Sexuelle Belästigung bei Bewerbung

Mir ging es nicht um eine Bemessung von Leid oder Schuld, sondern um eine Chance, aus dem Opfer-Täter-Teufelskreis zu kommen.
Er hat die Wahl, aber nicht immer und manchmal kann er nicht anders.
Dabei muss man es nicht belassen und vor allem muss man niemand damit sich selbst überlassen. Leider sind entsprechende medizinische und therapeutische Angebote immer noch in weiten Teilen stigmatisiert, was die Entscheidung, sie wahrzunehmen, oft zusätzlich erschwert.
 
Ich habe mit Begriffen wie Schuld und Leid so meine Probleme. Man versucht, mit diesen Begriffen die Situation von Täter und Opfer zu beschreiben und zu ergründen, vielleicht auch zu definieren.

Jeder Mensch, ob Täter oder Opfer, jede Situation ist aber so individuell, dass solche Begriffe aus meiner Sicht leicht zu Allgemeinplätzen führen. Deshalb meine ich, dass man lieber einander zuhören sollte, wenn man etwas über die andere Seite erfahren will!

Die Schuldfrage bzgl. des Ausmaßes von Schuld ist eine Bewertung, die für mich nicht relevant ist und die ich den Gerichten überlasse. Warum Straftaten begangen werden, hat sehr vielfältige Gründe. Das Problem im Fall Mauser, Weinstein & Co. ist dabei, dass diese aus gutsituierten Familien stammen und nicht in schwierigen Verhältnissen groß geworden sind, was ihnen vielleicht einen Bonus verschaffen könnte.

Lieber Gomez, du sprichst sehr oft von dem Leid der Täter, davon, dass sie unglückliche Menschen sind. Aber woher weißt du das? Kannst du da tatsächlich für alle sprechen? Kann es nicht auch sein, dass jemand sich einfach nimmt, was ihm seiner Meinung nach zusteht oder worauf er Lust hat? Ohne Gewissensqualen zu erleiden, ohne sich Gedanken um die Opfer zu machen?

Ich habe mal eine berührende Reportage über einen Menschen gesehen, der mit seiner pädophilen Neigung leben musste. Er hat sich früh an Therapeuten und auch die Polizei gewandt, weil er auf keinen Fall einem Kind etwas antun wollte. Er hat sich freiwillig Kontrollen und einer Therapie unterworfen. Ich hatte sehr großen Respekt vor ihm und seinem unbedingten Bestreben, seiner Neigung nicht nachzugeben.

Jeder kann einen Fehler machen. Wenn es so ist, wie du beschreibst und der Täter unter seinen Taten, seinem Trieb etc. so leidet, wenn er seine Tat gebüßt und Einsicht gezeigt hat, hat er eine neue Chance verdient!

Wenn er dann aber keine Auftritte mehr bekommt, wenn Verlage nichts mehr drucken wollen, wenn er keine hohe Position mehr angeboten bekommt, könnte er auch so reagieren, dass er akzeptiert, dass die Situation im Moment so ist, wie sie ist. Dass er sieht, dass für Frauen und Kinder in der beschriebenen Situation die Sensibilisierung der Gesellschaft notwendig ist. Dass er bereit ist, auf seine Kosten dazu beizutragen, dass die Welt, was Vergewaltigung, Missbrauch und sexuelle Nötigung angeht, eine andere und bessere wird. Das könnte auch ihm selbst zugute kommen.

Liebe Grüße

chiarina
 
Es ist bei einigen Männern immer noch nicht selten so , dass auch hohe fachliche Kompetenz mit frauenfeindlicher sozialer Inkompetenz und anmaßender herrenkultischer Frechheit einhergehen kann.
Da hat die Frauenbewegung hier und weltweit noch sehr viel Arbeit vor sich.
Erfreulicherweise gibt es immer mehr aktiv tätig unterstützende
moderne Männer als wirkliche Frauenfreunde und Frauenrechtler.

