Lingner
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Hallo Carolina,Hallo,
ich bin freiberuflich als Klavierlehrerin tätig in meinem eigenen kleinen Unterrichtsraum im eigenen Haus.
Bisher war es so, dass ich mit den meisten Schülern geskypt habe, die, die kommen wollten, sind mit Maske und auf Abstand gekommen (ich habe ein Instrument, versuche Abstand zu halten, sitze quasi an der Tür in meinem Raum). Ich lüfte jedes Mal, desinfiziere alles, was angefasst wurde usw.
Nun zur Frage: Darf ich ab heute überhaupt rechtlich gesehen "normal" Unterricht geben? Friseure haben zu, Musikschulen usw. Was gilt denn für die Freiberufler? Möchte zur Sicherheit wissen, was ich darf und was nicht. Nachher mache ich mich noch strafbar... leider habe ich eine Mutter dabei, die darauf beharrt, dass ihr Sohn kommen wird, weil sich ja "2 Haushalte treffen". Aber gilt das nicht nur für Menschen im engsten Familienkreis?
Wäre dankbar für eure Meinungen und perfekt wäre, wenn jemand einen Link hätte oder etwas "Offizielles"
Danke!
ich bin Allgemeinmmediziner und kann dazu eindeutig sagen, das derzeit Präsenzunterricht in der derzeitigen lockdownsituation bestenfalss mit max. 2 Schülern bzw. Haushalten (also immer dieselben, dann aber mehrfach) erlaubt wäre (je nach lockdownregelung).
Aktuell ist ja eher eine Verschärfung zu erwarten.
Also: eher verboten, jedenfalls mengenmäßig nicht geeignet, davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, leider.
Abstand und Maske würden aus meiner Sicht zwar völlig ausreichen, interessiert den Richter/die Behörden aber gar nicht.
Skypen finde ich die allerschlimmste Notlösung (da könnte man das Grammophon wieder auspacken).
Corona ist halt ein Desaster...
Und heute noch die Rücknahme vom Astra-Impfstoff!
Also auf bessere Zeiten hoffen.
Dr. Lingner