Marlene
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Scheint mir logisch: es ist erlaubt e i n e Person aus einem fremden Haushalt zu treffen.
Richtig, das ist erlaubt, aber nicht jede Stunde eine andere Person.
Ich denke, dass es ab 100 verboten ist, das Infektionsschutzgesetz geht allerdings nicht explizit darauf ein, aber:
"Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist untersagt".
Bei meinem Unterricht hat der/die KL meist neben mir am Flügel gesessen, das wäre dann eine körpernahe Dienstleistung und die ist ab 100 verboten (falls nicht medizinisch erforderlich, was ja beim Unterricht nicht zum Tragen kommt) .
Dass jetzt schon wieder Verwirrung herrscht finde ich ein Unding. Die wollten doch Klarheit schaffen. Vorhin habe ich einige Internetauftritte von KL angeschaut, die schreiben auch nichts von Einschränkungen.