Bestimmte Positionen, die Grenzen weit überschreiten, bedürfen wegen ihrer offensichtlichen Irrigkeit keiner weiteren ernstlichen Auseinandersetzung.

Lieber Wanderer,

falls du Gomez meinen solltest: er ist in keinster Weise sozial inkompetent und frauenfeindlich! Gerade deshalb ist es lohnenswert, mit ihm zu diskutieren, auch wenn wir dabei nicht übereinstimmen sollten!

Liebe Grüße

chiarina
 
Jeder kann einen Fehler machen. Wenn es so ist, wie du beschreibst und der Täter unter seinen Taten, seinem Trieb etc. so leidet, wenn er seine Tat gebüßt und Einsicht gezeigt hat, hat er eine neue Chance verdiente.

Es gibt aber auch den Tätertypus, der Menschen und Tiere quält, dem nicht bewusst ist, dass er quält, weil er selbst gequält wurde.

Gut, dass du das Wort verdienen benutzt hast. Ich denke, darum geht es Gomez.

Was haben Täter und Opfer verdient? Geschieht dem Täter unrecht, wenn er Empörung, Ablehnung erfährt, während dem Opfer gesellschaftliches Mitfühlen entgegengebracht wird.
 
In meinen Augen irrt sich Barratt, wenn sie postuliert, dass der Mensch die Wahl hat, etwas richtig oder falsch zu machen, wenn er erwachsen ist.

Ich habe keine Beweise dafür :005: , aber rein empirisch spricht viel dafür, dass Männer sehr wohl die Wahl haben, ob sie Frauen, Kinder oder andere Lebewesen begrapschen bzw in üblerer Weise angehen (vergewaltigen/quälen/verletzen/töten) oder ob sie es unterlassen.

Sonst gäbe es nicht nur jeden dritten Tag einen Frauenmord wie in Deutschland (und an den beiden dazwischenliegenden Tagen einen Versuch eines Frauenmordes), sondern noch viel häufiger.
Weniger zivilisierte Länder haben eine bedeutend höhere Quote der Schande.

Andernfalls müsste man alle Männer über einen (schändlichen) Leisten schlagen und Femizide / Sexualverbrechen straffrei stellen. "So was passiert halt, Männer können halt nicht anders." Auch diese steile These wurde in diesem Forum schon einmal vertreten (von einem Mann natürlich).

Aber Du kannst es so nicht gemeint haben.

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Irgendwie finde ich diese Diskussion absurd. Es gibt ein Strafgesetzbuch, es gibt eine Prozessordnung. Straftaten werden (falls überhaupt) nach rechtsstaatlichen Prinzipien (hoffentlich) verfolgt und sanktioniert.

Welche Privaturteile Privatpersonen im stillen Hirnkämmerlein über Täter aller Verbrechensbranchen fällen, ist deren Privatsache. Da wir Freiheit der Meinungsäußerung haben, muss das Privaturteil nicht im stillen Hirnkämmerlein bleiben, sondern darf (abermals: im rechtsstaatlichen Rahmen) artikuliert werden und man darf sich darüber austauschen.

Niemand muss sich vorschreiben lassen, was er über bestimmte Verbrechen und bestimmte Täter und deren Sympathisanten zu denken hat.

Die Klugheit gebietet mitunter eine Selbstbeschränkung der freien Meinungsäußerung – zum Beispiel, weil widrigenfalls Sanktionen drohen. ;-) Aus Klugheit werde ich meine Meinung also nicht frei äußern und mich nicht weiter zu diesem Thema einlassen.
 
Ich habe keine Beweise dafür :005: , aber rein empirisch spricht viel dafür, dass Männer sehr wohl die Wahl haben, ob sie Frauen, Kinder oder andere Lebewesen begrapschen bzw in üblerer Weise angehen (vergewaltigen/quälen/verletzen/töten) oder ob sie es unterlassen.
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Ich habe ein wichtiges Wort vergessen:

-Noch ein paar Worte zu meiner Bewertung von Tätern.
In meinen Augen irrt sich Barratt, wenn sie postuliert, dass der Mensch immer die Wahl hat, etwas richtig oder falsch zu machen, wenn er erwachsen ist.
 
