Lockdown Klavierunterricht privat erlaubt?

Hallo,

ich bin freiberuflich als Klavierlehrerin tätig in meinem eigenen kleinen Unterrichtsraum im eigenen Haus.
Bisher war es so, dass ich mit den meisten Schülern geskypt habe, die, die kommen wollten, sind mit Maske und auf Abstand gekommen (ich habe ein Instrument, versuche Abstand zu halten, sitze quasi an der Tür in meinem Raum). Ich lüfte jedes Mal, desinfiziere alles, was angefasst wurde usw.

Nun zur Frage: Darf ich ab heute überhaupt rechtlich gesehen "normal" Unterricht geben? Friseure haben zu, Musikschulen usw. Was gilt denn für die Freiberufler? Möchte zur Sicherheit wissen, was ich darf und was nicht. Nachher mache ich mich noch strafbar... leider habe ich eine Mutter dabei, die darauf beharrt, dass ihr Sohn kommen wird, weil sich ja "2 Haushalte treffen". Aber gilt das nicht nur für Menschen im engsten Familienkreis?

Wäre dankbar für eure Meinungen und perfekt wäre, wenn jemand einen Link hätte oder etwas "Offizielles"

Danke!
Hallo Carolina,
ich bin Allgemeinmmediziner und kann dazu eindeutig sagen, das derzeit Präsenzunterricht in der derzeitigen lockdownsituation bestenfalss mit max. 2 Schülern bzw. Haushalten (also immer dieselben, dann aber mehrfach) erlaubt wäre (je nach lockdownregelung).
Aktuell ist ja eher eine Verschärfung zu erwarten.
Also: eher verboten, jedenfalls mengenmäßig nicht geeignet, davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, leider.
Abstand und Maske würden aus meiner Sicht zwar völlig ausreichen, interessiert den Richter/die Behörden aber gar nicht.
Skypen finde ich die allerschlimmste Notlösung (da könnte man das Grammophon wieder auspacken).
Corona ist halt ein Desaster...
Und heute noch die Rücknahme vom Astra-Impfstoff!
Also auf bessere Zeiten hoffen.
Dr. Lingner
 
Motivierend könnte für dich auch der Aufbau eines Youtube-Kanals sein.
Ich hab das schon probiert ... momentan habe ich da aber nur zwei Stücke drauf - Eigenkompositionen.
Weitere Uploads sind schon geplant, aber ich finde momentan nicht so recht die Zeit für die Aufnahmen.
Eigentlich geht es mir bei dem Kanal doch eher darum, einen teil meines bisherigen Schaffens und meines festen Repertoires zu zeigen.

Corona erschwert das ganze nochmal, da ich zwar Aufnahmetechnik besitze, diese aber leider nur auf Windows XP läuft (Cubase SX, ältere Tascam-Soundkarte) und der entsprechende Rechner gerade nicht geht (Mainboard und Graka sind nach 11 Jahren gemeinsam abgeraucht). Also bin ich drauf angewiesen, die Aufnahmen bei einem Freund zu machen oder mir seinen DR100 auszuleihen und das ganze mit freeware zu bearbeiten.

Motivierend wirkt so ein Kanal sicherlich ... ich komme nur mit dem Aufbau nicht so recht voran.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, nun sieht es ja wieder anders aus. Jemand eine Ahnung, was Präsenzunterricht angeht? Erlaubt oder nicht erlaubt?
Werd gleich mal versuchen, das herauszufinden. Kultureinrichtungen sind ja auch geschlossen
 
Also hier in meinem Landkreis in NRW liegt die 7 Tage Inzidenz derzeit bei 164 und im Internet steht, dass daher die Schulen auf jeden Fall noch am Montag und Dienstag geöffnet bleiben sollen. Ich vermute, dass solange auch noch Präsenzunterricht gegeben werden darf. Wenn die 7 Tage Inzidenz auf über 165 an mindestens 3 Tagen steigt, müssen die Schulen schließen. Ich vermute, dass dann auch der Musikunterricht in Präsenz verboten wird, aber das ist momentan nur meine persönliche Vermutung...
 
Also, in der Coronaschutzverordnung ist zu lesen, dass Büros nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten sollen. Wo es nicht möglich ist, darf selbstverständlich alles laufen wie immer.
Wenn ich freiberufliche Klavierlehrerin bin, bin ich mein eigener Chef und der sagt: Homeoffice im Klavier ist so ähnlich wie Fliesenlegen online.
Mein Büro bleibt geöffnet und ich überlasse es dem gesunden Menschenverstand meiner Kunden, selbst zu entscheiden, ob sie das wollen, oder nicht.
Und keiner hat das Recht, in meine Arbeit einzugreifen, solange andere Unternehmen auch arbeiten.
Und ich lehne es auch ab, jeden Tag neu zu lesen, was ich darf, und was nicht.
Für mich ist der Faden schon lange überspannt.
 
Also, in der Coronaschutzverordnung ist zu lesen, dass Büros nach Möglichkeit im Homeoffice arbeiten sollen. Wo es nicht möglich ist, darf selbstverständlich alles laufen wie immer.
Wenn ich freiberufliche Klavierlehrerin bin, bin ich mein eigener Chef und der sagt: Homeoffice im Klavier ist so ähnlich wie Fliesenlegen online.
Mein Büro bleibt geöffnet und ich überlasse es dem gesunden Menschenverstand meiner Kunden, selbst zu entscheiden, ob sie das wollen, oder nicht.
Und keiner hat das Recht, in meine Arbeit einzugreifen, solange andere Unternehmen auch arbeiten.
Und ich lehne es auch ab, jeden Tag neu zu lesen, was ich darf, und was nicht.
Für mich ist der Faden schon lange überspannt.

