- Dabei seit
- 17. Nov. 2010
- Beiträge
- 1.259
- Reaktionen
- 124
Zwei Erlebnisse:
1. Vor einigen Jahren bin ich mal ganz naiv in ein Musikgeschäft gegangen und hab' gefragt, ob sie von klassischer Musik hätten, sie man kopieren dürfte. Antwort: "Noten darf man nicht kopieren. Niemals!" Auch auf mein Nachfragen: "Wenn der Komponist mehr als 70 Jahre tot ist, der Notensatz uralt, oder gar wenn der Urheber es gar unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, ..." - Nein, Noten kopieren ist verboten!"
2. Bei der KL meines Sohnes, es ging um die Frage, nach weiterer Literatur für den Unterricht. Sie meinte, sie bevorzugeleichte Originalstücke gegenüber bearbeiteten Versionen von -eigentlich noch zu schweren- klassischen Stücken a la Heumann & co. Als ich dann meinte, bei klassichen Werken, können diese ja auch einfach aus dem Netz geladen und ausgedruckt werden, meinte sie: Ich könnte das gerne machen, sie nicht, weil das wäre ja illegal. Als ich dann meinte, dass ich schon an legale Quellen wie z.B. imslp.org dachte, erklärte sie mir, sie habe sich gerade erst mit einem Fachanwalt für Verlagsrecht unterhalten und habe da erfahren, dass auch das dort angebotene Material illegal sei. Ich hab' extra nachgehakt: Auch wenn's scans von Drucken aus dem 19.Jh oder älter sind; Der Fachanwalt für Verlagsrecht habe erklärt, dass die Verlage weiterhin Rechte an den Werken hätten.
Hab' ich jetzt das Urheberrecht nicht verstanden oder werden hier gezielte Fehlinformationen gestreut? Hat sonst schon mal jemand ähnliche Beobachtungen gemacht oder handelt es sich nur um einzelne Missverständnisse?
1. Vor einigen Jahren bin ich mal ganz naiv in ein Musikgeschäft gegangen und hab' gefragt, ob sie von klassischer Musik hätten, sie man kopieren dürfte. Antwort: "Noten darf man nicht kopieren. Niemals!" Auch auf mein Nachfragen: "Wenn der Komponist mehr als 70 Jahre tot ist, der Notensatz uralt, oder gar wenn der Urheber es gar unter einer freien Lizenz veröffentlicht hat, ..." - Nein, Noten kopieren ist verboten!"
2. Bei der KL meines Sohnes, es ging um die Frage, nach weiterer Literatur für den Unterricht. Sie meinte, sie bevorzugeleichte Originalstücke gegenüber bearbeiteten Versionen von -eigentlich noch zu schweren- klassischen Stücken a la Heumann & co. Als ich dann meinte, bei klassichen Werken, können diese ja auch einfach aus dem Netz geladen und ausgedruckt werden, meinte sie: Ich könnte das gerne machen, sie nicht, weil das wäre ja illegal. Als ich dann meinte, dass ich schon an legale Quellen wie z.B. imslp.org dachte, erklärte sie mir, sie habe sich gerade erst mit einem Fachanwalt für Verlagsrecht unterhalten und habe da erfahren, dass auch das dort angebotene Material illegal sei. Ich hab' extra nachgehakt: Auch wenn's scans von Drucken aus dem 19.Jh oder älter sind; Der Fachanwalt für Verlagsrecht habe erklärt, dass die Verlage weiterhin Rechte an den Werken hätten.
Hab' ich jetzt das Urheberrecht nicht verstanden oder werden hier gezielte Fehlinformationen gestreut? Hat sonst schon mal jemand ähnliche Beobachtungen gemacht oder handelt es sich nur um einzelne Missverständnisse?