Noch ein paar Worte zu meiner Bewertung von Tätern.
In meinen Augen irrt sich Barratt, wenn sie postuliert, dass der Mensch immer die Wahl hat, etwas richtig oder falsch zu machen, wenn er erwachsen ist.
ja, ich fürchte, da hast Du recht. Es gibt Entgleisungen des Gehirns, da kann man im Moment nichts gegen machen. Nicht, daß das verharmlosen soll, ganz im Gegenteil. Manche Menschen sind Getriebene, die in einen Tunnel des Triebs kommen und der ist immer stärker als unsere Vernunft.
Leider. Das nennen wir psychopathisch.
 
Liebe Marion, liebe Chiarina,

es wäre freundlicher, Euch jeweils separat zu antworten. Aber dann ergäben sich so viele Überschneidungen, und ich würde mich wiederholen - daß es besser ist, wenn ich Euch gemeinsam anspreche.
Das Leid, welches der Täter durch die Konsequenzen seiner Tat erfährt, sollte, wenn ich dich richtig verstehe, nicht anders bewertet werden, als das des Opfers.
Nein, das meine ich gar nicht. Man sollte einfach nur feststellen, daß er leidet. Ob sein Leid in angemessener Relation zum Leiden seiner Opfer und deren Angehöriger steht, darüber habe ich kein Wort verloren.
[...] das Leid, welches letztere aufgrund ihrer Tat erfahren im Strafvollzug, ist nicht gleichzusetzen mit dem Leid der Opfer.
Da stimmen wir völlig überein.
du sprichst sehr oft von dem Leid der Täter, davon, dass sie unglückliche Menschen sind. Aber woher weißt du das?
Es ergibt sich aus der Situation. Selbst wenn der Täter völlig uneinsichtig ist und sich als Justizopfer sieht, bleibt die Haft etwas Schmerzvolles, und das soll sie ja auch sein: Neben dem Resozialisierungsgedanken steht gleichwertig die Idee der Strafe, die in den (meisten) abendländischen Rechtsstaaten auf den psychischen Schmerz reduziert wird, für die Dauer eines JVA-Aufenthalts fremdbestimmt zu sein.

Ich habe mich bewußt nicht zur psychischen Disposition eines Sexualstraftäters geäußert, auch nicht zur Frage nach mildernden Umständen, biographischen Voraussetzungen etc. Das ist mit ein paar Zeilen nicht zu bewältigen. Wie schon berichtet - ich habe in meinem Leben einige Tatopfer kennengelernt und von ihnen unfaßbare Dinge gehört. Ich habe auch zwei Täter kennengelernt (was letztere betrifft: einen davon so gut, daß es mich schlaflose Nächte gekostet hat, ihn und sein Handeln zu begreifen, beides unter einen Hut zu bekommen, was mir bis heute nicht gelungen ist).

Zur Entstehung der Mißverständnisse und Beschimpfungsorgien in diesem Thread: In weit über hundert Beiträgen ist das (lebenslange) Leid der Opfer sexualisierter Gewalt ausführlich dokumentiert worden, und auch ich habe es weder geleugnet noch relativiert. Ich habe es nur nicht thematisiert. Das ist wohl das Anstößige. Gegen die einseitige Beschäftigung mit den Opfern (und natürlich gegen Barratts hymnische Verklärung von 99 % aller Frauen zum besseren Teil der Menschheit) habe ich einen Kontrapunkt gesetzt. Wir sind hier unter Musikern: Ein Kontrapunkt läßt die andere Stimme nicht aussetzen, er übertönt sie nicht, er klingt gleichzeitig mit ihr. Der Streit entzündet sich am Unvermögen einiger Clavio-Nutzer, zwei Stimmen gleichzeitig zu hören.

Ich versuche nochmal, meine Sichtweise in einem Beitrag zu bündeln.