Das hinkt aber gewaltig!

Ein Büro ist die Arbeitsstätte eines Verwaltungsbetriebs in dem dort angestellte arbeiten.

Klavierunterricht ist da eher mit dem Einzelhandel für den nicht täglichen Bedarf oder den körpernahen Dienstleistungen, oder womöglich mit indoor Sportunterricht zu vergleichen.

Möchtest du die Vergleichbarkeit zum Büro herstellen, musst du die Schüler zu deinen angestellten machen.
 
Also wie versteht ihr das denn? Wenn ich das richtig verstehe, darf ich keinen Unterricht in Präsenzform geben
 
Bzw hat jemand noch einen Gesetzestext, möglichst Bremen, der mir genauer Auskunft gibt? Eine Mutter regt sich auf, dass sie keinen Link dazu findet. Aber reicht obiges nicht?
 
@Tastatula:
Finde es dennoch schwierig, würde es gerne auch so machen, aber es kann halt auch sein, dass uns eine Geldstrafe droht, wenn es nicht erlaubt ist.
Das wäre nun nicht so prickelnd...
 
Ich kann nur für Niedersachsen sprechen.
Das OVG hat jüngst entschieden dass Präsenzunterricht mit e i n em Schüler erlaubt ist. Dieses Urteil ist nicht anfecht bar und hat auch Eingang in die neueste Corona- Verordnung gefunden.
Scheint mir logisch: es ist erlaubt e i n e Person aus einem fremden Haushalt zu treffen. Der Empfang eines Schülers macht im Prinzip keinen Unterschied. Von der Besuchsfrequenz ist ja nirgends die Rede. Soweit mir bekannt, darf Gleiches nicht ungleich behandelt werden.
Anders dürfte es aussehen, falls irgendwann mal keinerlei Empfang einer besuchenden Person erlaubt sein sollte...
 

Ok, das ist natürlich schön für Niedersachsen. Würde mir wünschen, in Bremen wäre das auch so?
Wenn jemand weiß, wie das in Bremen aussieht, würde ich mich sehr freuen
 
Ok, das ist natürlich schön für Niedersachsen. Würde mir wünschen, in Bremen wäre das auch so?
Wenn jemand weiß, wie das in Bremen aussieht, würde ich mich sehr freuen
Ich habe mal im Netz geschaut. Ich finde leider keine Corona- Verordnung des Landes Bremen, die muss es aber irgendwo geben.
Aud der Seite der Musikschule Bremen steht dass Unterricht wieder möglich ist sobald die Schulen in den Wechselunterricht zurückkehren; das ist ab einer Inzidenz unter 165 der Fall. Stand heute liegt die Inzidenz bei 163. Man müsste das verfolgen, was eben nervig und umständlich ist.
Es gibt aber offenbar Privatschulen in Bremen die Einzelunterricht bereits machen. Große Verwirrung. Tut mir leid dass ich nichts Hilfreicheres beitragen kann....
 
Alles gut, trotzdem danke fürs Schauen!
Dann werde ich mich mal weiter umhören und ggf. beim Gesundheitsamt anrufen Montag, die müssten das doch wissen oder mich weiter verbinden können?
 
An alle Hasenfüße:
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst ...

Deswegen: Ball flach halten und erst gar nicht auf sich aufmerksam machen!
 
Stimmt schon. Kenne nur leider jemanden, der vor einiger Zeit, als es in dem Bundesland verboten war zu unterrichten, erwischt wurde und eine Geldstrafe zahlen musste. Das will ich jetzt nicht unbedingt...
 
166,2 ist hier der Wert. Demnach würde es nicht gehen...
 
Lieber Sven, da hast Du vollkommen recht! ;-)
Das tut es. Es entbehrt der Logik und ist nicht vergleichbar. Mir ist inden letzten 13 Monaten der gesunde Menschenverstand ausgetrieben worden. Stattdessen sehe ich mich unglaublichen Unlogeleien ausgesetzt, die ich auch noch wie ein kleines unmündiges Kind befolgen soll.
Eine Inzidenzzahl ohne ihr Pendant - nämlich, wieviele Tests es gab - hat für sich alleine Null Wert.
Das Tolle daran ist: Es ist weder logisch, noch unlogisch, es ist einfach Quatsch!
 
Ich hab mir gestern das Infektionsschutzgesetz durchgelesen. Habe zu Musikschulen/Musikunterricht nichts gefunden. Vielleicht hat ein anderer Jurist im Forum ja mehr Erfolg gehabt.... Ich gehe also davon aus, dass sich die Musikschulen an die Regelung für die Allgemeinbildenden Schulen (3 Tage Inzidenz 165) dranhängen. Was privaten Musikunterricht angeht seh ich keine über das Allgemeine hinausgehende Beschränkungen, solange dieser nicht zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr stattfindet. Außer, man joggt heim....:016:
 
Eine Inzidenzzahl ohne ihr Pendant - nämlich, wieviele Tests es gab - hat für sich alleine Null Wert.
Das ist richtig. Dass es scheinbar so kommuniziert wird, ist allerdings blöd.
Die ganzen Modellrechner und Statistiker sind ja net blöde, wissen und berücksichtigen das natürlich. Die komische I-Zahl ist halt die, die am Ende die nächsten 2-4 Wochen am besten voraussagt. Über den Zusammenhang mit der Anzahl der Testungen gibt es reichlich Infos. Kurz: Das korreliert nicht so, wie man meint.
Ich gucke ja immer hier (das ist dann halt das Ergebnis nach 2-4 Wochen, das der I-Zahl bisher (und btw. auf der ganzen Welt) immer Recht gab).
 

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