Nordrhein-Westfalen:
NEU: Ab 8. März 2021 ist an Musikschulen Einzelunterricht sowie in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern in präsenz möglich.
Gemäß § 7 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung vom 5. März 2021 (in Kraft vom 8. bis zum 28. März 2021) ist an Musikschulen ab 8. März 2021 der
Einzelunterricht an Musikschulen in Präsenz für Schüler aller Altersstufen sowie Präsenzunterricht in Gruppen mit bis zu fünf Teilnehmern möglich.
Zu beachten sind dabei die üblichen Regelungen wie Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Maskenpflicht, Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit. Bei
Gesang und Blasinstrumenten ist ein Mindestabstand von zwei Metern erforderlich ist (sonst 1,5 Meter) – siehe § 2(4). (Quellen:
https://www.land.nrw/sites/default/...-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf).
Aktuelle Informationen betreffend den Musikschulunterricht in Nordrhein-Westfalen, Kooperationen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, das
Impfangebot für Lehrkräfte in Grundschul-und Kita-Kooperationen sowie weitere wichtige Hinweise für Musikschulen sind veröffentlicht auf den Internetseiten des Landesverbandes der Musikschulen in NRW unter
https://lvdm-nrw.de/corona-infos.