Was den Opferdiskurs betrifft: Ich habe das Gerangel um die besten Plätze in der Opferhierarchie karikiert – und das Mißverhältnis, daß z.B. eine „nur“ von Blicken verfolgte Frau einen höheren Kurswert hat als die Opfer nichtsexualisierter Gewalt (z.B. eines bewaffneten Raubüberfalls). Für letztere hat die abgestumpfte Öffentlichkeit nur ein müdes Achselzucken übrig.

Ich habe beschrieben, wie sich Empathiebekundung im öffentlichen Raum verändert. Die Bekundung von Mitleid, Mitgefühl geschieht im wirklichen Leben ausschließlich einer Person gegenüber (einer trauernden, hilfs- und trostbedürftigen). Wenn Zeugen drumherumstehen, am Krankenbett, am offenen Grab, ist das unvermeidlich, aber sehr lästig. Es raubt der Gefühlskundgabe etwas von ihrer Intimität. Durch das Fehlen dieser Intimität bekommt die Empathiebekundung im öffentlichen Raum einen anderen Charakter. Sie wird zur Proklamation (wozu nun leider auch mein Beitrag gehört. Aber wir befinden uns ja mitten in einem Streit). Also: Ich würde mich hüten, einem öffentlich geäußerten hdgdl irgendwelche Nebenabsichten zu unterstellen. Aber es hat automatisch einen Subtext. Es wird zur Stellungnahme im permanenten Meinungskampf, zu dem die Gespräche im Netz verkommen sind: zur Solidaritätsbekundung, von der Du, liebe Chiarina, sprichst, und dagegen ist ja noch nichts zu sagen – außer einem: Die Solidaritätsbekundung wird sehr schnell formelhaft, sie verflacht zur Like- und Dislike-Vergabe im Minutentakt (→Pißmarken), noch übler: Sie wird zum Geßlerhut. Eine interessierte Öffentlichkeit registriert mit wachem Denunziantenblick: Wer äußert sich wie und worüber – wer schweigt?

Ich habe mich dem Täter zugewendet, unter folgenden Aspekten:
  • Vorverurteilung des Angeklagten, der als unschuldig zu gelten hat
  • das juristisch gewollte Leid des Verurteilten, wie oben beschrieben: die Strafe, in abendländischen Demokratien auf Freiheitsentzug und Fremdbestimmung reduziert
  • die gesellschaftliche Ächtung des Ex-Sträflings, über die Zeit der ihm auferlegten Buße hinaus (Ursachen: unstillbares Rachebedürfnis / spießig-selbstgefällige Überheblichkeit der „Schuldlosen“, die zu Selbstaufwertungszwecken auf einen Schuldigen herabblicken müssen)
  • die Selbstdeformierung/Selbstzerstörung des Täters durch seine Tat, sehr anschaulich beschrieben in Wildes „Picture of Dorian Gray“, wo das Bild (=Seele, Gewissen[?]) jede böse Tat registriert
Nächster Aspekt: der Umgang mit der (künstlerischen) Arbeit eines Schuldiggewordenen. Ich bestehe auf der strikten Trennung von Leben und Werk, nicht aus Sympathie mit dem Täter oder seiner Tat, sondern wenn mich das Geschaffene interessiert. Vergröbert ausgedrückt - leider gibt es das: gute Arbeit schlechter Menschen, schlechte (d.h. inhaltsleere, langweilige) Arbeit guter Menschen. Célines „Reise“ ist für mich einer der besten Romane überhaupt, Wagners Musikdramen sind gute Musik, und Mausers Hindemith- und Schönberg-Einspielungen wunderbare Realisierungen des Notentextes.

Einen letzten Gedanken habe ich all denen gewidmet, die in meine Beiträge Tatrechtfertigung und Opferverhöhnung hineingelesen haben, um mich dann zu bespeien: Was ist da los? Warum weckt die Nichtteilnahme am normalen Opferdiskurs solche Aggressionen? Eine mögliche Erklärung: Empathiebekundung wird offenbar als Nullsummenspiel betrachtet, und jeder nicht dem Opfer gewidmete Gedanke wird in einen Bonuspunkt für den Täter uminterpretiert.

