interesse. Leider sehe ich auch die Gefahr daß mit der zunehmenden Verbreitung von Digis genau letzteres dann auch irgendwann kommt, während bspw. Kinderlärm offiziell legalisiert wurde.
 
Erst gestern hat mein Klavierstimmer erzählt, das er schon zwei Fälle von Silentklavieren hatte, wo es Nachbarschaftsstreit wegen des Anschlags gab.
Puh, oh man. Eigentlich hatte ich mich sehr gefreut, weil ich dachte, ich hätte damit eine gute Lösung gefunden. :020:
Aber vielleicht sollte ich das nochmal überdenken.

Den Part mit dem Kinderlärm unterstreiche ich übrigens, dem bin ich auch nicht selten ausgesetzt, weswegen ich persönlich etwaige Klopfgeräusche (zu humanen Zeiten natürlich) als durchaus hinnehmbar empfinde - aber klar, die Rechtssprechung muss das nicht immer gleich sehen. :003:
 
Da ich in einer Mietwohnung lebe und schon gelesen habe, dass die Klopfgeräusche beim Anschlagen bereits ein Problem in puncto Lärmbelästigung darstellen können, werde ich mich dazu auch noch hier im Forum belesen. Per se glaube ich zwar nicht, dass sich jemand beschwert, aber ich informiere mich besser mal vorab

Ich gehöre zu denen, die mit ihrem „Silent“-Klavier Probleme mit den Nachbarn bezüglich Klopfgeräuschen hatten. Deshalb ist bei uns zusätzlich noch ein Roland FP-30 eingezogen. Neben der nach meinem Geschmack am besten spielbaren Tastatur unter den Stagepianos in dieser Preisklasse hat es definitiv auch die leiseste Tastatur. Diskussionen mit meinen Nachbarn hatte ich nach dem Kauf nie wieder. Ich kann dich also zumindest bezüglich des FP-30 etwas beruhigen. Da das RP102 die gleiche Tastatur hat, sollte es hier auch keine Probleme geben.
Die Lautsprecher des FP-30 haben übrigens etwas mehr Leistung, als die des RP102. Allerdings muss man beim Kauf des FP-30 noch Geld für einen guten Ständer und ein vernünftiges rechtes Pedal einplanen.

Grüße
Bluesman

P.S.: Das was oben von @FünfTon geschrieben wurde ist die Meinung eines Rechtsberaters aber keine gültige Rechtsprechung. Lass dich da bloß nicht verrückt machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht haben bzw. gerichtlich durchsetzen und im Frieden mit seinen Nachbarn leben können sind zwei Dinge, die sich nicht selten einander widersprechen. Deswegen ist es sicherlich sinnvoller, vor der Anschaffung mal mit den Nachbarn im Vorfeld zu reden als im Nachgang mit Rechtsgutachten um sich zu werfen. Hilft natürlich nicht bei jeder Sorte Nachbarn...

Ansonsten: Klopfgeräusche beim Spielen übertragen sich als Körperschall über eine mangelhafte Trittschalldämmung in umliegenden Wohnungen. Abhilfe kann ein zusätzlicher Dämmschutz leisten, da ist von einer zusätzlichen Lage Teppich über Kork bis zu einer Dämmschutzmatte vieles machbar. Vorausgesetzt natürlich, dass das wesentlich leisere „Geklopfe“ eines Digis überhaupt ein Problem für die Nachbarn darstellt.
 
Vorausgesetzt natürlich, dass das wesentlich leisere „Geklopfe“ eines Digis überhaupt ein Problem für die Nachbarn darstellt.
Was nach meiner Erfahrung unwahrscheinlich ist. Beim Silentklavier werden die Klopfgeräusche über den Resonanzboden verstärkt und in die Wände eingeleitet. Das kann sehr stören (das Risiko würde ich bei einem Digitalpiano mit Resonanzboden wie dem Kawai CA99 auch sehen). Beim normalen Digi ist es so, wie du schreibst, obwohl es auch da Unterschiede bei der Tastaturlautstärke gibt.

Viele Grüße,
Bluesman
 
Vielleicht habe ich etwas unglücklich formuliert. Ich versuche es nochmal anders zu beschreiben:
Bei einem Digitalpiano werden die Klopfgeräusche durch den Körperschall vom Klaviergehäuse auf den Boden übertragen und verbreiten sich dann entsprechend weiter. Das kann man, wenn überhaupt nötig, durch die von @WillNurSpielen beschriebene Entkoppelung gut unterbinden. Beim akustischen Klavier gibt es diesen Pfad natürlich auch. Zusätzlich werden die Klopfgeräusche beim akustischen Klavier auch noch durch den Resonanzboden aufgenommen und verstärkt. Diese Geräusche werden also auch von der Rückseite des Klaviers ausgestrahlt und treffen auf die dahinterstehende Wand und werden auf diesem Weg ins sie „eingeleitet“.
Bei uns hat sich das so geäußert, dass man im Wand an Wand liegenden Nebenzimmer und im entsprechenden Zimmer in der Wohnung unter uns trotz zweilagiger Entkopplung des Klaviers die Klopfgeräusche weiterhin gut und störend gehört hat. Vielleicht liegt es auch einfach nur daran, dass die Klopfgeräusche des akustischen Klaviers lauter sind, aber meine Theorie ist, dass der ausgestrahlte Schall auf die Wand trifft und sich dann per weiterem Schallpfad auch in der Wand ausbreitet.

Grüße
Bluesman
 

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