Das kann man so machen. Es führt aber in der Diskussion nicht weiter. Um so mehr danke ich Euch, für Eure Antworten und für Eure freundlichen Rückfragen. Vielleicht habe ich etwas zur Klärung beitragen können.

Herzliche Grüße
Gomez
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn er keine hohe Position mehr angeboten bekommt,

Das ist nicht zu erwarten. Eine Rückkehr in seine frühere Tätigkeit als Hochschullehrer ist ohnehin ausgeschlossen, weil auf ein Urteil dieses Ausmaßes ohnehin die Entfernung aus dem Dienst unter Verlust der Ruhestandsbezüge folgt. Wenn er keine anderen Einkünfte, Rücklagen oder Unterstützung durch seine Ehefrau hat, ist er materiell erledigt.


Das bedeutet für die Täter natürlich, dass sie plötzlich Gefahr laufen, verurteilt zu werden und dass sich ihnen ein jahrzehnte/jahrhunderte? alter Hass entgegenstellt.

Nun, derlei ist subjekt gewiss verständlich, nicht weniger als ein Wunsch von Hinterbliebenen und Freunden einer/-s Ermordeten nach der umstandslosen Aufknüpfung des Mörders. Aber das deutsche Strafrecht ist nicht vom alttestamentarischen Talionsprinzip sondern vom Gedanken der Resozialisierung geleitet. Und das ist eine zivile Errungenschaft, die es verbietet, dass aus allen Ecken erschallende rachegeilen Erinyenchöre Einfluss auf solche Verfahren bekommen dürfen. Im übrigen wäre es zuvörderst Sache der Opfer, Wünsche hinsichtlich des weiteren Schicksals des Täters auszusprechen, und nicht die von Leuten, die leider nicht selten den unguten Eindruck erwecken, es gehe ihnen eigentlich mehr um persönliche Triebabfuhr durch Vindizierung eines Opferstellvertretertums.

Die Resozialisierung ist freilich mit der Verbüßung der Strafe, vor der M. auch seine Flucht kaum retten wird, nicht abgeschlossen, sondern ihr schwierigster Teil beginnt da. Denn sie wird erst dann als erfolgreich gelten können, wenn er den aufrichtigen Versuch gemacht hat, die Vergebung seiner Opfer zu erlangen, anders gesagt: wenn er, hoffentlich unter sachkundiger Führung, das klassische Bußschema aus glaubhafter Reue, kautelenfreiem Schuldbekenntnis und dem Versuch einer Wiedergutmachung, wie unvollkommen sie nach Lage der Dinge auch sein kann, gemacht hat. Davon war bei ihm nicht viel zu sehen, vielmehr hat er versucht, sich selbst als Opfer seiner Affekte hinzustellen. Sollte ihm aber doch noch eine echte Wende gelingen, werden sich skandalwütige Journalisten, die nach Existenzvernichtung rufen, und feige Verleger, die sie praktizieren, fragen lassen müssen, warum sie mit dem Mob geheult und das Resozialisierungsprinzip für im Einzelfall suspendierbar gehalten haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Menschen mit Trieb- und Verhaltensregelungsstörungen müssen sich, insofern Selbst- und Fremdgefahr bestehen, wirksamen Maßnahmen zur Störungskontrolle unterziehen, um erhebliche Beeinträchtigungen zumindest ihrer Umwelt zu verhindern. Das ist Mindeststandard jeder geordneten funktionstüchtigen Gesellschaft.

Wer als Lehrer Schülern gegenüber unmittelbar sexuell auffällig geworden ist und dazu auch noch gerichtlich abgeurteilt wurde, ist für seinen gewählten Beruf, auch nach Strafverbüßung, zweifelsfrei aus tatsächlichen Gründen ungeeignet.

Oft genügen wesentlich niederschwelligere Vergehen für Berufsausübungsverbote,
wie z.B. Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei, Scientology oder Schleiertragen.

Ein Polizist der z.B. gegen ein paar tausend Euro Handgeld Verkehrsüberwachungsbilder eines Verkehrssünders entsorgt, verliert in aller Regel auf Lebenszeit seinen Beruf und Status, mit der Begründung, dass Öffentlichkeit und Dienstherr in ihn kein ausreichendes Vertrauen mehr aufbauen können.

Kein klar denkender Mensch würde einen "trocken" Alkoholiker zum Beruf des Spirituosenverkosters zulassen.

Oft hört man auch die zielführende Frage:

"Welche kluge Hausherrin nimmt Böcke als Gärtner in Stellung?"
 

Es ist bei einigen Männern immer noch nicht selten so , dass auch hohe fachliche Kompetenz mit frauenfeindlicher sozialer Inkompetenz und anmaßender herrenkultischer Frechheit einhergehen kann. Da hat die Frauenbewegung hier und weltweit noch sehr viel Arbeit vor sich. Erfreulicherweise gibt es immer mehr aktiv tätig unterstützende
moderne Männer als wirkliche Frauenfreunde und Frauenrechtler.

Bestimmte Positionen, die Grenzen weit überschreiten, bedürfen wegen ihrer offensichtlichen Irrigkeit keiner weiteren ernstlichen Auseinandersetzung.

Menschen mit Trieb- und Verhaltensregelungsstörungen müssen sich [...]
Hallo, Maxe!
 
"eh , is maxi" kenne ich nur als Schulhofsspruch. Lustig, dass Du solche Grüße verwendest.
Aber vielleicht schreibst Du noch ein paar Zeilen zu meinen Hinweisen, vielen Dank.
Kein klar denkender Mensch würde einen "trocken" Alkoholiker zum Beruf des Spirituosenverkosters zulassen.
"Welche kluge Hausherrin nimmt Böcke als Gärtner in Stellung?"
 
Was den Opferdiskurs betrifft: Ich habe das Gerangel um die besten Plätze in der Opferhierarchie karikiert – und das Mißverhältnis, daß z.B. eine „nur“ von Blicken verfolgte Frau einen höheren Kurswert hat als die Opfer nichtsexualisierter Gewalt (z.B. eines bewaffneten Raubüberfalls). Für letzere hat die abgestumpfte Öffentlichkeit nur ein müdes Achselzucken übrig.
@Gomez de Riquet bist du dir sicher mit dem Achselzucken?
Die angeblich "abgestumpfte Öffentlichkeit" hatte mit Entsetzen auf Breiviks Untaten, auf Christchurch, auf Weihnachtsmarktamok, auf etliche Messereien, auf Vertuschungsstrategien des Klerus etc reagiert. Da war kein gleichgültiges Achselzucken.

Des weiteren verstehe ich deine rhetorische Zuspitzung nicht: warum stellst du eine "nur von Blicken verfolgte Frau" einem Gewaltopfer gegenüber und behauptest, erstere habe einen "höheren Opferstatus" in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit? Dir ist doch klar, dass so eine Formulierung lediglich provokativ ist: nirgendwo bemüht irgendwer wegen Blicken im öffentlichen Raum die Gerichte (anders sieht es aus, wenn "Spanner" vom Kadi zurechtgestutzt werden - aber auch hier, beim Thema Spanner, wird nirgendwo trompetet, dass die Belästigung durch einen Spanner gaaanz furchtbar, hingegen das bissel totsein nach einem Raubmord eine Bagatelle seie)

Dein argumentativer Fetisch "gutes Werk - schlechtes Leben" hingegen scheint eher statistisch marginal: die Anzahl der Werke, deren Schöpfer abgeurteilte Straftäter waren, ist verschwindend gering gegenüber der Anzahl der Werke, deren Schöpfern ein Leben ohne Straffälligkeit gelungen war.
 
Ja, es gibt psychopathische Täter. Die Ursachen für ihre Taten liegen in einer Erkrankung und von daher sind sie, je nach Ausprägung der Krankheit nicht verantwortlich für das, was sie tun. Sie sind rein zahlenmäßig allerdings eine absolute Randerscheinung.

Die allermeisten sexuellen Straftäter sind keine Psychopathen. Sie sind völlig normale Menschen, denen sehr bewusst ist, was sie tun. Es geht ihnen darum, Macht auszuüben und andere zu kontrollieren, Angst zu verbreiten und andere zu demütigen, ihre Frustration zu kanalisieren und andere zu terrorisieren. Es kann auch Verlangen eine Rolle spielen, aber entgegen gängiger Erwartungen steht das ziemlich am Ende der Verhaltensauslöser.

Sexuelle Straftäter sind zudem sehr erfindungsreich, wenn es darum geht, wie sie sich in eine Opferrolle begeben können, sobald jemand sie belangen möchte. Gerade auch die, die man in den Medien beobachten kann, setzen in der Regel einige Ressourcen ein, um zu erreichen, dass das Ausmaß an Strafe herabgesetzt wird oder Bestrafung ganz umgangen werden kann. Möglicherweise hatten sie tatsächlich keine glückliche Kindheit, aber das geht vielen Menschen so, die deswegen noch lange nicht gewalttätig gegenüber ihren Mitmenschen werden. Den Opferstatus an genau dieser Stelle zu konstruieren ist ziemlich eigenartig.

Sollte ein Individuum Täter und Werkschaffender zugleich sein, dann kann von Seiten aller Außenstehenden frei entschieden werden, wie sie dem Werk begegnen wollen. Manch Werkschaffender mag das anders sehen, aber es gibt kein Anrecht auf Anerkennung durch das Umfeld, auch ganz unabhängig davon, ob jemand Täter wurde.

Erfreulich ist, dass diese Gesellschaft zumindest Schritte dahingehend zu unternehmen scheint, dass das geschilderte Verhalten nicht mehr toleriert wird. Ebenso wie der Missbrauch von Kindern erfährt es zunehmende Ächtung. Das wird von den meisten als Fortschritt wahrgenommen.
 
Den Opferstatus an genau dieser Stelle zu konstruieren ist ziemlich eigenartig.
Nicht nur eigenartig sondern dann konsequent, wenn anzunehmen richtig ist, dass eine sublime oder offene Identifikation des "Nebenopferanwalts" mit der Grundthematik des "echt männlichen" herrischen Gebieters vorliegt, der auch in allen seinen übrigen Lebensbereichen Jungen und Männer als Opfer von böswilligen Frauen imaginiert.

Sollte ein Individuum Täter und Werkschaffender zugleich sein, dann kann von Seiten aller Außenstehenden frei entschieden werden, wie sie dem Werk begegnen wollen.
Das ist noch zu milde.
Aus Gründen der Generalprävention zum Schutz von immerhin über 40 Millionen Frauen hierzulande ist es durchaus vertretbar, Sexualstraftätern über den Strafvollzug hinaus öffentliche Publikations- und sonstige Auftrittsmöglichkeiten zeitweilig zu entziehen.
 
ein wenig daraufhin deuten, dass ein kleinwenig Sachverstand vorliegt
und keine neutrale gutachterliche meinung aus ortstermin resultierend vorliegt
So wie Menschen mit Tieren umgehen zeigt wie menschlich sie sind, wenn nicht mal Reue über das eigene Fehlverhalten vorliegt
wenn anzunehmen richtig ist, dass eine sublime oder offene Identifikation des "Nebenopferanwalts" mit der Grundthematik des "echt männlichen" herrischen Gebieters vorliegt
Und mit ein wenig Sachverstand wäre die sprachgutachterliche Meinung einzuholen, daß hier - ohne Reue über das eigene Fehlverhalten - eine Identität vorliegt.
 
@Wanderer in seiner Fantasie hält @Gomez de Riquet dich für @maxe - eine Art Wandererfantasie (da ist mir doch glatt ein dämlicher Jux geglückt) - - - wenn du noch ein paar propäpstliche Plattitüden einstreuen könntest, wäre @Gomez de Riquet sehr geholfen :-D
 

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